So langsam neigt sich der Aussagemarathon für und mit Johannes D. mit diesem 22. September dem Ende zu. Auf 200 Seiten hat D. seine Aussagen gegenüber dem Bundeskriminalamt und dem LKA Sachsen niedergelegt, am Donnerstag sagte er zum sechsten Mal dazu vor der Staatsschutzkammer des Dresdner Oberlandesgerichtes aus. Mittlerweile ist klar, dass sich D. selbst zu einer Art erweitertem Kreis einer Gruppe um Johann G. und Lina E. zählte. Seine Aussagen laden zur Spekulation ein, über ihn, seine Motivationen und auch über die zu erwartenden Konsequenzen für die Angeklagten.
Verfolgungseifer ließ Johannes D. in seiner Befragung insgesamt nicht erkennen. Eher sachlich und nüchtern schildert der heute 30-Jährige seine Version der Geschichte um eine Gruppe Menschen, die sich zusammengeschlossen haben soll, um seit 2015 von Leipzig ausgehend zunehmend gezielter gegen Rechte und Rechtsextreme gewalttätig vorzugehen.
Zu diesem Zwecke hätten sie eine „kriminelle Vereinigung“ gebildet, so die Anklage am 8. September 2021 bei Eröffnung des bislang über ein Jahr dauernden Prozesses.
Wenn man ein Zwischenfazit ziehen möchte, darf man schon jetzt sagen, dass Johannes D.s teils detaillierten Ausführungen über die Organisationsstrukturen, Trainings, das gemeinsame Agieren und konkreter die Überfälle in Eisenach auf das „Bulls Eye“, den Angeklagten geschadet, sie näher an eine Verurteilung zu mehrjährigen Haftstrafen gebracht haben. Sie haben den Prozess gedreht und die Anklage vor allem in der Frage eines organisierten Vorgehens erhärtet.
An manchen Aktionen will Johannes D. nicht teilgenommen haben, zu den Überfällen auf den Leipziger Nebenkläger Enrico B. und Cedric S. in Wurzen sagte er am 21.09.2022 vorgeblich mangels Kenntnissen nichts.
Dafür beschrieb er in vorherigen Terminen einige Lebensumstände des flüchtigen Johann G. wie eine mit Balken gesicherte Wohnungstür, Gespräche mit ihm im Leipziger Herderpark oder Chatabsprachen genauer, zeichnete ihn als Anführertypus, Planer und Vorbereiter diverser Aktionen und Gewalttaten. An seiner Seite Lina E., für ihn habe sie gemeinsam mit Johann G. „den Hut aufgehabt“, wie er am 21. September 2022 aussagte.
Für Johannes D. selbst stehen die Aktien aufgrund seiner Absprachen mit der Bundesanwaltschaft nicht schlecht, aus der von ihm selbst behaupteten Mittäterschaft an Überfällen in Eisenach oder Ausspähungen in sächsischen Zügen ohne langjährige Strafe in ein ganz neues Leben zu starten.
Ob in Deutschland, ist eher nicht zu erwarten. Hier ist sein Gesicht aufgrund der Outings auf Indymedia zu bekannt, es gibt schlicht zu viele, die ihn erkennen könnten. Sein „Verrat“ an der Gruppe um Lina E. dürfte einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte bei Ermittlungen gegen linksextreme Kreise sein und das gebrochene Schweigen viele Jahre in Erinnerung bleiben.
Am 22. September 2022 stand der „Kronzeuge“ der Anklage ab 9:30 Uhr erneut Rede und Antwort. Und genau die Frage, welche einen Teil der Glaubwürdigkeit Johannes D. beleuchten sollte, rückte in den Fokus der Fragen seitens des Vorsitzenden Richters Hans Schlüter-Staats. Seine Fragen sollten der Frage nachgehen, wie glaubwürdig nun all das sei, was Johannes D. ausgesagt hat und was ihn, den langjährigen Bekannten von Johann G., dazu trieb, ehemalige Freunde und Weggefährt/-innen zu verraten.
Zwei Tage Bedenkzeit waren genug
Vor ihm betreten, wie mittlerweile gewohnt, auch an diesem 22. September zwei maskierte Personenschützer den Saal hinter der Glasscheibe, vier weitere begleiten Johannes D. zu seinem Zeugen-Sitzplatz neben seinem Rechtsanwalt Michael Stephan vis á vis des Richtertisches.
