Mit der Verhängung von zweieinhalb Jahren Gefängnis ging am Montag der Prozess um eine angeklagte Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu Ende. Der ehemalige Krankenpfleger Michael F. (31) hatte den Beischlaf mit einer 77-Jährigen Patientin zum Prozessbeginn über seinen Verteidiger eingeräumt.
Schüchtern saß der junge Mann auf der Anklagebank, starrte die meiste Zeit betreten nach unten. Der unscheinbare Eindruck mag gar nicht so recht zur Gewalttat passen, welche Michael F. über seinen Verteidiger am ersten Prozesstag einräumte: Demnach vollzog der Krankenpfleger im Dezember 2016 auf der Arbeit den Beischlaf mit einer 77-jährigen Patientin.
Seit seiner Jugend leidet ein heute knapp 30-jähriger Verurteilter unter Alkoholsucht. Wegen Raub, Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde er bereits zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Nun stand er erneut vor Gericht: Unter anderem weil er kurz nach seiner jüngsten Haftentlassung Polizisten getreten, bespuckt und beleidigt hat. Da er in Kürze eine Langzeittherapie beginnen wird, beließ es Amtsrichter Marcus Pirk bei einer Bewährungsstrafe.
Das Amtsgericht Leipzig hat einen 24-jährigen Azubi freigesprochen, der am Rande einer OfD-Demonstration im September 2015 einen Stein auf Polizisten geworfen haben soll. Ein Zivilbeamter hatte den vermummten Werfer bei seiner Tat beobachtet und ihn später anhand auffälliger Schuhe angeblich wiedererkannt. Dem Gericht war das für eine Verurteilung jedoch zu wenig.
Im Prozess um den Mord an Hamza G. (24) kamen am Montag Details über die möglichen Hintergründe der Bluttat zur Sprache. Sichergestellte WhatsApp-Nachrichten legen den Schluss nahe, dass sich in Grünau bis zu der Gewalttat am 21. Oktober zwei rivalisierende Jugendbanden eine gewalttätige Fehde geliefert hatten.
Unvorstellbar müssen die Ängste gewesen sein, die eine Zwölfjährige aus Leipzig gestern Nachmittag, 7. Juni 2017, ausgestanden hat. Ein 36-Jähriger zerrte die Schülerin offenbar auf dem Heimweg an der Schönauer Brücke in Leipzig-Grünau in einen Transporter. Die Teenagerin befand sich anschließend über drei Stunden in der Gewalt des vorbestraften Entführers.
Irgendwann wurde es der Vorsitzenden zu bunt und sie schmiss die Mutter des Angeklagten aus dem Saal. Zuvor hatte diese wiederholt mit vernehmbarem Murmeln und einem Einwurf aus dem Publikum heraus die Geduld der Richterin herausgefordert. Am Ende verurteilte sie einen 21-Jährigen zu sechs Monaten auf Bewährung, der im September 2015 kurz hintereinander durch massive Beleidigungen, eine Würgeattacke und eine Schlägerei aufgefallen war.
Die „Scherbendemo“ im Januar 2015, bei der Polizisten, Geschäfte und das Amtsgericht mit Pflastersteinen beworfen wurden, hat für einen Antifa-Aktivisten nun Konsequenzen: Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Auf Steinen waren Spuren seiner DNA gefunden worden.
Der Prozess um den Mord an Dolmetscher Farhad S. (35) tritt auf der Stelle. Seit August 2016 bemüht sich die 3. Strafkammer, das mysteriöse Verschwinden des Geschäftsmanns aufzuklären. Nachdem Forstarbeiter Ende März die Leiche des Chemnitzers in einem Waldstück bei Burg (Sachsen-Anhalt) gefunden hatten, bestand zumindest die Gewissheit, dass der Verschollene tatsächlich auf nicht natürliche Weise aus dem Leben geschieden war. Doch die drei Angeklagten schweigen eisern.
Im Prozess um den Theklaer Doppel-Mord haben am Dienstag zwei Kripo-Ermittler über die Arbeit der Polizei rund um den „Bagger“ berichtet. Der beliebte Badesee war ab dem 28. Juli 2016 aufgrund der umfangreichen Such- und Spurensicherungsmaßnahmen eine Woche lang weiträumig abgesperrt. In dieser Zeit durchkämmten unter anderem Polizeitaucher auf der Suche nach Leichenteilen systematisch das Gewässer.
Unter dem Druck der Beweislast knickte Dirk S. am Ende schließlich ein: „Ich habe das geschrieben. Ich habe es aus Wut gesagt“, gestand der 37-Jährige mit leiser Stimme. Gemeint war eine gegen LEGIDA gerichtete Bombendrohung auf Twitter vom 21. April 2016, die der Angeklagte zuvor vehement geleugnet hatte. Nun kommen 2.250 Euro Geldstrafe auf ihn zu.
Indigene Germaniten sind kein Volk. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einer heute versandten Pressemitteilung klargestellt. Zuletzt versandten Personen, die sich als Angehörige eines „indigenen Volkes Germaniten“ verstehen, ein mit Dienstsiegel versehenes Anschreiben des Bundesverwaltungsgerichts an Behörden und Gerichte. Die Absender betrachten in der Adressierung eine Anerkennung der rechtlichen Existenz eines derartigen „Volkes“ und seines Sonderstatus.
Im Prozess um die Tötung eines Tunesiers hat am Freitag der einzige Augenzeuge vor dem Landgericht ausgesagt. Mohammed H. (24) wirkte nicht nur nervös, sondern widersprach seinen früheren Angaben. Möglicherweise wurde der 24-Jährige im Vorfeld von Angehörigen des Angeklagten bedroht.
In der Stuttgarter Allee fühlen sie sich, als seien sie die Größten. Über 20 junge Männer füllten am Mittwoch die Zuschauerplätze in Saal 14. Einer von ihnen muss sich vor der Großen Jugendkammer wegen Mordes verantworten. Argjent K. (20) soll am 21. Oktober hinterrücks einen 24-Jährigen erstochen haben. Das Motiv: Verletzte Familienehre.
Seit Anfang Mai sitzt ein 37-Jähriger wegen Doppelmordes auf der Anklagebank des Landgerichts. Faouzi A. soll am 23. Juli 2016 gegen 0:15 Uhr seinen Kollegen Ali T. (37) und dessen Frau Hadia B. (32) in deren Wohnung in der Zollikoferstraße mit insgesamt 21 Messerstichen niedergestreckt haben. Die Leichen zerstückelte der Bauarbeiter und entsorgte sie anschließend im Theklaer Baggersee.
Der Berufungsprozess gegen drei junge Männer, die im August 2015 den Polizeiposten in der Eisenbahnstraße mit Steinen angegriffen und einen Funkwagen in Brand gesetzt hatten, ging am Dienstag nach nur einer halben Stunde zu Ende. Die Angeklagten im Alter von 18 bis 24 Jahren sind nun unter anderem wegen Brandstiftung rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Manchmal überschlagen sich die Ereignisse. Da hatte die L-IZ.de in der vergangenen Woche noch beim Sportamt nachgefragt, wie es nun im Mariannenpark weitergehen soll – mit oder ohne den SV Wacker Leipzig – und in der Nacht vom 5. auf den 6. Mai knallte es erneut auf dem Gelände. Nachdem am 21. April gegen 2:45 Uhr der Sozialtrakt des FC Inter einer Brandstiftung zum Opfer gefallen war, zogen nun unbekannte Täter in der Nacht übers Gelände und zerstörten, was greifbar war. Festgestellt wurden die Schäden am 7. Mai 2017. Die Frage hinter den weiteren Attacken im Mariannenpark: Was steckt eigentlich hinter diesem ganzen Irrsinn?
Während zahlreiche Teilnehmer der großen Sitzblockade am 2. Mai 2016 weiterhin gegen die verhängten Sanktionen kämpfen, ist eine andere Protestaktion von Legida-Gegnern vor Gericht zu deren Gunsten entschieden worden. Die Verfahren gegen mehrere Teilnehmer einer Sitzblockade am 7. September 2015 wurden eingestellt.
Weil ein Mann auf dem Weg in die Innenstadt von der Polizei mit einem Schlauchschal erwischt wurde und angeblich sagte, gegen Legida demonstrieren zu wollen, erhielt er einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro. Dagegen legte er Einspruch ein und bestritt, eine solche Absicht geäußert zu haben. Das Amtsgericht glaubte jedoch dem Beamten, sodass der Einspruch zurückgenommen wurde.
Straftaten aus den Anfangstagen von Legida beschäftigen noch immer die Gerichte in Leipzig: Aktuell wurde ein Fall verhandelt, in dem ein Student aus dem antirassistischen Spektrum am 21. Januar 2015 einen Polizisten getreten und eine Festnahme gestört haben soll. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen des ersten Sachverhalts zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro und sprach ihn in dem anderen Anklagepunkt frei.
Das Amtsgericht Leipzig hat eine Anhängerin des 1. FC Lok Leipzig zu einer geringen Geldstrafe verurteilt. Die Frau soll im November 2015 einem Polizisten den Mittelfinger gezeigt und sich anschließend gegen eine Identitätsfeststellung gewehrt haben. Ein angeblicher Faustschlag ins Gesicht eines weiteren Polizisten wurde hingegen nicht bestraft – das Gericht sah diesen nicht als erwiesen an. Insbesondere die Zeugenaussage eines „fankundigen Beamten“ hatte der Angeklagten geholfen.
Eine Anhängerin des 1. FC Lok Leipzig soll Polizeibeamte nach einem Spiel beleidigt und geschlagen haben. Sie selbst und ihre Tochter behaupten das Gegenteil: Die Polizisten hätten sie beleidigt, bedroht und geschlagen. Ein „fankundiger Beamter“ der Bundespolizei spricht von „aggressiver Stimmung“ sowohl bei seinen Kollegen als auch den Lok-Fans. Am Ende beschuldigt die Verteidigung die Staatsanwaltschaft, sich schützend vor die Beamten zu stellen. Das Urteil wird am Mittwoch verkündet.
In einem Schreiben an die Geschäftsführerin des Jobcenter Leipzig hat ein 59-Jähriger gegen Ausländer gehetzt, Hakenkreuze verwendet und die Adressatin sexistisch beleidigt. Eine weitere Mitarbeiterin hatte der Mann zuvor auf einem Fragebogen beleidigt. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro.
„Auf den sächsischen Straßen hat es im vergangenen Jahr deutlich weniger Verkehrstote gegeben. 162 Menschen kamen 2016 bei Verkehrsunfällen ums Leben. Ein Jahr zuvor waren es noch 192. Die Zahl der Unfälle insgesamt ist um ein Prozent auf 109.736 leicht gestiegen“, meldete das Sächsische Innenministerium (SMI) am 9. April. Aber was sagt das über sichere Straßen in Sachsen? Nichts, stellen Linke und Grüne fest.
Einer der Verdächtigen im Zusammenhang mit dem Naziangriff in Connewitz am 11. Januar 2016 muss ins Gefängnis – allerdings aus anderen Gründen. Am 20. Oktober 2015 hat Kevin D. (45) im Leipziger Hauptbahnhof mehrere aus Dresden zurückkehrende Pegida-Gegendemonstranten mit einem Messer genötigt. Drei Wochen später setzte er nach einer Legida-Veranstaltung Pfefferspray ein. Das Amtsgericht Leipzig hat ihn nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Zahlen zur Kriminalitätsentwicklung, die Polizeipräsident Bernd Merbitz am Freitag, 7. April, vorlegte, sind heftig. „Für die Kreisfreie Stadt Leipzig wurden 88.615 Fälle (Vorjahr: 73.614 Fälle; +20,4 Prozent) erfasst. Mit 47,2 Prozent fiel die Aufklärungsquote trotz erheblich zunehmender Fallzahlen höher als im Vorjahr (46,0 Prozent) aus.“ Aber 15.000 Fälle mehr als im Vorjahr? Was ist da los?
Ein Faustschlag ins Gesicht eines Legida-Sympathisanten im September 2015 bleibt voraussichtlich ohne strafrechtliche Konsequenzen. Stattdessen stellte das Gericht das Verfahren vorläufig ein und erteilte dem Täter die Auflage, 50 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen. Ihm kam zugute, dass sich der Geschädigte zuvor aggressiv und provozierend verhalten hatte.
Bislang galt mit großer Wahrscheinlichkeit: Wer gegen den Bußgeldbescheid infolge des Polizeikessels am Rande einer AfD-Kundgebung im November 2015 Einspruch eingelegt hatte, musste nichts zahlen. Doch ob dies für alle Betroffenen gilt, ist noch offen. Derzeit läuft am Amtsgericht mindestens ein Hauptverfahren, in dem über den Einspruch noch nicht entschieden wurde.
Zunächst sah es nach einer klaren Angelegenheit aus: Eine Anhängerin des 1. FC Lok soll im November 2015 einen Polizisten beleidigt und einem anderen ins Gesicht geschlagen haben. Lediglich die beiden Beamten waren als Zeugen geladen. Doch dann erhob die Angeklagte ihrerseits Vorwürfe gegen die Polizei: Es sei zu Provokationen, Bedrohungen und körperlichen Übergriffen gekommen. Nun will das Gericht sechs weitere Zeugen hören.
Wenn der Innenminister in Dresden die neuen Zahlen zur Kriminalitätsstatistik in Sachsen vorstellt, dann kommt auch Leipzig jedes Mal drin vor. Eine Gelegenheit, die der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Hartmann, auch dazu nutzte, wieder eine falsche Behauptung in die Welt zu setzen. Leipzig liegt beim Wohnungseinbruch mit mehr als 250 Einbruchsdiebstählen pro 100.000 Einwohner an der Spitze.
Nach mehr als zweistündigem Beratungsmarathon fiel am Montag der Hammer: Das Landgericht sprach einen 28-Jährigen in einer angeklagten Serie von Übergriffen auf junge Frauen aus Beweismangel frei. Für viereinhalb Jahre ins Gefängnis muss er dennoch, denn zumindest eine Vergewaltigung hielt die 8. Strafkammer für bewiesen.
Unschuldsbeteuerungen halfen ihm nicht: Wegen schweren räuberischen Diebstahls, schwerer Körperverletzung und Brandstiftung verurteilte das Landgericht einen 23-Jährigen aus der linken Szene am Dienstag zu vier Jahren und zwei Monaten Gefängnis. Noch im Gerichtssaal wurde der junge Mann anschließend verhaftet. Seine letzte Begegnung mit der Justiz dürfte es nicht gewesen sein, denn ein Berufungsprozess in einer anderen Sache steht noch aus.
