Hinweise aus den Vereinigten Staaten brachten Ermittlungen ins Rollen – und ihn letztlich mit schockierenden Vorwürfen auf die Anklagebank: Ein Leipziger, der seine eigene kleine Tochter wiederholt missbraucht und zudem dutzendfach einschlägiges Bildmaterial genutzt haben soll, wurde jetzt vom Leipziger Landgericht rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt.

Mark B. ist schuldig unter anderem des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sowie der mehrfachen Nutzung „kinderpornografischen“ Bildmaterials. Die 3. Kammer des Landgerichts verurteilte den 39-Jährigen jetzt nach mehreren Verhandlungstagen zu fünf Jahren Strafvollzug.

Eigene Tochter missbraucht und Material verschickt

Wie zum Prozessauftakt im Januar berichtet, war Mark B. im Jahr 2024 durch Aktivitäten im Netz aufgefallen: Ausgangspunkt war Bildmaterial, das brutale Missbrauchshandlungen gegen Kinder unter 14 Jahren zeigte. Der Messengerdienst Kik schöpfte Verdacht und leitete diesen an die Organisation NCMEC (National Centre for Missing and Exploited Children, zu Deutsch „Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“) in den USA weiter.

Die Daten führten letztlich nach Deutschland und landeten auf dem Schreibtisch des LKA Sachsen. Bei einer Razzia im vergangenen Juli stießen Ermittler im Rechner des Angeklagten auf massenhaft Videos und Bilder mit erschreckendem Inhalt. Die Anklageschrift von Staatsanwältin Yvonne Kobelt hatte am ersten Prozesstag grausige Einzelheiten genannt: Details, die deutlich machten, dass es wohl kaum ein Szenario gab, das bei den Bildern mit dem offenbarten Missbrauch kleiner Kinder, teils im Vorschulalter, nicht denkbar gewesen wäre.

Zudem soll sich Mark B. seit Anfang 2024 mehrfach an seiner 3 Jahre alten Tochter vergangen haben, unter anderem auf einem Bett oder während das Mädchen in der Badewanne war. Seine sexuellen Übergriffe in einer Wohnung im Osten Leipzigs habe der gelernte Verkäufer gefilmt und auf einschlägige Plattformen ins Netz gestellt, hieß es. Einmal habe er sein Handeln abgebrochen und sei geflohen, weil seine Partnerin überraschend dazustieß.

Urteil ist bereits rechtskräftig

Im Sommer 2024 klickten denn auch bei Mark B. die Handschellen. Am ersten Verhandlungstag schwieg der 39-Jährige zunächst, der Verteidiger kündigte jedoch eine spätere Erklärung seines Mandanten unter Ausschluss der Öffentlichkeit an.

Die Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Bernd Gicklhorn verhängte nun eine Haftstrafe von fünf Jahren gegen den Angeklagten. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde laut Gerichtsangaben auf fünfeinhalb Jahre plädiert, Verteidigung und Nebenklage hatten dagegen kein konkretes Strafmaß beantragt. Nebenklägerin war die Mutter des von Mark B. missbrauchten Kindes.

Das Urteil ist laut Landgericht rechtskräftig – alle Seiten haben bereits erklärt, auf eine Revision zu verzichten.

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