Einer der „Corona-Spaziergänger“, die im Januar 2022 auf das Gelände der Leipziger Uniklinik stürmten, ist wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilt worden. Das Gericht sah am 18. Januar 2023 Dirk R.s Mittäterschaft am gewaltsamen Durchbrechen der Polizeikette als erwiesen an, obwohl ihm einzelne Gewalthandlungen gegen Polizisten nicht nachgewiesen werden konnten. Der Angeklagte ist seit Jahren in der Reichsbürger-Szene aktiv.
Sieben Monate auf Bewährung
Knapp ein Jahr nach dem sogenannten „Sturm auf die Psychiatrie“ auf dem Gelände der Leipziger Uniklinik ist ein Beteiligter zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Richterin am Amtsgericht Leipzig sprach den Angeklagten Dirk R. wegen Hausfriedenbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig.
Bemerkenswert an diesem Urteil ist die Tatsache, dass das Gericht Dirk R. wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilt – allerdings nicht, weil ihm konkrete Gewaltausübungen gegen Polizisten nachgewiesen werden können, sondern weil er Teil einer Menschenmasse war, die laut des Gerichts gemeinschaftlich dafür verantwortlich war, dass eine Polizeikette gewaltsam durchbrochen wurde.
Dirk R. war am Nachmittag des 29. Januar 2022 aus einem unangemeldeten „Corona-Spaziergang“ heraus mit über 100 anderen Personen auf das Gelände der psychiatrischen Klinik zwischen Semmelweisstraße und Philipp-Rosenthal-Straße eingedrungen. Sie überrannten dazu eine Gruppe von drei Polizei-Beamten, die vergeblich versuchten, die Menge davon abzuhalten, auf das private Gelände des Universitätsklinikums zu gelangen.
Videoaufnahmen, die am Mittwoch auch im Gerichtssaal gesichtet wurden, belegen den als „Sturm auf die Psychiatrie“ deutschlandweit bekanntgewordenen Vorfall.
Zu dem „Corona-Spaziergang“ wurde vorrangig auf dem Messenger-Dienst Telegram aufgerufen, unter anderem über den Kanal der rechtsradikalen Kleinstpartei „Freie Sachsen“. Die entsprechende Klientel nahm am 29. Januar 2022 dann an dem Aufzug teil, unter anderem der ehemalige „Republikaner“-Funktionär Reinhard R. und NPD-Politiker Steffen Thiel.
„Corona-Spaziergang“ war nicht angemeldet
Das Demonstrationsgeschehen an diesem Tag begann im Wilhelm-Külz-Park am Völkerschlachtdenkmal. Von dort aus zogen mehrere hundert Personen in Richtung Innenstadt. Bereits nach wenigen hundert Metern wurden sie von der Polizei gestoppt, da es sich um eine unangemeldete und laut der damaligen Corona-Regeln nicht genehmigte Versammlung handelte.
Auch, weil bereits am Start ein Anmeldeversuch eines einzelnen Herren an der eigenständig loslaufenden Menge scheiterte.
Später wurde der Aufzug erneut von der Polizei angehalten, diesmal in der Philipp-Rosenthal-Straße am Gelände der psychiatrischen Klinik. Die Polizei begründete die Einkesselung mit dem Verstoß gegen Auflagen. Schließlich stürmten etwa 50 Personen aus dem festgesetzten Aufzug heraus gewaltsam auf das Gelände der Psychiatrie. Auf Videos ist zu sehen, wie eine Menschenmasse unter lautem Brüllen durch Schieben und Rennen drei Polizisten wegstößt, die vergeblich versuchen, ein Stahltor wieder zu schließen und die Menschen aufzuhalten.
Dabei handelte es sich offenbar um den Versuch, die auf beiden Seiten der Straße errichteten Polizeisperren zu umgehen und über das private Gelände auf die Semmelweisstraße zu gelangen, um von dort aus den nicht genehmigten Aufzug fortzusetzen. Dieser „Fluchtversuch“ scheiterte jedoch, denn in Richtung Semmelweisstraße war der Ausgang verschlossen. Auf der anderen Seite schloss die Polizei das Stahltor und kesselte die Personen somit auf dem Klinikgelände ein, wo sie Personalien aufnahm.
Angeklagter: „Ich bin nicht auf Krawall gebürstet“
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft beteiligte sich der 62-jährige Angeklagte Dirk R. am Geschehen und erhöhte „durch Drücken und Schieben“ den Druck auf die drei Beamten am Tor. Er habe somit billigend in Kauf genommen, dass die Polizeibeamten überrannt und somit verletzt würden – nur, um die Feststellung seiner Identität in dem Polizeikessel auf der Philipp-Rosenthal-Straße zu verhindern.
Dass sich R. der polizeilichen Maßnahme entziehen wollte, bestätigte sein Anwalt Stephan Flemming in der Verhandlung am Mittwoch. Er hatte gehofft, einen Ausgang auf der anderen Seite des Klinikgeländes zu finden und sei deshalb in der Menge auf das Gelände vorgedrungen. Dirk R. sei außerdem bewusst gewesen, dass er sich unbefugt auf das Klinikgelände begebe – den Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs war somit bereits zu Beginn der Verhandlung bestätigt.
Das Mitwirken Dirk R.s am „Sturm auf die Psychiatrie“ stellten Dirk R. selbst und seinen Verteidiger als weniger mutwillig und gewaltbilligend dar als die Staatsanwaltschaft. Er sei zwar in dem Wissen, dass es sich um einen Protest gegen Corona-Maßnahmen handele, im Aufzug mitgelaufen, dies habe sich aber eher zufällig ergeben. Am Völkerschlachtdenkmal habe er sich an diesem Tag gemeinsam mit einem Bekannten wegen eines Konzerts aufgehalten.
Vor Ort wurden beide auf die Versammlung aufmerksam und schlossen sich dieser an, so die Darstellung von R.s Anwalt. Angesichts der Tatsache, dass R. zuvor und danach bis heute bei unzähligen sogenannten „Querdenker“-Demos gesichtet wurde, eine reichlich umständliche Begründung seiner Demoteilnahme an diesem Tag.
Der Angeklagte sei in der Annahme mitgelaufen, dass die Versammlung ordnungsgemäß angemeldet worden war, so die Verteidigung weiter. Auf Nachfrage von Amtsrichterin Sabine Hahn, ob er sich denn informiert habe, ob es sich um eine genehmigte Veranstaltung handele, antwortete Dirk R. mit „Nein“. Erst in dem Kessel auf dem Klinikgelände sei ihm bewusst geworden, dass der Aufzug nicht angemeldet war.
Laut Schilderung von R.s Anwalt hat R. in der Situation vor dem Tor weder Beamte weggedrückt noch Druck auf andere ausgeübt, sondern sei „ganz normal mit anderen durch das Tor gegangen“. Dirk R. selbst betonte mehrmals, dass er am 29. Januar 2022 „einfach nur wegwollte“ und sich keine Gedanken darüber gemacht habe, welche Absichten die anderen Personen hatten. „Ich bin nicht auf Krawall gebürstet“, erklärte er.
Auch die Polizeibeamten am Tor und das gewaltsame Drücken gegen sie will R. nicht gesehen haben, obwohl er sich zumindest zu einem Zeitpunkt wenige Meter hinter der Polizeikette befand und wenige Sekunden später selbst inmitten des Pulks durch das Tor lief.
Polizei unterschätzte das Aggressionspotenzial
Zur Rekonstruktion der Situation wurden nicht nur Videomaterial gesichtet, sondern auch einer der drei Polizeibeamten, die das Tor erfolglos abzusichern versuchten, in den Zeugenstand geladen. Der 27-jährige Polizeimeister der Polizeidirektion Leipzig war am 29. Januar 2022 bei dem Demonstrationsgeschehen im Einsatz. Als er sah, dass die Menge auf das Gelände der Uniklinik gelangen wollte und dort keine Kräfte standen, sei er gemeinsam mit zwei Kollegen zum Tor gerannt.
Er und seine Kollegen hätten nicht damit gerechnet, dass die Menge die Polizeiabsperrung durchbrechen würde. „Das waren vor allem Personen mittleren Alters und ältere Personen, bei denen man nicht davon ausgeht, dass die da jetzt durchrennen“, erklärte der Polizist. Er habe wegen der „aufgeheizten und energischen Stimmung“ die rechte Hand am Pfefferspray gehabt, doch dieses aufgrund von Erfahrungswerten nicht eingesetzt. „Es ist ja nicht üblich, dass man auf Polizisten zuläuft, wenn die etwas absperren.“
„Gegen mich ist tätlich vorgegangen worden“, so schilderte der Polizist den Durchbruch. Er und seine Kollegen hätten durch das Schieben der Menge einen Druck verspürt und diesem letztendlich nicht mehr standhalten können. Beim Durchrennen habe man versucht, ihm ins Gesicht zu schlagen, was aber nicht gelungen sei.
Richterin Hahn erkundigte sich extra nach der Körpergröße und der Uniformierung des Polizisten – wohl mit dem Ziel, dem Angeklagten vor Augen zu führen, wie offensichtlich die Polizeikette am Tor war. Der befragte Polizist gab an, 1,88 Meter groß zu sein und den für Bereitschaftspolizisten typischen Einsatzanzug getragen zu haben.
