Der MDR greift erneut in den sächsischen Landtagswahlkampf ein. Nachdem der Sender im Juli juristisch gegen ein Wahlplakat der Linken vorgegangen war, weigert er sich nun, einen Werbespot der PARTEI auszustrahlen. Zumindest das Verwaltungsgericht Leipzig hat bereits zugunsten des Wahlwerbespots entschieden.

Der exakt 88 Sekunden lange Spot für das MDR-Hörfunkprogramm handelt davon, dass die AfD nach der Landtagswahl an der Regierung beteiligt ist. Weil „die Faschisten wieder an der Macht“ sind, beschließt der Protagonist, Pistolen aus seinem Keller zu holen und wahllos auf Menschen zu schießen. Bei 50 Prozent Zustimmung werde es „schon die Richtigen treffen“.

Eigentlich soll der Wahlwerbespot am Donnerstag, 22. August, im Hörfunkprogramm von MDR Sachsen laufen. Doch der Sender weigert sich, ihn auszustrahlen.

MDR hat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt

Die PARTEI ist daraufhin mit einem Eilantrag vor das Verwaltungsgericht Leipzig gezogen und hat von diesem vorläufigen Rechtsschutz erhalten. Allerdings hat der MDR nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingelegt. Ob der Spot ausgestrahlt wird, ist also noch offen.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte zwar festgestellt, dass „der Wahlwerbespot möglicherweise im Grenzbereich der Strafbarkeit anzusiedeln“ sei, es gehe aber nicht davon aus, dass der Spot tatsächlich strafbar ist.

Satire und Distanzierung von Gewalt seien erkennbar

Das Geschehen sei „satirisch stark überzeichnet“, was sowohl durch die „Überreaktion“ des Protagonisten als auch den „starken Dialekt“ erkennbar sei. Eine Volksverhetzung komme nicht in Betracht, weil Wähler*innen einer bestimmten Partei keine „abgrenzbare Bevölkerungsgruppe“ seien, die Opfer einer solchen Straftat werden könnten.

Auch hinsichtlich der Gewaltdarstellung positioniert sich das Gericht klar pro Wahlwerbespot. Das Verhalten des Protagonisten sei zwar menschenverachtend, allerdings würden sich die Verantwortlichen mit dem Schlusssatz „Bevor es zu spät ist: Wählen Sie die PARTEI“ davon distanzieren. Der Satz sei „gestalterisch isoliert und stehe in deutlichem Kontrast zum Dialog des Ehepaars“.

„Es ist schon lustig, dass es ein Gericht braucht, um dem Hörfunk zu erklären, wie man ein Hörspiel erkennt“, kommentierte Die PARTEI den Beschluss. Sie verweist auch darauf, dass das Bundesverfassungsgericht enge Grenzen gesetzt habe, in welchen Fällen die Ausstrahlung von Wahlwerbespots abgelehnt werden darf.

MDR wollte Plakat der Linkspartei verhindern

Im Juli war der MDR bereits gegen die Linkspartei vorgegangen. Diese hatte Wahlplakate mit der Aufschrift „In aller Freundschaft: Jede Klinik zählt!“ angebracht. Laut MDR hätte die Linkspartei mit „In aller Freundschaft“ keine Wahlwerbung machen dürfen, weil es eine gleichnamige Serie im Programm des Senders gibt.

Wie die LVZ berichtete, haben sich beide Seiten außergerichtlich geeinigt. Der Linkspartei sei es nur darum gegangen, auf Klinikschließungen aufmerksam zu machen. Man wolle nach Möglichkeit auf das Plakat verzichten.

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