Am 17. April brachte die Grünen-Fraktion ihren Antrag ins Verfahren, das viel umstrittene Kita-Platz-Portal der Stadt Leipzig um ein paar wichtige Funktionen zu erweitern. Denn bislang war es für junge Eltern meist eine Art Blackbox: Man gab seine Anfrage ein - und blieb doch im Ungewissen oder bekam gleich eine frustrierende Null-Treffer-Anzeige. Das System blieb also praktisch stumm. Es antwortete einfach nicht adäquat.
Die Grünen beantragten deshalb, das Portal gemeinsam mit der LECOS um eine Bedarfsanmeldungsfunktion erweitert und so zu einem tatsächlich rückkoppelnden Kitaplatz-Portal weiterentwickelt. Dabei sollte es vorrangig darum gehen, dass Eltern die Möglichkeit bekommen, ihren Kinderbetreuungsbedarf zeit-, stadtbezirks- und profilkonkret anzumelden.
Mehrfachanmeldungen sollten vermieden werden und die personalisierten Bedarfsanmeldungen sollten Grundlage für die zukünftige Kita-Bedarfsplanung werden. Denn das Portal selbst löst ja noch nicht das Problem der fehlenden Betreuungsplätze. Es wäre aber ein gutes Instrument, den aktuellen Bedarf zu ermitteln.
Dem Grundanliegen stimmt das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule jetzt zu, will aber keine Komplizierung durch die Anmeldung nach Stadtbezirk und Profil, sondern wählt lieber die Formulierung: “Die Eltern bekommen die Möglichkeit, ihren Kinderbetreuungsbedarf zeit- und einrichtungskonkret über www.meinkitaplatz-leipzig.de anzumelden.”
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Eine personifizierte Anmeldung je Kind aber lehnt das Dezernat ab. Die Grünen wollten damit nicht nur Mehrfachanmeldungen verhindern, sondern auch die Direktanmeldung über das Kita-Portal möglich machen: “Erfolgt die Anmeldung direkt über das Portal www.meinkitaplatz-leipzig.de, so gilt die Anmeldung erst nach persönlicher Bestätigung mittels Ausweis bei o. g. Stellen als abgeschlossen.”
Da spielen bislang etliche Kindereinrichtungen noch nicht mit.
Und so konkretisiert das Sozialdezernat auch im Fall der eben nicht personalisierten Anmeldungen: “Die Bedarfsanmeldungen werden anonymisiert und zusammengefasst als wesentliche Grundlage für die zukünftige Kindertagesstätten-Bedarfsplanung verwendet.”
Wenn das klappt, freut sich die Statistik.
Und Punkt 4 kann nach diesen Einschränkungen natürlich vorbehaltlos akzeptiert werden: “Die Bedarfsanmeldungen sind mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig abzustimmen.”
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