Die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am vorletzten Freitag entschieden. Damit kippte das Gericht die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, das den Bebauungsplan für unwirksam erklärt hatte. Gebaut ist das Kraftwerk bereits und unter Protest von Umwelt- und Klimagruppen im Jahr 2020 in Betrieb gegangen.
Eine Entscheidung stellt das, was das BVerwG verfügt hat, nicht dar. Das OVG Münster sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Standortalternativprüfung für das Kraftwerk im Regionalplan fehlerhaft gewesen sei und dass die angenommenen Mängel so auf die bauleitplanerische Abwägung durchschlagen. Die Entscheidung ist somit in die juristische Verlängerung gegangen: Das OVG Münster muss nun ein neues Urteil treffen.
Auf Anträge des Bunds für Umwelt und Naturschutz NRW (BUND), sowie Anwohner*innen und einer Nachbargemeinde hatte das OVG Münster im Januar 2021 darauf erkannt, dass bei der Wahl des Standortes Fehler gemacht wurden und der Bauleitplan so nicht hätte umgesetzt werden dürfen. Zum einen hätte die Standortsuche für das Kraftwerk nicht nur auf die Region Emscher-Lippe bezogen werden dürfen. Außerdem habe es Verfahrensfehler in der Umweltprüfung gegeben.
Das BVerwG sieht das anders. Das OVG Münster habe zu Unrecht angenommen, dass der Suchraum für alternative Standorte des Kraftwerks auf den gesamten Zuständigkeitsbereich des Regionalverbands Ruhr zu erstrecken sei. Obendrein durfte die Umweltprüfung die Suchkriterien so bestimmen, dass die geprüften Standorte auch für ein Steinkohlekraftwerk geeignet gewesen seien.
BUND fordert effektiven Umweltschutz im Recht
„Das Urteil zeigt, wie schwer es ist, Umweltschutzrecht gerade gegen solche Großvorhaben effektiv durchzusetzen“, so Thomas Krämerkämper, stellvertretender Landesvorsitzender des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW in einer Pressemitteilung.
„Trotz zahlreicher gewonnener Klagen wurde das Kraftwerk fertig gebaut und ist in Betrieb. Nach der heutigen Entscheidung beginnt die bereits 17 Jahre andauernde juristische Auseinandersetzung von vorne. Das ist heute ein schlechter Tag für das Klima und die Umwelt.“
Ein Freibrief für das Kraftwerk sei das Urteil noch nicht, bekräftigte der BUND NRW. Dieser forderte die Bundesregierung auf, einen schnellen Kohleausstieg umzusetzen und künftig einen effektiveren Rechtsschutz für die Umwelt zu garantieren.
Das Uniper-Steinkohlekraftwerk Datteln 4 hat im Jahr 2022 insgesamt 4,6 Terawattstunden Strom für die Deutsche Bahn und die öffentliche Versorgung produziert. Es war damit laut BUND NRW nur zu 50,4 Prozent ausgelastet, hat aber 3,82 Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid ausgestoßen, sowie weitere Schwefel- und Stickoxide.
Kraftwerk bis 2038 in Betrieb
Auch andere Umwelt- und Klimagruppen wie beispielsweise Ende Gelände hatten 2020 gegen die Inbetriebnahme des Kraftwerks protestiert und es teilweise besetzt.
Bis 2038 soll das Kraftwerk in Betrieb bleiben. Trotz des Rechtsstreits über den Bebauungsplan darf das Kraftwerk weiterlaufen, dem liegt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung aus dem Jahr 2017 zugrunde. Gegen diese Genehmigung sind weitere Verfahren vor dem OVG Münster anhängig. Laut Legal Tribune Online (LTO) ruhen diese derzeit bis zur Entscheidung über den Bebauungsplan.
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