Er soll mehrfach beachtliche Mengen Marihuana angenommen und sie unter anderem in der Nähe von Leipzig eingebunkert haben: Seit Dienstag läuft vor dem Leipziger Landgericht deswegen der Prozess gegen einen 54 Jahre alten Franzosen, dem die Staatsanwaltschaft ein Vergehen gegen das Konsumcannabisgesetz in besonders schwerem Fall zur Last legt.
Staatsanwalt Christian Kuka warf dem Angeklagten beim Prozessauftakt im Leipziger Landgericht insgesamt 15 Fälle vor, in denen er Beihilfe zum Cannabishandel getrieben haben soll: Demzufolge habe sich Frederic A. um die Lagerung großer Mengen Marihuana gekümmert, die durch ein nicht in die Aktion eingeweihtes Speditionsunternehmen nach Deutschland transportiert worden seien.
Die eigentlichen Drahtzieher des Geschäfts werden in Spanien verortet. In der Summe habe der Angeklagte von Anfang 2024 bis Mai etwa 450 Kilo angenommen.
Er soll Marihuana eingelagert und weitergegeben haben
An drei Standorten in der Bundesrepublik, darunter neben Krefeld und Ahrensfelde auch Schkeuditz bei Leipzig, zeichnete Frederic A. laut Anklage für die Annahme und Lagerung der „heißen Ware“ in gemieteten Transportbehältern verantwortlich. Anschließend habe der Franzose die Drogen mehrfach an einen inzwischen verurteilten Mittäter übergeben, von insgesamt 700 Kilo ist hier die Rede.
Frederic A. wurde am 9. Mai bei einer Polizeikontrolle gefasst und vom Ermittlungsrichter in Untersuchungshaft geschickt. Auf Grundlage eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz droht dem 54-Jährigen nun im Höchstfall Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren und neun Monaten: „Das liegt zwischen Sachbeschädigung und Diebstahl“, ordnete der Vorsitzende Richter Rüdiger Harr den Strafrahmen am Dienstag ein.
Konsumcannabisgesetz als Grundlage vor Gericht
Die Verhandlung wurde zunächst für ein mögliches Rechtsgespräch unterbrochen, Frederic A. äußerte sich noch nicht zum Anklagevorwurf. Laut dem Konsumcannabisgesetz von 2024, auf dessen Grundlage die Anklage erfolgt, ist der Besitz kleinerer Mengen Marihuana zum Eigengebrauch bei Volljährigen in Deutschland straffrei: So dürfen Erwachsene etwa bis zu 25 Gramm mit sich führen, auch privater Eigenanbau ist unter Umständen legal.
Cannabis fällt im rechtlichen Sinne nicht mehr unter die Anwendung des Betäubungsmittelgesetzes. Aber: Eine umfassende Legalisierung wurde trotz der Lockerungen nicht vorgenommen. Den Umgang mit großen Mengen verfolgt der Gesetzgeber weiterhin als Straftat. Es sind im vorliegenden Fall bis 13. Februar noch vier Prozesstage geplant.
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