Laut Anklageschrift nahm ein heute 37-Jähriger vor mehr als drei Jahren per Chat Kontakt zu einer damals 13-Jährigen aus Leipzig auf, traf sich mit ihr und missbrauchte das Opfer. Nun wurde der Angeklagte aus Sachsen-Anhalt am Landgericht verurteilt. Der Prozess fand fast komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Laut LVZ, die zunächst berichtet hatte, verhängte die 2. Strafkammer des Landgerichts Leipzig eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten für den Angeklagten: Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass Christian B. im September 2021 über eine Chat-Plattform Kontakt zu einem damals 13 Jahre alten Mädchen aus Leipzig aufnahm.
Ein Fall von Cybergrooming
Zunächst habe sich der Haustechniker aus Sachsen-Anhalt mit dem Kind unter anderem über sexuelle Themen ausgetauscht – dass er es mit einer Minderjährigen zu tun hatte, sei ihm dabei laut Anklage egal gewesen. Nach der gelungenen Kontaktanbahnung soll es Ende 2021 zu zwei Treffen gekommen sein, bei denen Christian B. aus seinem Heimatort zu der Schülerin nach Leipzig reiste.
In einer Unterkunft in Leipzig habe der Angeklagte dann Missbrauchshandlungen an seinem heute 16 Jahre alten Opfer vorgenommen, auch habe er die Teenagerin via Internet zu sexuellen Posen aufgefordert. Da der Kontakt aufflog und der Vater der Geschädigten Anzeige stellte, kam ein geplanter, dritter Treff nach Behördenkenntnis nicht mehr zustande.
Christian B.s Vorgehen, wie es die Anklage vorwarf, war ein Fall des sogenannten Cybergroomings, das in Deutschland als Form des Missbrauchs unter Strafe gestellt ist: Erwachsene suchen dabei in sexueller Absicht gezielten Kontakt zu Minderjährigen, was in Zeiten des Internets vergleichsweise leicht ist. Eine bekannte Masche dabei ist, dass sich die Täter in Chats und auf Plattformen als Gleichaltrige ausgeben – oder als Erwachsene mit besonders viel Verständnis für Kinder und Teenies.
Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen
Beim Prozessauftakt am 13. November hatte das Gericht noch vor Verlesung der Anklageschrift die Öffentlichkeit ausgeschlossen, um die Privatsphäre des Angeklagten und des betroffenen Mädchens besonders zu schützen. Ob und wie sich Christian B. zum Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs positionierte, ist insoweit nicht bekannt.
Das Urteil von drei Jahren und neun Monaten entsprach laut LVZ-Bericht dem Antrag der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft habe vier Jahre und zwei Monate gewollt. Die Entscheidung sei aber noch nicht rechtskräftig.
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