Seit Ende November 2024 wurde am Leipziger Landgericht gegen einen jungen Mann verhandelt, weil er im letzten Frühjahr laut Anklage mit einer ganzen Palette schwerer Straftaten auffiel. Besonders schockierte der Vorwurf, er habe ein 7-jähriges Kind angesprochen und in einem Keller sexuell missbraucht. Nur wenige Wochen zuvor soll Farhad K. in der Ausländerbehörde einem Mitarbeiter laut gedroht haben. Nun fiel das Urteil.
Farhad K. ist schuldig unter anderem des sexuellen Kindesmissbrauchs, der Beleidigung, des Diebstahls, der Bedrohung und des Hausfriedensbruchs, kommt deshalb für ein Jahr und acht Monate in Haft. Dies urteilte das Leipziger Landgericht bereits Ende Januar.
Angeklagter soll unter anderem Kind angesprochen und missbraucht haben
Im Ende November gestarteten Prozess gegen den 27-Jährigen vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Leipzigs ging es um insgesamt sieben Tatkomplexe im April und Mai 2024, die Farhad K. zur Last lagen. Verhaftet wurde er letztlich, nachdem er am 25. Mai ein 7 Jahre altes Mädchen im Hinterhof eines Hauses im Leipziger Osten angesprochen, dem arglosen Kind zweimal Sexvideos auf seinem Mobiltelefon präsentiert und sich dazwischen im Keller des Hauses an seinem Opfer vergangen haben soll.
Doch schon zu diesem Zeitpunkt war der junge Mann mehrfach aktenkundig geworden: Wochen zuvor stahl er laut Anklage in einer Regionalbahn von Naumburg nach Leipzig eine Geldbörse. Mitte April soll Farhad K. dann die Reudnitzer Kaufland-Filiale trotz Hausverbots betreten und eine Aufforderung zum Gehen ignoriert haben. Am 30. April habe der Angeklagte einen Angestellten am Schalter der Ausländerbehörde Leipzig in der Prager Straße mit den Worten „Ich hole ein Messer und steche dir ins Gesicht!“ bedroht.
Weitere Anklagepunkte bezogen sich auf den Diebstahl eines Handys im Rabet sowie die massive Beleidigung einer Mutter und ihres Kindes in einem Hof, wobei das Wort „Hurentochter“ gefallen sei. Ende Juli 2024, als Farhad K. bereits in Haft saß, soll er auch eine JVA-Beamtin aus der Zelle heraus beleidigt und bedroht haben.
Gutachten sieht keinen Hinweis auf eingeschränkte Steuerungsfähigkeit
Zu Beginn des Verfahrens hatte noch eine mögliche, psychische Erkrankung des Mannes im Raum gestanden, was Einfluss auf die Schuldfähigkeit hätte haben können. Dies bewahrheitete sich laut Einschätzung eines Gutachtens jedoch nicht.
Letztlich erhielt Farhad K. somit ein Jahr und acht Monate Haft. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten nach Angaben des Landgerichts zwei Jahre Haft ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung ein Jahr. Rechtsmittel gegen die Entscheidung wurden zunächst offenbar nicht eingelegt.
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