Keine andere Partei in Deutschland inszeniert sich so gerne als Law-and-Order-Partei wie die AfD. In Leipzig ist gerne mal von „rechtsfreien Räumen“ die Rede. Wenn es zum Beispiel um Connewitz oder die Eisenbahnstraße geht oder kurz formuliert: um Linke und die multikulturelle Gesellschaft. Im vergangenen März beklagte beispielsweise Landesvorstandsmitglied Ralf Nahlob die „anarchistischen Zustände in Leipzig“ und meinte damit die Besetzung der ehemaligen Führerscheinstelle in der Platostraße durch Aktivisten der „Social Center“-Kampagne. Nun scheint die Anarchie auf die AfD übergegriffen zu haben: sie klaut Berufs-Fotografen einfach die Bilder für ihre Parteipublikationen.
„Wenn Sie so weitermachen, laufen Sie Gefahr, dass Sicherungsverwahrung im Raum steht. Das ist keine Drohung, so steht es im Gesetz.“ Die deutliche Wortwahl des Vorsitzenden Richters erfolgte nicht grundlos: Marcel A. (32) hatte den wiederholten Missbrauch der Tochter seiner Freundin gestanden. Dafür erhielt der einschlägig Vorbelastete nach einem Deal am Dienstag fünfeinhalb Jahre Gefängnis.
Mit Zeugenvernehmungen und der Sichtung von Videomaterial ging am Donnerstag der Prozess gegen Patrick S. wegen schweren räuberischen Diebstahls und Brandstiftung weiter. Für die Justiz ist er kein Unbekannter: Der 23-Jährige soll einer politisch linken Gruppierung angehören und im August 2015 maßgeblich an einem Angriff auf den Polizeiposten in der Eisenbahnstraße beteiligt gewesen sein. Dafür erhielt er im vergangenen Jahr bereits eine Haftstrafe.
Die Liste ist lang und man versteht Innenminister Markus Ulbig (CDU) diesmal, dass er um Verständnis dafür bittet, dass er die Fragen des innenpolitischen Sprechers der Grünen-Fraktion, Valentin Lippmann, zu den Tätern vom 11. Januar 2016 in Connewitz nicht vollständig beantwortet. Die Recherchen würden einen Teil der Staatsregierung regelrecht lahmlegen, befürchtet er.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat sämtliche Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Polizeikessel am Rande einer AfD-Kundgebung im November 2015 abgeschlossen. In fast allen Fällen endeten die Ermittlungen mit einer Einstellung. Das Ordnungsamt verschickte jedoch zahlreiche Bußgeldbescheide wegen des Vorwurfs einer unerlaubten Ansammlung. Es mussten allerdings wohl nur jene Betroffenen zahlen, die dagegen keinen Einspruch eingelegt hatten.
Ganze 100 Euro bleiben ihm erspart. Die hätte Hans-Jörg K. (42) zahlen sollen, weil er am 18. November 2015 in eine Polizei-Einkesselung von etwa 50 Demonstranten geriet und sich aus der unerlaubten Ansammlung nicht entfernt habe, so der Bußgeldbescheid. Die Gruppe hatte damals vor dem Landgericht gegen eine Kundgebung der „Alternative für Deutschland“ protestiert, die auf dem gegenüberliegenden Simsonplatz stattfand.
Die „Kanalisierung des Unmuts vermeintlich benachteiligter Schichten“ als eine Funktion des Internets sei wohl im vorliegenden Fall eine nur allzu treffende Beschreibung, konstatierte Amtsrichter Hans Weiß am Donnerstag. Zuvor hatte er einen massiv vorbestraften jungen Mann wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts war er derjenige, der „Bimbos“ in einer Facebook-Gruppe den Tod wünschte.
Da müssen sich nun wirklich alle die, welche im sächsischen Verfassungsschutz noch eine funktionierende Institution sehen, langsam aber sicher auch mal an den Kopf fassen. Fast zwei Jahre lang öffneten die Schlapphüte die Post, hörten Telefonate mit und suchten staats- und demokratiefeindliche Umtriebe im Conne Island. Pikant auch, dass man sich in den Jahren 1999 und 2000 so ausgiebig mit dem Leipziger Südzipfel befasste, während der NSU in Sachsen abtauchte und sich organisierte. Erst 2014 kamen die Überwachungen ans Licht und nun hat sich der Verfassungsschutz auch noch eine Klatsche vor Gericht abgeholt. Mal wieder steht die Frage im Raum: braucht das noch jemand oder kann das weg?
Wenn es so kommt, werden sich die derzeit viertplatzierten Borussen an das zurückliegende 1:0 gegen den Tabellenzweiten RB Leipzig noch einmal sichtbar erinnern. Wie der Kontrollausschuss des DFB am heutigen 10. Februar bekanntgab, soll der Dortmunder Verein wegen der Vorfälle im Stadion in einem kommenden Bundesligaspiel vor einer leeren Südtribüne antreten. Nachdem eine Teilsperrung der berühmten „Wand“ bereits wegen mehrerer anderer Vorfälle 2016 ausgesprochen und zur Bewährung ausgesetzt war, soll es nun die gesamte fast 25.000 Zuschauer fassende Tribüne sein.
