Diese brutale Tat sorgte im Sommer 2024 für Entsetzen: Eine junge Frau war nachts im Studentenwohnheim an der Straße des 18. Oktober überfallen und verletzt worden, die Staatsanwaltschaft geht unter anderem vom vollendeten Tatbestand der Vergewaltigung aus. Der mutmaßliche Täter steht seit Dienstag vor dem Landgericht. Bestraft wird der 29-Jährige aufgrund einer psychischen Erkrankung aber voraussichtlich nicht.
Etwas mehr als drei Monate nach einem schockierenden Vorfall im Studentenwohnheim Straße des 18. Oktober muss sich jetzt ein 29 Jahre alter Mann vor dem Landgericht verantworten. Aller Voraussicht nach hat Wisdom B. jedoch keine Haftstrafe zu erwarten, sondern wird nach dem Willen der Anklagebehörde in der Psychiatrie untergebracht. Der Asylbewerber aus Nigeria leidet laut aktueller Kenntnis an halluzinatorischer Schizophrenie und war demnach auch zum Tatzeitpunkt schuldunfähig, mithin nicht in der Lage, das Unrecht seines Handelns einzusehen.
Brutaler Überfall: Staatsanwaltschaft geht von Vergewaltigung aus
Am frühen Morgen des 1. August, etwa 01:30 Uhr, habe Wisdom B. der heimkehrenden Hausbewohnerin Magdalena G. (26, Name geändert) im Eingangsbereich des bekannten Wohnheims im Leipziger Südosten am Fahrstuhl aufgelauert, die junge Frau von hinten gepackt und sich mit eindeutiger Absicht auf sie gelegt, als sie zu Boden fiel, sagte Staatsanwältin Yvonne Kobelt am Dienstag.
Auch die massive Gegenwehr der Geschädigten konnte nicht verhindern, dass der Angreifer sie küsste und mit dem Finger in sie eingedrungen sei. Erst mit dem Eintreffen der Polizei habe Wisdom B. vom Opfer abgelassen, denn eine Nachbarin hatte die Hilfeschreie wahrgenommen und den Notruf gewählt. Magdalena G. erlitt zusätzlich zu den psychischen Folgen durch den Übergriff Schmerzen am Oberschenkel, diverse Schürf- und Kratzwunden sowie Entzündungen und Risse.
„Ich möchte mitteilen, dass es mir leidtut“
Wisdom B., der zuerst in Untersuchungshaft kam, mittlerweile aber in der geschlossenen Psychiatrie Altscherbitz sitzt, gab den Kernvorwurf am Dienstag zu. „Ich möchte mitteilen, dass es mir leidtut und dass ich tief in meinem Herzen bereue, was ich getan habe“, erklärte der Asylbewerber, der vor Gericht von einem Englisch-Dolmetscher unterstützt wird.
Beim ersten Treffen soll das spätere Tatopfer ihm „was zum Rauchen“ gegeben, die Zimmernummer genannt und den Schlüssel dagelassen haben, er habe da wohl etwas falsch verstanden, so behauptete er. Die Staatsanwaltschaft dagegen nimmt an, dass Wisdom B. die ihm völlig unbekannte Magdalena G. schon am Vormittag ansprach und physisch bedrängte.
Der 29-Jährige sprach davon, im nervösen oder depressiven Zustand Stimmen in seinem Kopf zu hören. Diese wiesen ihn an, bestimmte Orte aufzusuchen, sich einen Film anzuschauen, Musik zu hören oder Pornos zu konsumieren, erklärte er mit leiser Stimme. „Ich wollte wissen, wie es sich anfühlt, jemanden in meinem Leben zu haben, ich war frustriert aufgrund dessen, was ich in meinem Leben durchgemacht habe.“ Eine Straftat wie in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft wolle er nie wieder begehen, versicherte er.
Weitere Taten sind aktenkundig
Daran gibt es laut Ermittlungsbehörden allerdings starke Zweifel, denn Wisdom B. ist nach ihrer Ansicht auch weiterhin eine potenzielle Gefahr für die Allgemeinheit. Nicht nur soll er weiteren Frauen nachgestellt haben, auch habe er im Vorfeld einen polizeilichen Platzverweis ignoriert.
Aktenkundig ist außerdem, dass Wisdom B. sich bereits im Juni in einer Leipziger Erstaufnahmeeinrichtung gewaltsam Zutritt zur Küche habe verschaffen wollen und dazu eine Angestellte beiseite stieß. Auch soll sich der Verdächtige nur Stunden nach seiner Verhaftung am Abend des 1. August gegenüber einer Beamtin in der JVA Leipzig entblößt haben.
Dort befindet er sich inzwischen nicht mehr, besse r sei das Leben für ihn im geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus aber nicht unbedingt, so Wisdom B. auf Nachfrage von der Richterbank, wie es ihm momentan gehe. Sein ganzer Alltagsablauf in der Klinik sei kontrolliert, er könne derzeit nicht mal fernsehen und wolle vor allem um die Rückgabe seines eingezogenen Mobiltelefons bitten. Das allerdings hänge davon ab, wie es läuft und sei nicht allein die Sache der Kammer, machte der Vorsitzende Richter Rüdiger Harr dem Tatverdächtigen deutlich.
Einweisung auf unbefristete Zeit möglich
Am Dienstagnachmittag sollte ein psychiatrischer Gutachter Auskunft zum aktuellen Zustand von Wisdom B. geben. Seine Zukunft dürfte wesentlich von diesem Befund abhängen: Bei einer angeordneten Einweisung wegen Schuldunfähigkeit müsste Wisdom B. damit rechnen, auf unbefristete Zeit hinter den Mauern der geschlossenen Klinik zu sitzen.
Je nach prognostizierter Gefährlichkeit und Entwicklung seines Krankheitsbildes würde sich dann irgendwann entscheiden, ob eine Entlassung zu verantworten ist. Spätestens Ende der Woche wird mit einem gerichtlichen Beschluss gerechnet, wie es mit Wisdom B. weitergeht.
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