Später wandte sich Hahn mit den Worten „Und das alles will Ihnen entgangen sein?“ an den Angeklagten.
Dirk R. ist in der Reichsbürger-Szene aktiv
Während der Verhandlung gab sich Dirk R. einsichtig und reuig. „Ich habe meine Lehren daraus gezogen“, beteuerte er mehrmals. Die Polizisten am Tor hätten ihm auffallen müssen, sagte Dirk R. „Ich bereue das noch heute.“ Als er schließlich auf dem Klinikgelände eingekesselt war, habe er sich gedacht: „Was haste hier für einen Blödsinn gemacht?“
Sehr glaubhaft wirken R.s Beteuerungen nicht, schaut man sich neben den Demonstrationsteilnahmen vor allem die Online-Aktivitäten des gelernten Zootechnikers an. Wenige Stunden vor der Verhandlung stellte mutmaßlich er auf Twitter indirekt die Legitimität der Richterin infrage. „Duldet ein Volk die Untreue von Richtern und Ärzten, so ist es dekadent und steht vor der Auflösung“, twitterte ein ihm zuzuordnender Account am 18. Januar 2023.
Der 62-Jährige tritt auf der Plattform mit Klarnamen auf und gibt sich auf dem Profilfoto eindeutig zu erkennen. Auch der auf Twitter angegebene Stadtteil stimmt mit der Adresse überein, die sich Richterin Hahn vor Gericht vom Angeklagten als Wohnort bestätigen ließ.
Der Account ist durchzogen von sexistischen, rassistischen, queerfeindlichen und verschwörungsmythischen Inhalten. Die erklärten Feindbilder: die Medien, der deutsche Staat, die deutsche Regierung – insbesondere die Grünen. Außerdem wird dort regelmäßig die Kriegspropaganda der russischen Regierung geteilt und gegen den ukrainischen Präsidenten gehetzt. Das Titelbild zeigt die Flaggen Russlands und Deutschlands nebeneinander.
Auch das Vorstrafenregister des Angeklagten zeugt nicht unbedingt von einem unbedarften Bürger. Insgesamt 15 Einträge hatte Dirk R. zum Zeitpunkt der Verhandlung im Bundeszentralregister, auch zu einer Bewährungsstrafe wurde er schon verurteilt. Richterin Hahn zählte am Mittwoch einige von R.s Delikten auf: Er habe beispielsweise „Hitlerbildchen ins Internet gestellt“ und in Kommentarspalten den Holocaust geleugnet.
Das linke Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“, das am 29. Januar 2022 gegen den rechten Aufzug protestierte, bezeichnete Dirk R. im Nachgang als „einschlägig bekannten Reichsbürger“. „Das sind keine besorgten Bürger, das sind besorgniserregende Menschen“, statuierte Grünen-Stadtrat Jürgen Kasek mit Bezug auf R. nach dem „Sturm auf die Psychiatrie“.
Angeklagter: „Wir gucken viel Internet“
Der 62-Jährige ist laut eigenen Aussagen nicht mehr berufstätig, seitdem er vor zwei Jahren einen Herzinfarkt erlitten habe. Seitdem müsse er täglich mehrere Medikamente einnehmen. Er gab vor Gericht an, durch seine aktuelle Partnerin „ruhiger“ geworden zu sein.
„Wir gucken viel Internet“, sagte der Angeklagte vor Gericht, wobei er sich darüber ärgere, was dort manchmal an „Restpropaganda“ zu sehen sei. Dass der Angeklagte sich oft in rechten Informationsblasen aufhält, wurde auch daran deutlich, dass er mit dem rechten Streamer Sebastian Weber alias „Weichreite“ vertraut zu sein scheint. R. nannte den Youtube-Account Webers und eines weiteren Streamers vor Gericht. Weber sitzt seit 2019 für die AfD im Kreistag des Landkreises Leipzig und war beim Demonstrationsgeschehen am 29. Januar 2022 vor Ort.
In Zukunft wolle Dirk R. sich von Social Media und Situationen wie am 29. Januar 2022 fernhalten. „Ich beschäftige mich jetzt mit meinen Pflanzen.“ Weniger aktiv in rechten Informationsblasen scheint er seitdem nicht geworden zu sein. Seit der Verhandlung hat der ihm zuzuordnende Account über 50 Tweets abgesetzt.
Staatsanwaltschaft: „Das ist die letzte Chance für Sie“
Die Richterin war von der angeblichen Unbedarftheit des Angeklagten nicht überzeugt. Sie verurteilte Dirk R. wegen Hausfriedenbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu sieben Monaten auf Bewährung. Innerhalb dieser Zeitspanne muss der Angeklagte 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Damit liegt der Richterinnenspruch knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe von acht Monaten auf Bewährung mit 60 Arbeitsstunden für angemessen hielt. Die Staatsanwaltschaft bezichtigte den Angeklagten gar des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall, da die Tat gemeinschaftlich verübt worden sei. „Das tätliche Vorgehen gegen die Polizei wäre nicht möglich gewesen ohne die mehr als 60 Leute, die mit aggressiver Grundstimmung die Polizeikette durchgedrückt haben.“
Als strafmildernde Umstände nannte der Vertreter der Staatsanwaltschaft den Gesundheitszustand des Angeklagten, R.s Geständigkeit in Bezug auf den Vorwurf des Hausfriedensbruchs und seine Berichte über seine feste Freundin, die ihn von „derlei Taten“ abhalten wolle. Vor dem Hintergrund seines einschlägigen Vorstrafenregisters wäre aber „eigentlich eine höhere Strafe zu verhängen“, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft.
„Das ist die letzte Chance für Sie“, wandte sich dieser mahnend an den Angeklagten. Er forderte Dirk R. auf, „seinen Blick für die öffentlich-rechtlichen Medien zu weiten“. „Der von Ihnen vertretene Vergleich der Corona-Situation mit 1989 ist sehr weit hergeholt.“
Urteil bekräftigt Dirk R.s Mittäterschaft am Durchbruch der Polizeikette
Richterin Hahn folgte in ihrem Urteil den Schilderungen der Staatsanwaltschaft, dass R. als Mittäter anzusehen ist, obwohl ihm ein konkreter Angriff auf Beamte nicht nachgewiesen werden kann. „Die Masse macht die Musik und nicht der Einzelne“, erklärte die Richterin. „Durch Ihre Anwesenheit haben Sie den Angriff auf die Beamten unterstützt.“ Dirk R. sei Teil einer Masse von Individuen gewesen, die alle die gleiche Intention hatten und dem Polizeikessel entkommen wollten, „komme was wolle“. „Das macht Sie zum Mittäter.“
Die Richterin schilderte, dass sie schon viele „von diesen Spaziergängern“ auf der Anklagebank sitzen gehabt hätte. „Die sagen alle dasselbe: Dass sie unschuldig seien und nur fortwollten.“
Dirk R.s Verteidiger Stephan Flemming plädierte dafür, seinen Mandanten nicht wegen Mittäterschaft, sondern wegen Beihilfe zu verurteilen. Er stellte die Frage in den Raum, ob die Anwesenheit schon als Tatbeitrag gewertet werden könne. Flemming betonte die angebliche Spontanität und Neugier, die die Handlungen R.s an diesem Tag bestimmt hätten. „Eher das Nicht-Entziehen aus der Situation kann man ihm zum Vorwurf machen.“
In ihrer Urteilsbegründung machte Richterin Hahn auf drastische Art und Weise deutlich, was sie von den Reichsbürger- und Querdenken-Aktivitäten des Angeklagten hält – und wurde dabei sehr persönlich. „Es geht anscheinend darum, sich ständig was zu suchen, wogegen man demonstrieren kann“, analysierte sie. „So nach dem Motto: Oh, schlechtes Wetter, dagegen muss ich demonstrieren.“ Es gäbe viele Sachen, die auch ihr nicht passten, doch sie gehe deshalb nicht gleich auf die Straße.
Der Angeklagte solle lieber für Dinge demonstrieren, für die es sich wirklich lohne, einzustehen. Zum Schluss wies sie auf geltendes Recht hin und forderte den Angeklagten indirekt auf, sich daran in Zukunft zu halten. „Es kann hier nicht jeder machen, was er will. In was für einem Staat leben wir eigentlich?“
Die 40 Arbeitsstunden, die sie dem Angeklagten auferlegt hat, hält die Richterin trotz seines gesundheitlichen Zustandes und seiner Berufsunfähigkeit für angemessen. „Wir arbeiten hier bei Gericht 60 Stunden pro Woche, dann werden Sie wohl eine Beschäftigung finden, bei der Sie die 40 Stunden in sieben Monaten schaffen.“
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Im Grunde genommen sind die 60 Eindringlinge tatsächlich unschuldig. Mit der Psychiatrie haben sie sich genau den richtigen Platz ausgesucht. Andere müssen teilweise zwangseingewiesen werden, die machten es freiwillig und suchten Heilung 😉