Politik ist manchmal wirklich das mühsame Bohren ganz dicker Bretter. Da geht nichts schnell und mal hopplahopp, auch wenn einige deutlich überforderte Politiker derzeit genau das suggerieren. Da sind sie aber irgendwie wirklich im falschen Job gelandet. Dass es langwierig ist, eingerostete Weichen umzustellen, das hat ja auch die sächsische SPD erlebt. Seit einem Jahr regiert sie mit. Und erst jetzt kommen die ersten spürbaren Veränderungen in Gang.

Das wird ein wenig im 800-Millionen-Euro-Investitionspaket sichtbar, das CDU und SPD in den vergangenen Wochen ausgehandelt haben. Aber in dem Gesetzentwurf, den die beiden Fraktionsvorsitzenden Frank Kupfer (CDU) und Dirk Panter (SPD) am 4. November unterzeichnet haben, steht noch mehr. Sogar mehr als der eh schon sperrige Titel “Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitions- und Finanzkraft (Kommunales Investitions- und Finanzkraftstärkungsgesetz – KommInFinSG)” verrät. Im Dezember soll es im sächsischen Landtag beschlossen werden.

Da steckt dann das 800-Millionen-Euro-Investitionspaket “Brücken in die Zukunft” für die Jahre 2016 bis 2020 mit drin. (Artikel 1 und 2, in Teilen auch Artikel 3 und 4).

Mehr Geld für Asylunterbringung

In Artikel 5 wird den Kommunen mehr Geld zur Unterbringung von Asylbewerbern zugestanden: “Den Landkreisen und Kreisfreien Städten wird eine Ergänzungspauschale für die Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern in Höhe von 23 Mio. EUR im Jahr 2015 und 60 Mio. EUR im Jahr 2016 gewährt. Zusätzlich wird die Auszahlung der Investitionspauschale 2016 in Höhe von 17,5 Mio. EUR auf das Jahr 2015 vorgezogen.”

In Artikel 7 wird dann ein Sondervermögen eingeführt, in dem 300 Millionen Euro zur Abdeckung der Kosen für die Asylunterbringungen untergebracht werden sollen: “Mit diesem Sondervermögen soll – getrennt vom übrigen Staatshaushalt – finanzielle Vorsorge im Umfang von 300 Mio. EUR für die Deckung der in den nächsten Jahren außerordentlich ansteigenden Ausgaben im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl an Asylsuchenden und Flüchtlingen getroffen werden.”

Ein Vorgang, der schon ahnen lässt, was es mit den langsam mahlenden Mühlen auf sich hat: Denn die Herausforderung steht ja schon fast ein Jahr – wenn man von der Zuspitzung der Flüchtlingslage ausgeht, ein halbes Jahr. Jetzt kommt endlich der ganze Finanzierungsprozess in Sachsen in Gang, der die deutlich gestiegenen Mehrbedarfe aufnimmt.

Ob es reicht, wird das nächste Jahr zeigen. Aber es ist zumindest schon ein klares Signal, dass da jetzt was losgeht.

44 von 100 Millionen werden an die Kommunen ausgereicht

Bleibt noch Artikel 6, zu dem sich jetzt Juliane Pfeil, Sprecherin für Familienpolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, und Mario Pecher, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zu Wort gemeldet haben. Denn da geht es um ein Thema, das 2012 für heftige Diskussionen in der Republik gesorgt hat: das von CDU/CSU und FDP beschlossene Betreuungsgeld. Auch damals ging es darum, dass eigentlich die Kommunen, die gleichzeitig in die gesetzliche Pflicht genommen wurden, auch für Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz zu schaffen, dieses Geld dringend für Kita-Investitionen gebraucht hätten.

Jetzt fällt das Betreuungsgeld und auch in Sachsen können 44,6 Millionen Euro (für die nächsten drei Jahre) jetzt endlich zusätzlich für die Kitas in den Kommunen bereitgestellt werden.

“Die Mittel, die ursprünglich für das heftig umstrittene Betreuungsgeld vorgesehen waren, werden nun an der richtigen Stelle eingesetzt“, erklärte Juliane Pfeil am Freitag, 13. November. “Sie kommen den Kindern in den Kitas zugute. Der Vorschlag von SPD und CDU zur Verteilung des Bundesgeldes, der im Zuge der Diskussion über das Kommunale Investitionspaket unterbreitet wurde, ist nur folgerichtig: Wir unterstützen die Kommunen dabei, die Kindertageseinrichtungen zu stärken und eine bestmögliche Betreuung unserer Kinder zu organisieren. Denn wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das Angebot an Kindertagesstätten bedarfsgerecht zu gestalten und auch die Qualität von Bildung, Erziehung und Betreuung in den Kindertagesstätten weiter zu erhöhen.“

Das Geld soll über eine Pauschale entsprechend der Anzahl in Vollzeit betreuter Kinder an die Kommunen ausgereicht werden.

“Damit stehen in den kommenden drei Jahren pro Kind insgesamt etwa 190 Euro zusätzlich zur Verfügung“, rechnet Mario Pecher vor. „Die Kommunen können frei entscheiden, wie das Geld eingesetzt wird. So ist es beispielsweise möglich, damit Fachförderprogramme für Kitas kozufinanzieren. Ein geschickter Kämmerer kann die Summe so locker verdoppeln.“

Sachsen erhält von den freiwerdenden Geldern, die ursprünglich für das Betreuungsgeld gedacht waren, in den kommenden drei Jahren zusammen etwa 100 Millionen Euro. 44,6 Millionen Euro werden direkt an die Kommunen weitergereicht. 10 Millionen Euro sind für Vorbereitungsklassen eingeplant. Der Rest soll im kommenden Haushalt für Kita-Fachförderprogramme eingesetzt werden, merken die beiden SPD-Abgeordneten noch an.

Wer dann die Detailsummen sieht, merkt, dass von den 44 Millionen Euro nur rund 16 Millionen an die Kreisfreien Städte gehen, was dann für Leipzig etwas über 6 Millionen Euro für alle drei Jahre macht.

Der Gesetzentwurf, wie er im Dezember im Landtag beschlossen werden soll.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar