Ab 1. Januar 2015 sollen die Elternbeiträge in den Leipziger Kindertagesstätten wieder steigen. Fast zwangsläufig, könnte man sagen. Das zuständige Sozialdezernat hat die Betriebskosten in den Leipziger Kindereinrichtungen für 2013 ausgewertet. Und die waren wieder einmal höher als im Vorjahr. Hauptgründe dafür, so Sozialbürgermeister Thomas Fabian: gestiegene Heiz- und Stromkosten und Tariferhöhungen für die Erzieherinnen. Die Kosten müssen in der Regel auf die Eltern umgelegt werden.
Nicht alle. Einen Teil übernimmt das Land, den Löwenanteil aber zahlt die Stadt. Bis 2005 war eine Faustformel, dass Stadt und Land je ein Drittel der Kosten übernehmen, das dritte Drittel die Eltern.
Tatsächlich sind die Elternanteile aber gedeckelt. In Kinderkrippen zahlen sie nach den sächsischen Regelungen maximal 23 Prozent, in Kindergarten und Hort maximal 30 Prozent. Diese Maximalsätze muss die Stadt Leipzig seit ein paar Jahren verlangen, denn der Freistaat hat seinen Zuschuss im Jahr 2005 eingefroren bei 1.875 Euro pro Platz pro Jahr. Erst 2015 gibt es eine kleine Erhöhung auf 2.060 Euro pro Jahr.
Wenn die Betriebskosten steigen, bleiben nur zwei Möglichkeiten – entweder steigen die Elternbeiträge. Das können sie aber nur bis zur 23- bzw.- 30-Prozent-Grenze tun. Oder die Stadt steckt noch mehr “Geld ins System”, wie Thomas Fabian sagt. Was dann im Etat des Sozialdezernats die Zuschüsse aus Eigenmitteln der Stadt steigen lässt. 2005 waren das mal überschaubare 61,1 Millionen Euro, 2012 wurde mit 106 Millionen Euro die 100-Millionen-Euro-Marke überschritten. 2014 rechnet Thomas Fabian mit 130,8 Millionen Euro. Für den Anstieg sorgt auch die steigende Zahl von Geburten und Betreuungsplätzen.Die Stadt ist also auch jedes Mal finanziell gefragt, wenn es um neue Kitas und Betreuungsplätze geht.
Am 1. Januar 2015 sollen nun die Elternbeiträge an die Betriebskostenentwicklung angepasst werden.
Die Änderungen:
In einer Kinderkrippe bedeutet das konkret eine monatliche Steigerung um 2,62 Euro (von 207,52 Euro auf 210,14 Euro) für eine 9-Stunden-Betreuung.
In einem Kindergarten ist das eine monatliche Steigerung um 1,58 Euro (von 124,93 Euro auf 126,51 Euro) für eine 9-Stunden-Betreuung.
Und in einem Hort ist es eine monatliche Steigerung um 0,93 Euro (von 73,08 Euro auf 74,01 Euro) für eine 6-Stunden-Betreuung.
Grundlage ist die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013. Die Betriebskosten ergeben sich aus den getrennt nach Kinderkrippe, Kindergarten und Hort ermittelten durchschnittlichen Personal- und Sachkosten aller Einrichtungen. Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege gelten dieselben Elternbeiträge wie für Gleichaltrige in der Kinderkrippe.
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Die vom Stadtrat bisher getroffenen Regelungen zu Absenkungen für Geschwister, Alleinerziehende, die Berechnung für Mehrbetreuungsstunden und die wöchentliche Betreuungszeit bleiben unverändert, betont das Sozialdezernat. Für die Gewährung der Geschwisterermäßigung ist ein Vertrag mit einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden täglich bzw. 20 Stunden wöchentlich erforderlich. Eltern können, wenn es erforderlich ist, beim Amt für Jugend, Familie und Bildung einen Antrag auf Ermäßigung stellen.
Weitere Informationen und Beratung über die Anspruchsvoraussetzungen bietet das Amt für Jugend, Familie und Bildung, Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe (Tel. (0341) 123-4400), an. Die bereits gewährten Ermäßigungen behalten im Rahmen der zeitlichen Befristung ihre volle Gültigkeit, also auch über den 1. Januar 2015 hinaus.
Rückfragen für die Eltern sind unter folgenden Kontaktdaten möglich: Amt für Jugend, Familie und Bildung, Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe, Tel. (0341) 1234400, E-Mail: ja-51-14@leipzig.de, Hausadresse: Naumburger Str. 26, 04229 Leipzig.
Eine Übersicht der Elternbeiträge pro Monat in Euro ab 01.01.2015 als PDF zum Download.
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