Nun hat der BVB wohl ein ähnliches Problem, wie dereinst Lokomotive Leipzig. Nach den Übergriffen beim gestrigen Auswärtsspiel auf RB Leipzig-Fans müsste eigentlich eine Zäsur in Dortmund anstehen. Erst kam es bei der Anreise und während des Spiels in teils straßenschlachtartigen Angriffen auf ältere RB-Fans, Frauen und Kinder bis ins Stadion hinein. Vor dem Stadion wurde – anfangs weitgehend hilflos von der Polizei beobachtet – mit Dosen und Steinen geworfen. Auch die RB-Mannschaft soll bei der Anreise teilweise behindert worden sein, doch auch im Stadion warteten ungewöhnliche Bilder. Transparente mit klaren Gewaltaufrufen zierten die „gelbe Wand“. Und weitere Übergriffe fanden statt.
Was mit Istvan R. im November 2016 begann, scheint sich fortzusetzen. Seit gestern, 29. Januar 2017, geistert eine Meldung bei Indymedia umher, in welcher sich der User „no_nazi“ damit brüstet, gemeinsam mit anderen in der Nacht vom 28. zum 29. Januar 2017 bei Borna eine „Nazi-Karre angezündet“ zu haben. Die Polizei bestätigte den Vorgang gegenüber L-IZ.de. Auch, dass sich der Anschlag im Kontext der Ermittlungen rings um den rechten Übergriff am 11. Januar 2016 in Connewitz bewegt, weshalb die Polizei von der Echtheit des Bekennerschreibens ausgeht.
Sexuelle Belästigung von Kindern – ein schlimmer Vorwurf, der, einmal in die Welt gesetzt, wie Pech am Menschen haftet. Genau das widerfuhr unserem Kollegen Martin Schöler. Er wurde offensichtlich Ziel einer Online-Kampagne von Kreisen, denen seine jahrelange Recherche zu rechtsextremen Strukturen in Leipzig und der Region nicht gefiel. Das Amtsgericht Grimma verhängte nun eine Geldstrafe gegen den als Urheber ermittelten Benjamin B..
Ein Teilnehmer einer No-Legida-Kundgebung im Februar 2015 ist am Landgericht Leipzig vom Vorwurf der versuchten Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte freigesprochen worden. Das Amtsgericht hatte beides als erwiesen angesehen und sein Urteil auf Grundlage jeweils nur eines Zeugen gesprochen.
Das Landgericht beschäftigt sich seit Mittwoch mit einem besonders kuriosen Mordauftrag. Der Leipziger Lebensmittelhändler Sabri S. (44) soll laut Anklage im Herbst 2014 den Tschechen Yusif N. (36) mit der Ermordung seines Geschäftspartners Hüseyin D. (41) beauftragt haben. Der Gastro-Händler aus dem tschechischen Teplice kassierte zwar eine Anzahlung von 12.000 Euro, informierte allerdings das auserkorene Opfer. Um den Auftraggeber zu blenden, täuschten die Männer den Mord kurzerhand vor.
Am Ende ging es nur noch um die Strafhöhe. Peter F. hatte bereits am ersten Prozesstag eingeräumt, sich bis ins Jahr 2016 wiederholt an der kleinen Tochter seiner Bekannten Iveta S. (48) vergangen zu haben. Besonders bitter: Die Mutter war in mehreren Fällen dabei, nahm die Verbrechen billigend in Kauf. Das Landgericht Leipzig schickte den 60-Jährigen Täter nun für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis, die Mitangeklagte erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe.
Dieser Post kommt ihn möglicherweise teuer zu stehen: Weil er ein Foto des Vernichtungslagers Auschwitz mit einem beigefügten „Refugees Welcome“ und dem Kommentar „Hereinspaziert, Platz ist für alle da“ geteilt haben soll, muss Dirk M. nun 2.500 Euro Geldstrafe zahlen. Laut Anklageschrift teilte der 34-jährige Taxifahrer das fragliche Foto auf Facebook und einer weiteren Internetseite zu einem Zeitpunkt vor dem 13. September 2015. Zu sehen war das Eingangstor des Vernichtungslagers Auschwitz mit dem berüchtigten Schriftzug „Arbeit macht frei.“
Eine beklemmende Serie von Übergriffen auf Frauen in den Jahren 2015 und 2016 beschäftigt seit Montag die 8. Strafkammer des Leipziger Landgerichts. Zum Prozessauftakt stritt der mutmaßliche Täter die schweren Vorwürfe weitestgehend ab. Von einer ihm angelasteten Vergewaltigung schilderte der 28-Jährige eine ganz andere Version.
Begleitet von großem Medieninteresse hat am Mittwoch vor dem Landgericht der Prozess gegen drei Manager des Unister-Konzerns begonnen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden legt dem Trio Steuerhinterziehung und Betrug in Millionenhöhe zur Last.
