Mit einem Brot- und Küchenmesser soll er in klarer Tötungsabsicht auf seine Lebensgefährtin eingestochen haben: Am Freitag eröffnete das Leipziger Landgericht den Strafprozess gegen einen 70 Jahre alten Mann, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Mord an seiner Partnerin in Markranstädt vorwirft. Der erste Verhandlungstag endete bereits kurz nach Verlesung der Anklageschrift.

Ralf M. schien leicht desorientiert, als er am Freitagmittag den großen Saal des Leipziger Landgerichts betrat. Nachdem Wachtmeister ihn von seinen Handfesseln befreit hatten, musste der 70-Jährige erst den richtigen Platz in den Sitzreihen suchen, der für ihn als Angeklagten vorgesehen ist. Sein schwarzes Basecap zog er als Schutz vor neugieriger Beäugung, vielleicht auch aus Scham, tief ins Gesicht. In diese ungemütliche Situation gebracht hat sich der Rentner laut Staatsanwaltschaft durch einen versuchten Mord an seiner Partnerin in Markranstädt.

Messerangriff in Herznähe: Opfer überlebte knapp

Es war am 22. August 2024 gegen 22:50 Uhr, als Ralf M. im Rahmen einer häuslichen Auseinandersetzung in Markranstädt, Ortschaft Räpitz, auf seine Lebenspartnerin Marion K. (58, Name geändert) mit einem Brot- und Küchenmesser eingestochen haben soll: Der schockierende Angriff traf die Frau in Herznähe und soll mit den brutalen Worten „Das war dein letzter Tag“ unterlegt gewesen sein, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob am Freitag. Den Tod des Opfers habe Ralf K. zumindest billigend in Kauf genommen.

Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob. Foto: Lucas Böhme
Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob wirft dem Angeklagten einen Mordversuch an seiner Lebensgefährtin vor. Foto: Lucas Böhme

Während der Auseinandersetzung habe Ralf M. die schwer verletzte und stark blutende Marion noch aktiv an der Flucht zu hindern versucht, heißt es. Letztlich gelang es der Frau offenbar aber, sich zu entfernen und den Notruf zu verständigen. Sie musste unverzüglich in eine Klinik gebracht und operiert werden, überlebte das Geschehen glücklicherweise.

Ihr Partner Ralf M. wurde noch am selben Abend festgenommen. Der nicht vorbestrafte Mann bestätigte dem Gericht zur Prozesseröffnung am Freitag lediglich seine Personalien. Verteidigerin Henrike Wittner hat angekündigt, dass sie beim nächsten Prozesstermin am 4. April eine Erklärung ihres Mandanten zu den Tatvorwürfen vortragen werde.

Es droht lange Haft

Möglicherweise erfährt man dann auch Näheres zu einem eventuellen Tatmotiv, ob beispielsweise am Tatabend schon länger schwelende Streitigkeiten eskalierten. Dem Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung wegen versuchten Mordes jedenfalls viele Jahre hinter Gittern, wobei theoretisch selbst lebenslange Haft denkbar wäre.

Allerdings sieht das deutsche Strafgesetzbuch je nach Umständen grundsätzlich auch die Möglichkeit einer Strafmilderung vor, was einen Rahmen zwischen drei und 15 Jahren eröffnen würde. Ob es dazu kommt, wird die Zukunft zeigen. Die um ein Haar getötete Marion K. ist im Prozess Nebenklägerin und anwaltlich vertreten.

Zur Klärung des Sachverhalts hat die Strafkammer unter der Vorsitzenden Richterin Antje Schiller derzeit fünf weitere Verhandlungstermine bis 16. Mai anberaumt.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar