Er soll einem kleinen Mädchen Sex-Videos gezeigt, das völlig arglose Kind in einem Keller missbraucht und zusätzlich Diebstähle sowie Beleidigungen, eine Bedrohung und Hausfriedensbruch begangen haben: Es sind insgesamt sieben Tatkomplexe im April und Mai 2024, die einen jungen Mann jetzt auf die Anklagebank des Leipziger Landgerichts brachten. Seit Mittwoch wird ihm dort der Prozess gemacht.
In der zum Auftakt verlesenen Anklageschrift gegen Farhad K. gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass der 27-Jährige am Nachmittag des 25. Mai 2024 zwischen 15.15 Uhr und 15.35 Uhr ein damals 7 Jahre altes Mädchen ansprach, das neben ihm auf der Bank im Hof eines Mehrfamilienhauses im Leipziger Osten saß.
Farhad K. habe dem ihm völlig unbekannten Kind auf seinem Smartphone ein Video abgespielt, das Oralverkehr und andere Intimhandlungen zwischen Erwachsenen zeigt. Die Absicht: Alles sei geschehen, „um sein sexuelles Interesse bei ihr zu wecken.“
Anklage beschreibt Missbrauch im Keller
Anschließend habe der Angeklagte das Kind, dessen Alter von unter 14 Jahren er eindeutig erkannt habe, auf die Wange geküsst, am linken Handgelenk ergriffen, in den Keller eines nahen Hauseingangs geführt und sich in eine Ecke gesetzt. Jetzt soll er das arglose Mädchen auf seinem Schoß platziert, am Bauch und bedeckten Intimbereich berührt haben.
Seine Aufforderung, die Arme zu heben, habe die 7-Jährige befolgt, sodass Farhad K. dem Opfer während des Geschehens zudem das T-Shirt auszog und es auf den nackten Oberkörper küsste, so die Anklage. Schlussendlich habe er ihm ein weiteres Video mit sexuellen Handlungen erwachsener Personen auf dem Handy gezeigt.
Diebstähle und Messer-Drohung in Behörde?
Wenige Tage danach war Farhad K. in Untersuchungshaft gekommen, wo er seit 1. Juni einsitzt. Auch vor dem mutmaßlichen Missbrauch war er kein unbeschriebenes Blatt: Staatsanwältin Linda Ullmann zählte am Mittwoch insgesamt sechs weitere Vorwürfe gegen den 27-Jährigen auf, der als gelernten Beruf Schneider angibt und laut Unterlagen als Kurde im syrischen Ifrin geboren ist.
Am 12. April 2024 soll Farhad L. am Vormittag in der Regionalbahn von Naumburg nach Leipzig etwa in Höhe Rückmarsdorf das neben dem Rucksack abgelegte Portemonnaie eines Mannes an sich genommen haben und zur Zugtoilette geflüchtet sein. Die Beute: 60 Euro Bargeld, Personal- und Schwerbehindertenausweis. Drei Tage darauf habe der Angeklagte trotz eines dreimonatigen Hausverbots, das am 13. April ergangen war, die Kaufland-Filiale Reudnitz betreten und die Aufforderung ignoriert, sich zu entfernen.
Schwerwiegender lautet der Vorwurf, wonach Farhad K. am 30. April einen Mitarbeiter der Leipziger Ausländerbehörde am Schalter in der Prager Straße mit den Worten „Ich hole ein Messer und steche dir ins Gesicht“ adressiert habe: „Diese Ankündigung nahm der Geschädigte ernst und fühlte sich bedroht“, sagte Staatsanwältin Ullmann.
Gerade einmal zwei Tage später, am Nachmittag des 2. Mai, kam einem Geschädigten sein am Spielfeldrand deponiertes Mobiltelefon abhanden, als er gerade beim Volleyball im Rabet aktiv war. Farhad K. soll das Smartphone der Marke Samsung Galaxy S22 heimlich eingesteckt haben, um es für sich zu Geld zu machen.
Üble Beleidigungen aktenkundig
Damit nicht genug, bedrohte und beleidigte Farhad K. laut Staatsanwältin am Tag nach dem angeklagten Missbrauch eine Frau und deren Tochter im Hof eines Hauses, ganz in der Nähe des Tatorts vom Vortag. Der Anlass: Der Verdächtige habe im Hof auf dem Fahrrad seine Runden gedreht und die Mutter ihrem Kind zugerufen, es solle aufpassen. In der Folge sei unter anderem das Wort „Hurentochter“ gefallen, um Mutter und Tochter einzuschüchtern, beide hätten sich in ihrer Ehre gekränkt gefühlt.
Selbst im Gefängnis soll Farhad K. auffällig geworden sein: Aktenkundig ist ein wüster Ausfall gegenüber einer JVA-Beamtin am Abend des 29. Juli 2024, bei laut Anklage die Drohung „Ich ficke dich, du tätowierte Beamtin“ aus der Haftzelle zu hören war.
Schizophrenie und Drogensucht
Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass der 27-Jährige, der nach Wissen der Behörden 2015 nach Europa gekommen war, aufgrund einer paranoiden Schizophrenie im Zusammenspiel mit Drogenabhängigkeit sein Verhalten während der Taten nur eingeschränkt steuern konnte. Inwieweit sich das auf eine mögliche Sanktion auswirken wird, bleibt abzuwarten.
Der erste Prozesstag endete bereits nach Verlesung der Anklage. Verteidigerin Diana Blum kündigte jedoch eine Erklärung zu den Tatvorwürfen an. Derzeit hat die 3. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Bernd Gicklhorn fünf weitere Verhandlungstage bis 14. Januar 2025 geplant.
Keine Kommentare bisher