Es geht um den sogenannten „Hitlergruß“ und unerlaubten Drogenbesitz: Doch nun wurde der für den morgigen Dienstag geplante Prozessbeginn gegen die Sängerin und Reality-TV-Darstellerin Melanie Müller am Leipziger Amtsgericht kurzfristig abgeblasen. Grund ist eine Erkrankung der Angeklagten, ein neuer Anlauf für die Gerichtsverhandlung steht jetzt Anfang Juli ins Haus.

Der für morgen angesetzte Prozessbeginn gegen Melanie Müller vor dem Amtsgericht Leipzig, zu dem ein hohes Aufkommen an Reportern erwartet worden war, wird nicht stattfinden: Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, ist die aus dem Reality-TV bekannte Sängerin und Gewinnerin des „Dschungelcamps“ von 2014 erkrankt.

Das Leipziger Amtsgericht behält jetzt den 2. Juli als neuen Termin bei, an dem laut ursprünglicher Planung schon ein richterliches Urteil hätte fallen können. Ein weiterer Verhandlungstag ist für den 10. Juli geplant.

Müller weist alle Vorwürfe zurück

Der 36-jährigen Melanie Müller liegt zur Last, öffentlich mehrfach den verbotenen „Hitlergruß“ gezeigt zu haben. Ein entsprechendes Video, das Mitte September 2022 bei einer Veranstaltung in Leipzig entstanden sein soll und für viel Wirbel gesorgt hatte, zeigt laut Ermittlungsbehörden, wie der rechte Arm Müllers mehrfach kurz hintereinander nach oben geht.

Im vergangenen Jahr war wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben worden.

Die in Oschatz geborene Müller hatte die Vorwürfe schon nach deren Bekanntwerden zurückgewiesen und erklärt, mit Nationalismus und Rechtsradikalismus nichts zu tun zu haben. Mit der fraglichen Geste habe sie lediglich die Stimmung im Publikum anzuheizen versucht: „Seit elf Jahren stehe ich auf der Bühne und mache immer diese Handbewegungen. Nicht aus rechtsradikalem Hintergrund, sondern ‚zickezacke, zickezacke‘, also genau so, wie ich es dort mache“, äußerte sie damals gegenüber der BILD-Zeitung.

Ein weiterer Anklagepunkt bezieht sich darauf, dass Melanie Müller in ihrer Wahrener Wohnung ein Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette in ihrer Handtasche gehabt haben soll. Die Substanzen waren während einer Razzia im August vergangenen Jahres aufgetaucht. Auch hier weist Müller laut einem Bericht der BILD eine Verantwortung zurück. Bis zu einem eventuellen Schuldspruch greift, wie bei jedem, die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung. Für den Fall einer Verurteilung droht zumindest theoretisch eine Haftstrafe.

Darstellerin des Reality-TV und Sängerin

Melanie Müller hatte 2014 die achte Staffel von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ (umgangssprachlich: „Dschungelcamp“) für sich entschieden. Die zweifache Mutter war darüber hinaus in einer Vielzahl ähnlich gelagerter TV-Formate zu sehen, zudem trat sie als Schlagersängerin unter anderem auf Mallorca auf.

Öffentlich wurden in der Vergangenheit Zweifel an Müllers Darstellung laut, dass die strittige Geste keinen rechtsradikalen Hintergrund aufweist. Auch eine generelle Nähe der Sängerin bzw. ihres Umfelds zum rechten Milieu wurde immer wieder diskutiert. Ob der verschobene Prozess mehr Klarheit bringt, bleibt abzuwarten.

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