Er lieferte sich im Januar eine halsbrecherische Verfolgungsjagd mit der Polizei im Süden von Leipzig, die mit mehreren Schüssen endete: Jetzt schickte das Amtsgericht einen vorbestraften Autofahrer ins Gefängnis. Der 38-jährige Thomas H. wurde am Mittwoch, dem 30. August, gleich mehrerer Straftaten schuldig befunden.
Das Schöffengericht verurteilte den gelernten Schweißer aus der Nähe von Leipzig unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Laut Anklage war der Mann am späten Nachmittag des 9. Januar 2023, etwa 17:30 Uhr, unter Drogeneinfluss in einem nicht zugelassenen Mercedes C-Klasse mit fremden Kennzeichen und ohne Führerschein im Leipziger Süden unterwegs. Als eine Zivilstreife ihn in der Lößniger Willy-Bredel-Straße kontrollieren wollte, entzog sich der Angeklagte der Maßnahme den Ermittlungen nach, indem er über Nibelungenring, Bornaische Straße, den Rewe-Parkplatz am Stern und Prinz-Eugen-Straße in Richtung B2 raste. Sein Tachometer soll zeitweise etwa 100 Kilometer pro Stunde angezeigt haben.
Durch Schüsse erheblich verletzt
An der Auffahrt zur B2 im Bereich Koburger Straße schließlich konnten mehrere Polizeiautos Thomas H. einkesseln, der zuvor auf seiner waghalsigen Flucht vier Streifenwagen beschädigt habe – Gesamtschaden: etwa 53.000 Euro.
Beim Showdown an der B2 sei der damals unter Bewährung stehende Thomas H. schließlich über die Beifahrerseite aus dem silbernen Mercedes gestiegen und, nach Darstellung der Polizei, mit einer Machete auf die Beamten losgegangen, die daraufhin auf den Enddreißiger schossen. Thomas H. wurde erheblich verletzt, musste noch vor Ort erstversorgt und in einer Klinik operiert werden.
Geständnis und Vorwürfe gegen die Polizei
Am ersten Prozesstag Mitte August hatte der unter anderem wegen Betäubungsmittel- und Eigentumsdelikten aktenkundige Thomas H. den äußeren Ablauf des Geschehens weitgehend eingeräumt. Er habe Angst gehabt, bei der Verkehrskontrolle aufzufliegen und sei deswegen geflüchtet, zudem stand er unter Einfluss von Crystal, gestand der 38-Jährige.
Gemeinsam mit seinem Anwalt Curt-Matthias Engel erhob Thomas H. jedoch zugleich massive Vorwürfe gegen die Polizei, die mit den Schüssen unverhältnismäßig und überzogen reagiert habe. Laut eigener Aussage wollte sich Thomas H. nach der Einkesselung des Mercedes ergeben und über seine Verhaftung verhandeln, die Machete habe er nur zum Selbstschutz dabei gehabt. Es habe mehrere Möglichkeiten gegeben, ihn ohne Gebrauch der Schusswaffe zu fassen, auch im Nachhinein habe sich seitens der Polizei niemand bei ihm entschuldigt, beklagte er. Bis heute habe er mit den Folgen der Schussverletzungen zu kämpfen. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass auch noch gegen Polizisten ermittelt werde.
Haftstrafe und Unterbringung in Entziehungsanstalt
Das Gericht verhängte gegen den derzeit inhaftierten Thomas H. am Ende zwei Jahre und vier Monate Freiheitsentzug. Zudem wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, worüber Konsens zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidiger bestand, sowie eine zweijährige Führerscheinsperre ausgesprochen. Die Anklage hatte zwei Jahre und acht Monate hinter Gittern verlangt, die Verteidigung maximal zwei Jahre.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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