Nun ist es endgültig: Der MDR muss am Donnerstag, 22. August, einen Wahlwerbespot der PARTEI ausstrahlen. Das hat das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden. Es hat damit eine Beschwerde des MDR gegen einen ähnlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig zurückgewiesen.
Der exakt 88 Sekunden lange Spot für das MDR-Hörfunkprogramm handelt davon, dass die AfD nach der Landtagswahl an der Regierung beteiligt ist. Weil „die Faschisten wieder an der Macht“ sind, beschließt der Protagonist, Pistolen aus seinem Keller zu holen und wahllos auf Menschen zu schießen. Bei 50 Prozent Zustimmung werde es „schon die Richtigen treffen“.
Der MDR wollte den Spot nicht ausstrahlen, weil dieser Gewalt verharmlose. Der Spot würde damit gegen Strafvorschriften verstoßen. Auch nach einer gegensätzlichen Einschätzung des Verwaltungsgerichts hielt der MDR an dieser Auffassung fest. Doch das OVG Bautzen hat die Begründung der Vorinstanz im Wesentlichen bestätigt.
Erkennbar eine Satire
Laut OVG erfüllt der Wahlwerbespot „die vom MDR bezeichneten Straftatbestände bereits deshalb nicht, weil es sich erkennbar um Satire handelt“. Die Dialoge seien deutlich überzeichnet, die Personen sprechen mit starkem Dialekt und die Stimmen seien teilweise „unnatürlich verstellt“.
„Für einen unbefangenen Hörer drängt sich der satirische Charakter mit dem Hören der ersten Sätze des Dialogs geradezu auf und wird mit der Auflösung durch den nüchtern-sachlichen Schlusssatz bestätigt“, so das OVG.
Die öffentlich-rechtlichen Sender sind dazu verpflichtet, Wahlwerbespots von Parteien auszustrahlen. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen abgelehnt werden, beispielsweise wenn sie gegen Strafvorschriften verstoßen. Das ist beim Wahlwerbespot der PARTEI nicht der Fall, haben nun zwei sächsische Gerichte entschieden.
Den umstrittenen Spot kann man sich bereits jetzt auf YouTube anhören oder am Donnerstag um 12:57 Uhr im Hörfunkprogramm von MDR Sachsen. Weitere Rechtsmittel stehen dem MDR nicht zur Verfügung.
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