Nach einem brutalen Übergriff auf eine Leipzigerin in Lößnig musste sich ein Bekannter der Frau seit Februar vor dem Landgericht verantworten. Dieses fällte nun sein Urteil: Der 35 Jahre alte Alexander F. muss unter anderem wegen versuchten Mordes für sechseinhalb Jahre hinter Gitter. Sein Cuttermesser-Angriff hatte dem Opfer dauerhafte Entstellungen zugefügt.
Am Abend des 17. Juli 2024, etwa 21:05 Uhr, wurde Ellen S. (Name geändert) durch einen Angriff vor ihrem Wohnhaus in der Lößniger Georg-Maurer-Straße schwer verletzt: Laut Anklageschrift trafen die 35-Jährige mindestens zehn Stiche eines Cuttermessers ins Gesicht, den Hals, den Oberkörper und den linken Arm.
Erst als Nachbarn auf die dramatische Situation aufmerksam wurden und nach unten brüllten, ließ der Täter von seinem Opfer ab und radelte davon, so heißt es. Ellen S. erlitt Schnittwunden, wurde notoperiert und acht Tage stationär behandelt. Sichtbare Narben und psychische Folgen der Tat werden wohl für immer Begleiter ihres Lebens bleiben.
Angeklagter wies Tötungsvorsatz von sich und sprach von Kontrollverlust
Jetzt verurteilte das Landgericht Ende März einen Bekannten der Frau: Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung muss der Angeklagte Alexander F. für sechseinhalb Jahre in den Strafvollzug. Der heute 35-Jährige habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt: „Aus Verärgerung, dass sie sein Geld nicht geben wollte, wollte er sie bestrafen“, hatte Staatsanwalt Christopher Jusciak zum Prozessauftakt im Februar ausgeführt. Alexander F. soll wegen eines nichtigsten Anlasses derart brutal vorgegangen sein.
Der gebürtige Leipziger hatte den Tatablauf vor Gericht eingeräumt, jedoch einen Tötungsvorsatz von sich gewiesen. In seiner Aussage beschrieb der Angeklagte, dass er Ellen S. seit November 2023 gekannt habe.
Das Verhältnis, aus seiner Sicht eine reine Freundschaft, sei extrem wechselhaft gewesen. Er habe die psychisch labile Frau durch finanzielle Zuwendungen und bei Alltagsangelegenheiten unterstützt. Jedoch soll Ellen S. ihn nach eigenen Angaben teils schlechtgemacht und etwa ungefragt seine Privatanschrift veröffentlicht haben, sagte Alexander F. aus. Am Tatabend will er nach monatelangem Hin und Her einen „Kontrollverlust“ gehabt haben und ausgerastet sein: „Ich wollte einfach nur Klarheit.“
Verteidigung sah verminderte Steuerungsfähigkeit
Ende März sprach die 16. Strafkammer des Landgerichts nun ihr Urteil. Sie blieb mit sechseinhalb Jahren unter den acht Jahren, welche die Anklage gefordert hatte. Verteidiger Curt-Matthias Engel wollte nach Justizangaben auf fünf Jahre Haft hinaus, machte eine verminderte Steuerungsfähigkeit seines Mandanten geltend. Schon im Prozess hatte Engel heftig kritisiert, dass Alexander F. nach seiner Festnahme 14 Stunden ohne anwaltlichen Beistand bei der Polizei gewesen sei.
Die Entscheidung ist laut Landgericht bisher nicht rechtskräftig. Die Anfechtung durch eine Revision steht offen.
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