Die Mütterrente war das Wunschprojekt der Union im Wahlkampf 2013 und wurde als eines der ersten Vorhaben der schwarz-roten Bundesregierung umgesetzt. Sie ist offensichtlich für viele Frauen eine Mogelpackung, denn viele Betroffene erhalten die Mütterrente nur mit hohen Abschlägen oder gehen sogar leer aus, stellt nun die die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Susanne Schaper, fest.
“Die Mütter haben mitgeholfen, den Grundstein für unseren Wohlstand zu legen. Die Große Koalition wollte die Lebensleistung dieser Frauen mit der Mütterrente würdigen: Alle Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollten davon profitieren. Doch was passierte? Nachdem in den letzten Monaten alle Bescheide verschickt wurden, stellen viele fest: Sie bekommen die Mütterrente nur mit hohen Abzügen”, kommentiert sie das Ergebnis in der Praxis. Von den großen Verheißungen bleibt gerade für jene Frauen, denen diese Rente versprochen wurde, so gut wie nichts.
“Ein Grund ist die Anrechnung eigenen Einkommens auf Witwen- und Witwerrente. Dies ist der Fall, wenn die eigenen Einkünfte aus Rente oder sonstigen Einnahmen einen Freibetrag überschreiten, der im Westen bei 755,30 Euro und im Osten bei 696,70 Euro liegt – schon das ist ungerecht. Jeder Euro über dem Freibetrag verringert dann die Witwen- oder Witwerrente um 40 Cent. Im Endeffekt führt dies dazu, dass diese Frauen ihre Mütterrente nur zum Teil erhalten”, rechnet Schaper vor.
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Ein weiterer Grund für Abzüge sei die Anrechnung der Mütterrente auf die Grundsicherung: Wer diese bekommt, erhält zwar die Mütterrente; jedoch wird die Grundsicherung wieder um diesen Betrag gekürzt – eine zusätzliche Anerkennung der Erziehungsleistung entfällt mithin.
“Und auch wer zusätzlich zur Kindererziehung gearbeitet hat, bekommt geminderte Entgeltpunkte – berufliche Tätigkeit der Mütter wird also im Nachhinein bestraft”, stellt Schaper fest. “Somit gehen bei der Mütterrente all jene leer aus, die heute von Grundsicherung im Alter auf Sozialhilfeniveau leben müssen, weil sie in ihrem Leben wenig verdient hatten und/oder aufgrund langer Kindererziehungszeiten zu Hause blieben. Auch wer berufstätig blieb, erleidet rückwirkend Nachteile. In beiden Fällen kann keine Rede davon sein, dass Mütterleistungen gerecht anerkannt werden. Welch perfides Vorgehen! Ich werde demnächst von der Staatsregierung Auskunft darüber verlangen, wie viele Frauen in Sachsen von diesen ungerechten Regelungen betroffen sind.”
Dass der Gesetzgeber wieder einmal unterschiedliche Sätze in Ost und West definiert hat, ist 24 Jahre nach Vollzug der Deutschen Einheit nicht nachvollziehbar. Es sind die Regierungsparteien selbst, die augenscheinlich die Mauer immer noch in den Köpfen haben und sie auch gar nicht niederreißen wollen.
Susanne Schaper: “Wir bleiben dabei: Hier muss dringend nachgebessert werden, damit die Lebensleistungen der Mütter in Ost und West gleichberechtigt anerkannt werden. Dabei dürfen sich keine weiteren, individuellen Benachteiligungen ergeben. Das wird Mehrkosten verursachen – um die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht zusätzlich zu belasten, müssen diese mit Steuermitteln ausgeglichen werden. Bislang ist jedoch geplant, dass der Bund erst ab 2019 und auch nicht in vollem Umfang zuschießt – das muss sich ändern!”
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