Melanie Müller selbst erschien nicht mehr: Eigentlich sollte am heutigen Dienstag bereits eine Entscheidung am Leipziger Amtsgericht fallen, ob sich die aus Sachsen stammende Schlagersängerin vor gut zwei Jahren der Verwendung eines „Hitlergrußes“ schuldig gemacht hat. Doch eine fehlende Zeugin der Verteidigung ließ die Pläne scheitern. Nun soll in zehn Tagen ein neuer Anlauf starten.
Gegen Müller liegen zwei Anklagen vor
Fast zwei Jahre, nachdem Melanie Müller bei einem Konzert in Leipzig den verbotenen „Hitlergruß“ gezeigt haben soll, verzögert sich das eigentlich für den heutigen Dienstag erwartete Urteil im Leipziger Amtsgericht um mindestens zehn Tage. Pressevertreter waren auch heute in größerer Zahl erschienen, um der Urteilsverkündung beizuwohnen – Müller selbst dagegen war im Gegensatz zum Prozessauftakt vor zwei Wochen nicht mehr persönlich da, sondern ließ sich durch ihren Berliner Anwalt Adrian Stahl vertreten. Ihr war die Entscheidung über ihre Anwesenheit zuvor freigestellt worden.
Die 36-jährige Gewinnerin des „Dschungelcamps“ von 2014 soll während eines Konzerts in Leipzig im September 2022 in aufgeheizter Stimmung mehrfach den „Hitlergruß“ gezeigt haben. Ein weiterer Anklagepunkt bezieht sich auf illegalen Betäubungsmittelbesitz, nachdem bei einer Razzia in Müllers Leipziger Privathaus vor einem Jahr eine geringe Menge Kokain und Ecstasy konfisziert worden war.
Müller selbst hatte die Vorwürfe zum Prozessbeginn über ihren Verteidiger Adrian Stahl wiederholt zurückgewiesen: Sie habe mit ihrer auf Video dokumentierten Geste lediglich das Publikum anheizen wollen und distanziere sich von jedem rechtsradikalen Gedankengut, so die zweifache Mutter. Von einschlägigen Parolen im Publikum habe sie aufgrund ihrer In-Ear-Kopfhörer nichts mitgekriegt und den Auftritt später abgebrochen. Die Tasche mit den Betäubungsmitteln soll laut ihrer Aussage nicht ihr, sondern einer Freundin gehört haben.
Potenzielle Entlastungszeugin fehlt zum Termin
Laut Fahrplan für die mehrmals geplatzte Hauptverhandlung am Leipziger Amtsgericht war für Dienstag das Urteil erwartet worden. Zuvor jedoch hatte das Gericht noch die Vernehmung einer Bekannten von Melanie Müller geplant, die Müller nach Darstellung ihres Anwalts entlasten könne, indem sie ihre Version des umstrittenen Auftritts bestätigt.
Da die Frau unentschuldigt dem Gerichtstermin fernblieb, ordnete Amtsrichter Lucas Findeisen bereits nach wenigen Minuten an, den Prozess auf den 23. August zu vertagen. Sowohl für ihn als auch die Verteidigung sei es wichtig, die Zeugin anzuhören.
Melanie Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren und war neben dem „Dschungelcamp“ auch in einer Reihe von Formaten im Reality-TV zu sehen. Zudem tritt sie als Schlagersängerin auf Mallorca auf. Angeklagt ist sie wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer und verfassungswidriger Organisationen sowie illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln. Bis zu einem eventuellen Schuldspruch gilt wie immer die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung für Melanie Müller.
Keine Kommentare bisher