Schweigend hörte Peter F. den Vorwürfen aus der Anklageschrift zu. Die lastete dem 60-Jährigen an, sich von Frühjahr 2014 bis in das Jahr 2016 hinein wiederholt an der kleinen Tochter seiner Bekannten Iveta S. (48) vergangen zu haben. Die habe den Missbrauch des zu Beginn der Taten acht Jahre alten Mädchens sichtbar gebilligt und sich damit der Beihilfe schuldig gemacht. Zum Prozessauftakt am Mittwoch legte das Duo ein Geständnis ab.
Am 12. Dezember 2015 demonstrierte die „Offensive für Deutschland“ in der Südvorstadt. Rund um den Neonazi-Aufmarsch erlebte die Messestadt die schwersten Krawalle seit Jahren. Die Bilanz der Strafverfolger fällt ein Jahr danach äußerst durchwachsen aus.
Der 14. November 2015 ging als rabenschwarzer Tag in die Annalen der BSG Chemie ein. Vor Anpfiff lieferten sich rivalisierende Fans und Spieler eine Schlägerei. Der Leutzscher Kapitän Stefan Karau kassierte einen Faustschlag. Das Heimspiel gegen Rapid Chemnitz wurde daraufhin gar nicht erst angepfiffen. Seit Montag wird einem Beteiligten der Prozess gemacht. Beim Prozessauftakt stand allerdings jemand anderes im Mittelpunkt.
Am Ende war es ein großes Geeier um die Einschätzung des Anschlags auf die Leipziger Wohnung von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) am 24. November 2015. Statt die Klappe zu halten und die Polizei einfach ihre Arbeit machen zu lassen, übten sich die üblichen sächsischen Maulwürfe wieder im Ätschibätschi: Die Linken waren es! – Und sie lagen ja bekanntlich voll daneben.
In einem Berufungsprozess am Landgericht Leipzig sind zwei Teilnehmer einer Legida-Demonstration wegen Nötigung zu Geldstrafen verurteilt worden. Sie hatten nach Ansicht der Richter am 30. Januar 2015 zwei Gegendemonstranten auf dem Leipziger Augustusplatz eine Antifa-Fahne entrissen. Einer der Verurteilten bezeichnet sich selbst als Rassist und gilt als wichtiger Akteur in der Thüringer Neonaziszene.
Die zuletzt international ausgedehnte Fahndung nach Marcus M. ist offenbar abgeschlossen. Zwar gab es noch keine Bestätigung durch das Landeskriminalamt Sachsen oder das zuletzt federführende Bundeskriminalamt, doch in Österreich berichtete heute die Nachrichtenplattform „Heute“ von einem Polizeieinsatz in Wien. Dem Medium zufolge soll dabei eine Spezialeinheit gegen 11 Uhr ein örtliches „Hells Angels“-Clubhaus in der Siebenbrunnengasse 11 im Stadtteil Margareten gestürmt haben. Dabei hätte sich Marcus M. widerstandslos festnehmen lassen.
Nach nicht einmal zwei Stunden war der Berufungsprozess vorzeitig beendet. Carsten P. (26), mutmaßliches Mitglied der rechten „Terrorcrew Muldental“, ging straffrei aus der Verhandlung. Damit bleibt eine brutale Schlägerei im Jahr 2013 bei Bennewitz juristisch wohl für immer unaufgearbeitet – nicht zuletzt, weil sich Beteiligte an nichts erinnern wollen.
Mal wieder steht die Staatsanwaltschaft Leipzig in der Kritik. Am 13. Juli 2016 mussten die Ermittlungsbehörden den einstigen Chef der „Hells Angels“ Leipzig aus der Untersuchungshaft entlassen, da sich offenbar kein Tatvorwurf gegen ihn ergab, um ihn länger festzuhalten. Nun fahndet man öffentlich nach Marcus „Matze“ M. wegen der Schüsse, welche es beim Aufeinandertreffen von „Hells Angels“ und den „United Tribuns“ am 25. Juni 2016 gegen 15 Uhr gab. Der Vorwurf nach der Erschießung eines United-Tribuns-Mitgliedes an der Eisenbahnstraße, Ecke Neustädter Straße lautet nun „gemeinschaftlicher Mord“ – Marcus M. gilt wieder als tatverdächtig.
Ein 43-jähriger Leipziger ist am Landgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.980 Euro verurteilt worden, weil er auf Facebook zwei Bilder mit Nazi-Inhalten geteilt hat. Darauf zu sehen waren ein Hakenkreuz-Tattoo und das KZ Buchenwald, in welches laut Bildbeschriftung alle Flüchtlinge gebracht werden sollten.
Der ganz normale Wahnsinn einer Silvesternacht ist einmal wieder vorbei, gespickt mit einem Spontanversammlungsverbot und einer PARTEI-Kundgebung für Tierschutz in Connewitz, Böllern, körperlichen Auseinandersetzungen und einer Brandstiftung im Arbeitsamt in Gohlis.
Die linke Szene macht gegen die geplante Legida-Demo am 9. Januar mobil – und gießt mächtig Öl ins Feuer. Das Werbeplakat zur Gegendemo zieren ausgerechnet die Namen der 215 Verdächtigen, die am 11. Januar dieses Jahres Kneipen und Geschäfte in der Wolfgang-Heinze-Straße angegriffen haben.
