Er missbrauchte laut Anklage über Jahre hinweg fünf Mädchen, die Familien aus seinem Bekanntenkreis entstammten: Nun hat Haiko G. vom Leipziger Landgericht die Quittung bekommen, das den Leipziger zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilte. Der Prozess gegen den 52-Jährigen fand großteils hinter verschlossener Tür statt.

Wie sich zum Prozessbeginn im September zeigte, warf die Staatsanwaltschaft dem Vater dreier Söhne vor, sich zwischen 1. September 2003 und 31. Dezember 2012 wiederholt an fünf Minderjährigen vergangen zu haben. Die damaligen Schülerinnen, die heute zwischen 22 und 31 sind, kamen demnach aus mit Haiko G. befreundeten Familien, öfter hätten die Kinder auch in seinen Wohnungen Anger-Crottendorf bzw. Paunsdorf genächtigt.

Ein Umstand, den Haiko G. skrupellos und brutal für sein „ausgeprägtes sexuelles Interesse an minderjährigen Mädchen“ genutzt habe, so Staatsanwältin Linda Ullmann zum Auftakt der Verhandlung.

Brutale Übergriffe und Drohungen

Ihre Anklageschrift umfasste 45 Tatkomplexe, die teilweise als schwer und in Tateinheit mit Vergewaltigung vor Gericht gebracht worden waren. Gegenüber den damals acht bis zwölf Jahre alten Opfern sei Haiko G. immer wieder zudringlich geworden, habe sie etwa geküsst, intim berührt, zum Stimulieren oder zum Oralverkehr aufgefordert. Ihre Angst, ihr Ekel, ihre Gegenwehr – all das sei dem Täter egal gewesen.

Auch vor körperlichem Zwang sei Haiko G. nicht zurückgeschreckt, obendrein habe er die Geschädigten mit psychischem Druck zum Schweigen verdonnert: Er würde den Eltern sonst erzählen, dass die Kinder rauchen oder sich „unten anfassen“, so seine Drohung laut Staatsanwaltschaft.

Tatsächlich kamen die Ermittlungen gegen den heute geschiedenen Familienvater auch erst Jahre später in Gang, als sich eine der Geschädigten offenbarte. Zum Schutz ihrer Privatsphäre und auch der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten hatte die zuständige Strafkammer des Landgerichts die Öffentlichkeit nach Anklageverlesung vom weiteren Prozess ausgeschlossen.

Haftstrafe ist rechtskräftig

Daher ist nicht genau bekannt, ob und wie sich Haiko G. zu den gravierenden Tatvorwürfen äußerte. Am 11. November fiel das Urteil gegen den 52-Jährigen, von den Anklagepunkten blieben noch 22 Tatkomplexe unter anderem des schweren sexuellen Missbrauchs übrig, zum Teil mit Vergewaltigung.

Haiko G. muss für sechseinhalb Jahre in den Strafvollzug. Die Anklage hatte nach Gerichtsangaben auf sieben Jahre und vier Monate plädiert, die Verteidigung auf maximal sechs Jahre und drei Monate.

Auch mehrere der Opfer waren im Prozess als Nebenklägerinnen vertreten. Das Urteil ist laut Landgericht bereits rechtskräftig.

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