Seit Anfang Februar mussten sich vier junge Männer vor dem Leipziger Landgericht verantworten, weil sie im Bereich der Eisenbahnstraße mit Drogen gehandelt haben sollen. Letzten Endes wurde ihr Plan durch Scheinkäufe verdeckter Ermittler durchkreuzt. Nun liegen nach 13 Verhandlungstagen die Urteile des Gerichts vor.
Sie hofften auf eine teilweise Sicherung ihres Lebensunterhalts, wenn nicht gar das ganz große Geschäft: Laut Anklage hatten sich die vier Syrer Ammar A. (23), Abdulhadi A. (27), Ali A. (30) und Eid H. (38) zu einem unklaren Zeitpunkt spätestens im September 2023 dazu entschlossen, durch den Handel mit Heroin und Metamphetamin in der Leipziger Eisenbahnstraße an Geld zu kommen.
Beim 42.000-Euro-Deal schlug die Polizei zu
Zunächst sollen Eid H. und Abdulhadi A. am 22. September 2023 gemeinsam mit einem weiteren Verdächtigen ein Heroingemisch von 492,2 Gramm (Wirkstoffgehalt: 8,6 Prozent) plus 4,82 Gramm Metamphetamin (Wirkstoffgehalt: 80,1 Prozent) ausgehändigt und dafür 4.500 Euro Gewinn kassiert haben.
Was die Männer nicht ahnten: Die Abnehmer der Drogen in einer Bar auf der Eisenbahnstraße waren ein verdeckter Ermittler sowie eine sogenannte Vertrauensperson der Leipziger Staatsanwaltschaft.
Am 6. Oktober 2023 war die Dimension des geplanten Deals dann schon eine andere: Zwischen 17:15 Uhr und 18:49 Uhr soll das Quartett im gleichen Lokal in „bewusstem und gewolltem Zusammenwirken“ ein weiteres Heroingemisch von 3.738,6 Gramm netto mit mindestens 74 Gramm Heroin-Hydrochlorid dabeigehabt haben, außerdem 493,39 Gramm netto Metamphetamin.
Hier betrug der Mindestgehalt an Metamphetamin Base nach Kenntnissen der Ermittler 356,13 Gramm. 42.000 Euro sei der beachtliche Kaufpreis gewesen, zu dessen Auszahlung es jedoch nicht mehr kam. Denn wiederum waren es Undercover-Polizisten, die sich zum Schein auf das Geschäft eingelassen hatten. Die Verdächtigen wurden festgenommen.
Razzien im August 2023
Schon im August 2023 hatten die Behörden Razzien in zwei Lokalitäten auf der Eisenbahnstraße gemeldet, bei denen ein Verdacht auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag, überdies wurde durch den Zoll auf mögliche Schwarzarbeit kontrolliert. Nach Angaben der Polizeidirektion stellten die Fahnder schon damals größere Summen Bargeld und Drogen sicher.
Wie das Landgericht auf Anfrage mitteilt, wurden die jüngsten der Angeklagten Ammar A. (23) und Abdulhadi A. (27) am 6. Juni zu jeweils zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der älteste aus dem Quartett Eid H. (38) soll gar für sechs Jahre und neun Monate in den Strafvollzug gehen. Nur der 30-jährige Ali A. kam mit einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verhältnismäßig glimpflich davon, er wurde durch die zuständige Strafkammer der Beihilfe zum Betäubungsmittelhandel für schuldig befunden.
Die Staatsanwaltschaft hatte teils härtere Strafen beantragt, die Verteidiger dagegen maximal Bewährung bzw. im Fall des ältesten Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens. Vor allem der Einsatz der verdeckten Ermittler war ein wesentlicher Streitpunkt im Prozess.
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