Es waren schockierende Szenen von hemmungsloser Gewalt: Nach einem brutalen Angriff auf seine eigene Ehefrau in der gemeinsamen Gohliser Wohnung muss ein 38-Jähriger für zehn Jahre ins Gefängnis. Die Strafkammer am Landgericht befand den Angeklagten des versuchten Mordes schuldig.
Mehr als zehn Monate nach einem Gewaltexzess in einer Privatwohnung in Leipzig-Gohlis, den eine damals 35 Jahre alte Frau wohl nur durch Glück überlebte, kommt ein 38 Jahre alter Mann für zehn Jahre hinter Gitter. Die Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Hans Weiß befand Mustafa A. bereits Anfang Dezember des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Anklage: Gewaltexzess aus Eifersucht
Der Anklage nach soll es am Abend des 12. Februar zum heftigen Streit zwischen Mustafa A. und dessen Ehefrau Sarah (Name geändert) gekommen sein. Vorausgegangen war eine Trennung des Paares einige Zeit zuvor, dennoch wurde der gemeinsame Haushalt mit den beiden sechs und acht Jahre alten Kindern in der Landsberger Straße zunächst weiter aufrechterhalten.
Der Umstand, dass das Opfer vorgeblich vom Sport aus dem Fitnessstudio nach Hause kam, in Wirklichkeit aber einen anderen Mann getroffen hatte – was Mustafa A. durch Nachschnüffeln bekannt gewesen sei – führte dann laut Anklageschrift zu einer kompletten Eskalation: Der Täter habe Sarah A. demnach ins Badezimmer gestoßen, sie durch Würgen und Faustschläge traktiert, um dann schließlich mit einer Hantelscheibe auf Nacken und Rücken des Opfers einzuprügeln.
Opfer rettete sich aus Wohnung
Die kleinen Kinder mussten der Gewaltorgie offenbar zusehen. Ihr zweifacher Versuch, per Notruf Hilfe herbeizuholen, schlug fehl, weil die Polizisten in der Leitung nur Geschrei vernahmen und Rückrufe vergeblich blieben. Am Ende gelang es der Angegriffenen, sich in einem unbeobachteten Moment schwerverletzt aus der gemeinsamen Wohnung zu Nachbarn zu retten.
Sarah A. erlitt Schmerzen und Brüche am Halswirbel, Prellungen und Hauteinblutungen, dazu Abschürfungen an Kopf, Hals und Nacken. Nach dem Angriff musste sie für elf Tage in die Klinik, ein weiterer stationärer Aufenthalt im Krankenhaus für eine Woche folgte Anfang März.
Angeklagter soll Opfer kontrolliert haben
Mustafa A. hatte sich beim Prozessauftakt im September zunächst noch nicht zur Anklage äußern wollen. Sarah A., die im Verfahren als Nebenklägerin auftrat, charakterisierte den Mann im Zeugenstand als kontrollierend und die Ehe als schwierig.
Mit dem verhängten Strafmaß übertraf die Kammer noch die von der Staatsanwaltschaft geforderten neun Jahre Haft. Die Verteidigung von Mustafa A. hatte nach Gerichtsangaben auf nur 18 Monate mit Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert.
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