Der vom sächsischen Verfassungsschutz als „Rechtsextremist“ eingestufte AfD-Politiker Jens Maier darf weiterhin nicht als Richter tätig sein. Das entschied am Donnerstag, dem 1. Dezember, das Dienstgericht am Landgericht Leipzig. Es folgte damit einem Antrag des sächsischen Justizministeriums. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das sächsische Justizministerium unter Leitung von Katja Meier (Grüne) hatte den ehemaligen Bundestagsabgeordneten zu Beginn des Jahres dem Amtsgericht Dippoldiswalde zugewiesen und gleichzeitig die Versetzung in den Ruhestand beantragt. Es begründete diesen Antrag mit der Einstufung Maiers als „Rechtsextremist“. Eine solche Person würde dem Ansehen der Justiz schweren Schaden zufügen, so Meier.

Laut dem auf juristische Themen spezialisierten Magazin „Legal Tribune Online“ (LTO) hat das Landgericht entschieden, dass Maier „zwingend“ in den Ruhestand zu versetzen sei. Dies sei keine Bestrafung für frühere Tätigkeiten oder Äußerungen, sondern „eine Art Gefahrenabwehr“, berichtet LTO.

Rassismus und Revisionismus

Jens Maier war bis 2017 als Zivilrichter am Landgericht Dresden tätig. Bereits in dieser Zeit wurden ihm Zuständigkeiten entzogen, nachdem er sich auf Facebook und bei einer AfD-Veranstaltung rassistisch und revisionistisch geäußert hatte. Schon zuvor hatte er bundesweite Aufmerksamkeit erhalten, weil er einem Extremismusforscher bestimmte Äußerungen in Bezug auf die NPD verbot.

Von 2017 bis 2021 saß Maier für die AfD im deutschen Bundestag. Seitdem möchte er in den Richterdienst zurückkehren. Nachdem es zunächst so wirkte, als ob ihm das sächsische Justizministerium das ermöglichen werde, ging es dann doch auf Konfrontationskurs. Es folgte eine anhaltende Debatte über die Frage, welche politischen Einstellungen bei Richter/-innen geduldet werden müssen – auch im Kontext zahlreicher Rechtsextremismusfälle bei Polizei und Bundeswehr.

Maßnahmenpaket des Justizministeriums

Mitte November legte die sächsische Justizministerin Meier ein Maßnahmenpaket für ein „entschlossenes Vorgehen gegen Extremistinnen und Extremisten im öffentlichen Dienst“ vor. Dieses soll dem Staat mehr Möglichkeiten geben, um gegen Personen wie Maier agieren zu können. Es handelt sich dabei nicht um ein Gesetz, sondern um einen „Diskussionsvorschlag“, so Meier. Das aktuelle Urteil kommentierte

Ob im Fall des AfD-Politikers das letzte Wort gesprochen ist, bleibt zunächst offen. Er kann Revision gegen die Entscheidung des Dienstgerichts einlegen.

Nachtrag (2.12.2022): Das Justizministerium zur aktuellen Entscheidung

Justizministerin Sachsens Katja Meier und Umweltminister Wolfram Günther (beide Grüne). Foto: Michael Freitag
Justizministerin Sachsens Katja Meier und Umweltminister Wolfram Günther (beide Grüne). Foto: Michael Freitag

Das aktuelle Urteil kommentierte Justizministerin Katja Meier am 1. Dezember 2022: „Mit dieser Entscheidung wird meinem Antrag stattgegeben, Herrn Maier zur Abwendung einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege in den Ruhestand versetzen zu dürfen. Die Entscheidung ist bundesweit richtungsweisend. Es ist klar, Verfassungsfeinde dürfen in diesem Land kein Recht sprechen.“

Weiter, so Meier, müssten sich „alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte jederzeit zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung eintreten.“

Über das Leipziger Verfahren hinaus findet ein weiteres am Landgericht Dresden statt. Dazu teilte das Justizministerium Sachsen ebenfalls am 1. Dezember 2022 mit, dass seit dem 14. März 2022 „gegen Jens Maier ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Dieses Verfahren dauert weiterhin an.“

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