Unter großem medialen Interesse begann am Dienstagmorgen um 9:30 Uhr der Strafprozess gegen die Sängerin Melanie Müller vor dem Amtsgericht Leipzig. Die Staatsanwaltschaft legt der 36-Jährigen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie unerlaubten Betäubungsmittelbesitz zur Last.

Nach Überzeugung der Anklagebehörde soll sie bei einem Oktoberfest des Leipziger Motorradclubs „Rowdys Eastside“ Mitte September 2022 den verbotenen „Hitlergruß“ gezeigt haben. Veranstaltungsort soll das frühere KZ-Außenlager HASAG in Schönefeld gewesen sein.

Müller wies die Vorwürfe schon kurz nach deren Publikwerdung zurück: Sie habe mit ihrer auf Video dokumentierten Geste das Publikum anheizen wollen. Mit Nationalismus und rechtsradikalem Gedankengut habe sie nichts zu tun, so die Beteuerung der zweifachen Mutter.

Der Prozessbeginn war ursprünglich bereits für Juni angesetzt und dann zweimal verschoben worden, nachdem Müller kurzfristig Atteste vorgelegt hatte. Zuletzt hatte sie erklärt, dass ihr die Anreise mit dem Flugzeug von Mallorca aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sei. Dennoch soll sie weiterhin Auftritte dort gehabt haben.

Müllers Anwalt weist Vorwürfe bei Auftakterklärung im Amtsgericht zurück

Auch am Dienstagmorgen wiederholte Müllers Verteidiger Adrian Stahl, dass seine Mandantin die Vorwürfe zurückweise und nichts mit rechtsradikalem Gedankengut zu tun habe. Ein weiterer Anklagepunkt bezieht sich auf den Fund einer geringen Menge Kokain und Ecstasy, die Ermittler bei einer Razzia in Müllers Wohnhaus in Leipzig-Wahren vor rund einem Jahr konfisziert hatten. Hier erklärte der Verteidiger, die Tasche mit den Betäubungsmitteln habe einer Freundin seiner Mandantin gehört.

Müller äußerte sich nicht persönlich zur Anklage der Staatsanwaltschaft und ließ das Blitzlicht der Presse kommentarlos über sich ergehen. Bis zu einer eventuellen Verurteilung gilt für sie eine Unschuldsvermutung.

Melanie Müller betritt den Saal. Foto: Lucas Böhme
Mit Sonnenbrille und pinkfarbener Kleidung betrat Sängerin und Reality-TV-Darstellerin Melanie Müller (36) den Gerichtssaal in Begleitung ihres Anwalts. Foto: Lucas Böhme

Die 36-jährige Melanie Müller wurde in Oschatz geboren und wuchs teils in Grimma auf. Bekanntheit erlangte sie 2014 durch den Sieg in der achten Staffel des „Dschungelcamps“, außerdem siegte sie 2021 in der neunten Staffel von „Promi Big Brother“. Sie ist seit Jahren als Darstellerin von Formaten des Reality-TV bekannt, zudem tritt sie als Schlagersängerin unter anderem auf Mallorca auf. In Nebenrollen war sie jeweils auch im Kinofilm „Der schwarze Nazi“ sowie in einer Folge der ZDF-Erfolgsreihe „Soko Leipzig“ zu sehen.

Der Prozesstag endete nach Inaugenscheinnahme diverser Videos sowie dem Abspielen von Sprachnachrichten Müllers am Dienstagmittag mit einer Vertagung. Amtsrichter Lucas Findeisen hat einen Fortsetzungstermin für den 13. August angesetzt.

In einem nicht-öffentlichen Rechtsgespräch erklärte Staatsanwalt Thomas Schmelzer zuvor, dass er sich eine teilweise Einstellung des Verfahrens mit Bezug auf die Ecstasy-Tablette vorstellen könne. Zum nächsten Verhandlungstermin in zwei Wochen ist nach jetzigem Stand die Vernehmung einer Zeugin geplant, auch könnte dann schon das Urteil verkündet werden.

Hinweis: Dieser Text wurde zwischenzeitlich mehrfach aktualisiert.

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