Seit Montag sorgt die Einstellung eines Hitlergruß-Verfahrens durch die Dresdner Staatsanwaltschaft für Aufreger in sozialen Netzwerken. Die Behörde hatte ein Verfahren gegen einen Mann mangels öffentlichen Verfolgungsinteresses eingestellt, der Pegida-Gegnern die berühmt-berüchtigte Geste gezeigt haben soll. L-IZ.de hat nachgefragt.
Es war ein denkbar kurzer Prozess, denn der Angeklagte war unentschuldigt gar nicht erst erschienen. Folglich wurde ein vorher ergangener Strafbefehl bestätigt – nun soll Jan-Henrik R. (36) 1.200 Euro Geldstrafe zahlen, weil er am 1. Februar 2016 während einer LEGIDA-Demonstration einen Reporter der L-IZ angegriffen hatte.
Das Landgericht hat am Donnerstag einen 48-Jährigen aus Hohenmölsen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in sieben Fällen zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt. Andre S. hatte durch seinen Anwalt eingeräumt, am Rande einer antirassistischen Kundgebung am 21. Dezember 2015 rechte Parolen gegrölt und den Arm zum Hitlergruß gehoben zu haben. In erster Instanz war die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt worden.
Das Amtsgericht Torgau hat am Montag einen wenig einsichtigen Facebooknutzer zur Zahlung von 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Thomas P. (44) hatte nach Überzeugung des Gerichts auf seinem Facebook-Profil ein Foto unseres L-IZ-Reporters Martin Schöler veröffentlicht. Ohne dessen Einwilligung versteht sich. Und mit einem flotten Spruch garniert. Offenbar gefiel P. nicht, dass L-IZ-Journalisten seit Jahren zu rechtsextremen Strukturen im Großraum Leipzig recherchieren.
Geht das Versagen sächsischer Sicherheitsbehörden in die nächste Runde? Nach dem Angriff auf die Wohnung von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) verortete die Polizei aber insbesondere der Verfassungsschutz Sachsen und der sächsische Innenminister Markus Ulbig die Täter schnell im linken Spektrum. Offenbar ein Trugschluss. Wie ein Gerichtssprecher gegenüber der L-IZ.de bestätigte, ist mindestens einer der Tatverdächtigen seit Jahren der rechtsextremen Szene zugehörig. Der Leipziger Hooligan ist schon in der Vergangenheit durch politisch motivierte Gewalt in Erscheinung getreten.
Wenn sich die ersten Informationen des Operativen Abwehrzentrums (OAZ) bestätigen, ist wohl festzuhalten: Aus Worten werden nun mal Taten. Seit heute ist zumindest klar: bei der Suche nach dem oder den Tätern des Angriffs vom Montag, 26. September 2016, kurz vor bzw. kurz nach 22 Uhr auf eine Dresdner Moschee in der Hühndorfer Straße, sind die Ermittler nun laut einem mittlerweile bestätigten Bericht der BILD-Zeitung auf Nino K. gekommen. Er steht im Verdacht, mittels einer Spreng- oder Brandvorrichtungen zwei Anschläge gegen die Moschee und das Kongresszentrum am Ostra-Ufer verübt zu haben. Am 13. Juli 2015 hielt Nino K. noch eine flammende Rede bei Pegida, beklatscht von Bachmann für den Frieden und gegen den Islam, die „faulen Afrikaner“ und Angela Merkel.
Gegen Ende konnte er sich doch noch zu einer Art Entschuldigung durchringen: „Es sind Dinge passiert, die ich heute bereue. Es tut mir leid, dass es so gewesen ist. Rückgängig kann ich es nicht mehr machen“, sagte Wolfgang E. unter den erwartungsvollen Blicken der Eltern eines seiner Opfer im Publikum. Bereits im Vorfeld hatte der 65-Jährige den mehrfachen Missbrauch von zwei Jugendlichen mit knappen Worten eingeräumt, ohne sich weitergehend zu äußern.
Für ihn ging es um Einiges. Swen G. (37) wirkte angespannt und in sich gekehrt, blickte zu Boden, während die Plädoyers liefen. Doch am Ende sah das Landgericht den Vorwurf der Körperverletzung im Amt und der Freiheitsberaubung während eines Fußballeinsatzes nicht erfüllt. Wie berichtet, hatte das Amtsgericht Leipzig den Angeklagten noch zu 5.850 Euro Geldstrafe verurteilt, wogegen sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegten.
Zu den Ermittlungen gegen 14 Beschuldigte wegen des Verdachts, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, um Angriffe gegen Neonazis zu verüben, sind neue Details bekannt geworden. Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Übergriff auf zwei Besucher des Impericon Festivals am 20. April 2013. Weiterhin spielte in dem Verfahren ein Vorfall am Werk 2 eine Rolle.
Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts in Hannover sorgt schon dieser Tage für Schlagzeilen, auch wenn sie erst im Frühjahr 2017 veröffentlicht wird. Sie macht deutlich, wie ohnmächtig die Polizei vor allem den Wohnungseinbrüchen reisender Banden aus Osteuropa gegenübersteht. Eigentlich nicht nur denen. Aber bei Verurteilungsraten von 3 Prozent scheint Wohnungseinbruch aus Einbrechersicht reineweg lukrativ zu sein.
Auch nach dem zweiten Verhandlungstag fiel der Hammer nicht. Damit bleibt der Ausgang des Berufungsprozesses gegen Swen G. (37) weiter offen. Der Bereitschaftspolizist muss sich wegen Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung verantworten. Laut Anklage soll er einen Fan des BSG Chemie Leipzig nach einem Fußballspiel im Zwenkauer Stadion mit einem Kollegen von einer Bank gezerrt, zu Boden gedrückt und dabei entstandene Schürfwunden billigend in Kauf genommen haben.
Folgt man in diesen Tagen der Logik der Generalstaatsanwaltschaft, ist der Freistaat Sachsen überproportional reich an kriminellen Vereinigungen. Erst im September unterrichtete Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) den Landtag über sieben anhängige Verfahren. Wie am Mittwoch bekannt wurde, richtet sich eine der Ermittlungen gegen die "Freie Kameradschaft Dresden", die dem militanten Rechtsextremismus zuzurechnen ist.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat im Oktober 2016 ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen eine mutmaßliche kriminelle Vereinigung aus Leipzig ergebnislos eingestellt. Die Strafverfolger gingen zwischenzeitlich davon aus, dass die 14 Beschuldigten für Angriffe auf Rechtsextremisten verantwortlich gewesen seien, die sich während des Jahres 2013 in der Messestadt ereigneten. Im Zuge der Ermittlungen fanden umfangreiche Überwachungsmaßnahmen statt, von denen auch Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte betroffen gewesen sind.
Ein Jahr nach dem Anschlag auf die Leipziger Wohnung von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) hat die Staatsanwaltschaft Anklagen erhoben. Zwei Männer müssen sich demnächst wegen Sachbeschädigung und versuchter Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Das Motiv der Angreifer bleibt weiter unklar.
„Ich möchte alle Taten, wie sie in der Anklageschrift stehen, zugeben.“ Nüchtern und knapp sprach Wolfgang E. (65) zu Beginn des zweiten Prozesstags sein Geständnis aus. Weitere Nachfragen wolle er nicht beantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Leipziger vor, sich zu nicht näher bestimmbaren Zeitpunkten etwa in den Jahren 2009 oder 2010 mehrfach sexuell an Nico W.* (damals 14) und Alexander K.* (damals 16) vergangen zu haben.
Sechs Tage nach dem brutalen Angriff auf die Wohnung des Leipziger Neonazis Istvan R. tappen die Ermittler noch immer im Dunkeln. Am Freitag veröffentlichte die Polizei Details zur Vorgehensweise der Täter. Die Beamten erhoffen sich entscheidende Hinweise aus der Bevölkerung.
Mehrere hundert Gramm Marihuana, das dicke Bündel Geldscheine in der Hand – doch, irgendwie sei es ihm alles schon unangenehm gewesen, erinnerte sich Stefan K. (22) auf Nachfrage seines Anwalts Kay Werthmann. „Ich wusste, dass es ein Verbrechen ist.“ Die Anklage lastete dem Studenten unter anderem mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz an, zudem habe er illegale Feuerwerkskörper in seinem WG-Zimmer verwahrt.
Noch ist die Nacht nach dem Spiel der Spiele, welches Lok mit 1:0 gegen die BSG Chemie gewann, nicht herum und auf der Facebookseite der „Fanszene Lokomotive“ gibt es noch ein paar kleine Kraftmeiereien und „Einsatzerwartungen“ für den Abend des 13. November. In der BSG-Szenerie ist man jedenfalls nach wie vor gewarnt und twittert – unter anderem von noch unbestätigten Böllerwürfen am Hauptbahnhof und ruft zur Wachsamkeit auf. Die Polizei zeigte sich am Abend vorerst zufrieden mit ihrem Einsatz. Immerhin konnte sie die Lage den gesamten Tag über durch massiven Kräfteeinsatz in der Stadt weitgehend friedlich halten. Außer in einer Wohnung eines Lok“fans“, welche in Probstheida offenbar während des Spiels zerstört wurde.
Wenn am Sonntag die BSG Chemie den 1. FC Lokomotive zum heiß erwarteten Stadtderby im Sachsenpokal empfängt, werden über 150 Lok-Anhänger definitiv nicht im Stadion anzutreffen sein. Die Stadtverwaltung Leipzigs untersagte in Kooperation mit der Polizeidirektion den gewaltbereiten Problemfans den Aufenthalt rund um den Alfred-Kunze-Sportpark. Die Chemiker selbst erließen ihrerseits bereits eine Reihe von Hausverboten. Im Zentrum steht mal wieder auch die selbsternannte „Fanszene Lokomotive Leipzig“.
Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Aktuelle Kommentare