Am Abend des 16. Januar 2023 krachten Schüsse durch ein Treppenhaus in Leipzig-Volkmarsdorf, ein 35-Jähriger überlebte den offenbar gezielten Anschlag nur mit Glück: Acht Monate danach stehen der mutmaßliche Schütze und ein weiterer Mann vor dem Landgericht. Die Anklage geht von einem Mordauftrag hinter der Tat aus.
Zu einem größeren Polizeieinsatz kam es am Abend des 16. Januar 2023 in der Juliusstraße: Wie sich herausstellte, soll ein 25-Jähriger dort in einem Treppenhaus gezielt auf einen zehn Jahre älteren Mann geschossen, diesen aber verfehlt haben. Der Mittzwanziger habe in der Absicht gehandelt, den Geschädigten zu ermorden, sagte Staatsanwalt Torsten Naumann am Dienstag zum Prozessauftakt im Leipziger Landgericht. Während Youssef N. (25) als mutmaßlicher Pistolenschütze auf der Anklagebank sitzt, muss sich Achref G. (29) verantworten, weil er dem jüngeren Mann einen Mordauftrag erteilt haben soll.
Hintergründe bislang völlig unklar
Sollte es tatsächlich so gewesen sein, dann wurde die Gegenwehr des Opfers offenbar gehörig unterschätzt. Denn der heute 36 Jahre alte Mann in der Juliusstraße verteidigte sich so massiv gegen den Angreifer, dass Letzterer am Ende selbst erheblich verletzt wurde und unter Polizeibewachung in eine Klinik gebracht werden musste.
Weitaus weniger klar sind bislang die Hintergründe der Tat. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der polizei- und gerichtsbekannte Achref G. eine Anordnung zum Mord erteilte, nachdem er seit November 2022 in einem persönlichen Konflikt mit dem Geschädigten gestanden haben soll. Worum sich der mögliche Streit des Tunesiers mit seinem Landsmann drehte, ist bisher nicht klar. Achref G. schweigt sich dazu aus.
Der gelernte Friseur, der verlobt und Vater eines Kindes im Säuglingsalter ist, war nach einem Haftbefehl in Italien gefasst und im April 2023 nach Deutschland ausgeliefert worden. Zum Vorwurf des Mordauftrags wolle er sich auch jetzt erst einmal nicht weiter äußern, sagte sein Verteidiger Mario Thomas am Dienstag. Anders sieht es bei Youssef N. aus: Laut seiner Anwältin Nadine Lippold werde sich der 25-jährige Algerier zu einem späteren Zeitpunkt erklären, was die Anklageschrift und seine persönlichen Verhältnisse betrifft.
Mutmaßlicher Mordanstifter trotz Erkrankung verhandlungsfähig
Wegen einer chronischen Krankheit des mutmaßlichen Anstifters, die eine spezielle Behandlung erfordert, musste die Strafkammer allerdings einige der geplanten Verhandlungstage streichen. Verhandlungsunfähig sei Achref G. aber nicht, so ein amtsärztliches Gutachten, das der Vorsitzende Richter Hans Weiß am Dienstag verlas.
Für den Prozess wurden vorerst weitere Termine bis Dezember angesetzt. Das Opfer ist im Verfahren Nebenkläger und durch einen eigenen Anwalt vertreten. Persönlich anwesend war der 36-Jährige am Dienstag nicht.
Seine Aussage, die für den Ausgang der Verhandlung zentral ein dürfte, könnte womöglich zur Fortsetzung des Prozesses am 21. September erfolgen.
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