Bei diesem Szenario fühlt man sich unwillkürlich an den Horrorfilm „The Shining“ erinnert – nur war hier nichts fiktiv: Rund ein Jahr, nachdem er mit einer Axt auf die Wohnungstür seiner Ex-Partnerin in Lindenau eingedroschen und das Opfer verletzt hatte, kam ein 37-Jähriger am Landgericht jetzt mit einer relativ milden Strafe davon. Ursprünglich war er noch wegen eines Mordversuchs angeklagt, wovon jetzt Abstand genommen wurde.
Zunächst hatte die LVZ am Freitag über den Ausgang des seit September 2024 am Landgericht laufenden Prozesses berichtet. In diesem hatte der Angeklagte Maik R. (37) die Vorwürfe der Anklageschrift weitgehend gestanden: Demnach verschaffte sich der zuletzt wohnsitzlose Maler an seinem Geburtstag Mitte März 2024 Zugang zu jenem Mehrfamilienhaus in der Spittastraße, in dem die Wohnung seiner früheren Lebensgefährtin Kerstin S. (Name geändert) lag.
Angeklagter gestand Angriff
Unter wüsten Drohungen und Beschimpfungen drosch der Mann dann laut Ermittlungsbehörden etwa zwanzigmal mit einer Axt auf die Wohnungstür von Kerstin S. ein – aus Verärgerung darüber, dass sie ihm den Laufpass gegeben und vor die Tür gesetzt hatte. Die 37-Jährige war durch den brutalen Überfall erheblich an Ohr und Nacken verletzt worden. Ein zum Tatzeitpunkt anwesender Bekannter konnte den Täter durch heftige Gegenwehr letztlich daran hindern, in die Wohnung einzudringen.
In seinem Geständnis hatte Maik R. zumindest die von der Staatsanwaltschaft angenommene Tötungsabsicht bestritten. Er habe nach langer Drogenkarriere auch am Tattat unter erheblichem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden und auf ein Gespräch mit Kerstin S. gehofft. Als er von ihrer Verletzung erfahren habe, habe er sich Vorwürfe gemacht: „Ich möchte sagen, dass mir das Ganze sehr leid tut. Ich will nicht versuchen, mich zu rechtfertigen“, ließ Maik R. über seine Verteidigung erklären und kündigte eine Therapie gegen die Drogensucht an.
Neben dem Hauptvorwurf umfasste die Anklage gegen den 37-Jährigen auch eine ganze Palette weiterer Punkte, unter anderem aufgrund wiederholter Nachstellungen und Beleidigungen des Angeklagten seit Frühjahr 2024.
Urteil ist rechtskräftig
Verurteilt wurde er dann letztlich wegen gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte zu fünf Jahren Freiheitsentzug, wobei die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet wurde. Der Hauptvorwurf wurde damit nicht mehr als Mordversuch eingestuft.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten laut Bericht der LVZ neun Jahre Haft gefordert, die Verteidiger von Maik R. dagegen ein deutlich milderes Strafmaß. Einer der Anwälte hatte dieses ins Ermessen der Kammer gestellt, sein Kollege hielt zwei Jahre und vier Monate für angemessen.
Das Urteil von fünf Jahren ist mittlerweile rechtskräftig.
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