Nun ist es endgรผltig: Der MDR muss am Donnerstag, 22. August, einen Wahlwerbespot der PARTEI ausstrahlen. Das hat das sรคchsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden. Es hat damit eine Beschwerde des MDR gegen einen รคhnlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig zurรผckgewiesen.

Der exakt 88 Sekunden lange Spot fรผr das MDR-Hรถrfunkprogramm handelt davon, dass die AfD nach der Landtagswahl an der Regierung beteiligt ist. Weil โ€ždie Faschisten wieder an der Machtโ€œ sind, beschlieรŸt der Protagonist, Pistolen aus seinem Keller zu holen und wahllos auf Menschen zu schieรŸen. Bei 50 Prozent Zustimmung werde es โ€žschon die Richtigen treffenโ€œ.

Der MDR wollte den Spot nicht ausstrahlen, weil dieser Gewalt verharmlose. Der Spot wรผrde damit gegen Strafvorschriften verstoรŸen. Auch nach einer gegensรคtzlichen Einschรคtzung des Verwaltungsgerichts hielt der MDR an dieser Auffassung fest. Doch das OVG Bautzen hat die Begrรผndung der Vorinstanz im Wesentlichen bestรคtigt.

Erkennbar eine Satire

Laut OVG erfรผllt der Wahlwerbespot โ€ždie vom MDR bezeichneten Straftatbestรคnde bereits deshalb nicht, weil es sich erkennbar um Satire handeltโ€œ. Die Dialoge seien deutlich รผberzeichnet, die Personen sprechen mit starkem Dialekt und die Stimmen seien teilweise โ€žunnatรผrlich verstelltโ€œ.

โ€žFรผr einen unbefangenen Hรถrer drรคngt sich der satirische Charakter mit dem Hรถren der ersten Sรคtze des Dialogs geradezu auf und wird mit der Auflรถsung durch den nรผchtern-sachlichen Schlusssatz bestรคtigtโ€œ, so das OVG.

Die รถffentlich-rechtlichen Sender sind dazu verpflichtet, Wahlwerbespots von Parteien auszustrahlen. Diese dรผrfen nur in Ausnahmefรคllen abgelehnt werden, beispielsweise wenn sie gegen Strafvorschriften verstoรŸen. Das ist beim Wahlwerbespot der PARTEI nicht der Fall, haben nun zwei sรคchsische Gerichte entschieden.

Den umstrittenen Spot kann man sich bereits jetzt auf YouTube anhรถren oder am Donnerstag um 12:57 Uhr im Hรถrfunkprogramm von MDR Sachsen. Weitere Rechtsmittel stehen dem MDR nicht zur Verfรผgung.

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