Richter Schlüter-Staats will, als sich der Zeuge gesetzt hat, noch einmal „ganz an den Anfang zurück“, dahin, wo sich Johannes D. im Frühjahr 2022 in Warschau entschieden habe, mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten. Er habe für sich entschieden, dass er „auch in Polen nicht zur Ruhe käme“, vor allem wegen des Outcalls bei Indymedia. Ob Johannes D. selbst Kontakt mit den Ermittlungsbehörden aufgenommen hätte oder ob jemand auf ihn zugetreten sei, will Schlüter-Staats wissen.
Johannes D. schildert daraufhin einen gedanklichen Prozess, wie ihm klargeworden ist, dass jederzeit einem Elternteil in der Warschauer Kita sein Namen und sein Bild im Netz auffallen könnte. Das „Outing“ traf ihn also nach seiner Aussage tatsächlich hart und in zweierlei Hinsicht, wie auch ein Angriff auf ihn durch Rechtsextreme in Polen zeigte.
Hier wirkte, wie auch bei seiner Warschauer Arbeitsstelle, dass seine Zugehörigkeit zu einer linksradikalisierten Szene offengelegt und er gleichzeitig als Vergewaltiger bezeichnet wurde. Ein weiterer Effekt war die Wirkung auf die Ermittlungsbehörden, die ihre Chance in den Vorwürfen gegen Johannes D. erkannten.
Denn seit dem Oktober 2021 standen erste Details zu einer angeblichen Vergewaltigung durch ihn auf der anonymen Plattform Indymedia. Und nicht nur Presse, Rechtsextreme oder Linksextreme beobachteten den Vorgang, auch der deutsche Verfassungsschutz trat in Aktion.
Beim Verlassen der Kita habe ihn der Verfassungsschutz und der polnische Inlandsgeheimdienst an einem Tag im März 2021 angesprochen und ihm ihre Sicht seiner zunehmend problematischen Lage geschildert. Sein Punkt sei nie „Rache“ gewesen, vielmehr habe er sich immer weiter von der Gruppe, der Gewalt und den einstigen Zielen entfernt.
Was der Verfassungsschutz genau gesagt und was er ihm angeboten habe, will Schlüter-Staats wissen. Geld habe man ihm in dieser Situation ebenso wenig angeboten, wie andere Absprachen mit ihm treffen wollen. So sei er auch nicht als V-Mann angefragt worden. Letztlich sei ihm durch die Verfassungsschützer seine persönliche Situation vor Augen gehalten worden, so Johannes D..
Was auch bedeutet, dass D., welcher dies nochmals betont, sich nicht von sich aus bei den Ermittlungsbehörden oder dem Verfassungsschutz gemeldet habe. Eine Gefahr für einen Haftbefehl für sich habe er nicht gesehen, dennoch sei die Analyse des Verfassungsschutzes zu seiner Situation eine ähnliche gewesen, wie er sie schon selbst vollzogen habe.
Auf den ersten Versuch zu einer Kooperation mit den Behörden sei er nicht eingegangen, er habe zwei Tage Bedenkzeit bekommen.
Ebenfalls im März datiert Johannes D. auch Probleme auf seiner Warschauer Arbeitsstelle als Kindererzieher. Dabei spielte vor allem das im „Internet geschriebene“, so D., eine Rolle, vor allem der „Outcall“ war auch hier der Auslöser. Mit seiner Arbeitsleistung sei man sehr zufrieden gewesen, aber zwei Gespräche mit der Kita-Leiterin ergaben letztlich, dass man im beiderseitigen Einverständnis im April 2022 die Kündigung vollzogen hat.
Den Verständigungsprozess mit dem Verfassungsschutz beschreibt Johannes D. als ein „Herantasten“. Das Ziel der Kontaktaufnahme sei ihm jedoch klar kommuniziert worden: letztlich bei den Ermittlungsbehörden Aussagen konkret zum Prozess um Lina E. und weitere Angeklagte zu tätigen.
Neue Ãœberzeugungen oder Geld und zwei Unterbrechungen
Richter Schlüter-Staats will nochmals wissen, was Johannes D. letztlich konkret nach den zwei Tagen Bedenkzeit bewogen hat, den Weg hin zu einem Zeugendasein im Prozess um Lina E. zu gehen. „Es fühlt sich auch jetzt richtig an, ich breche mit meiner Vergangenheit“, beantwortet Johannes D. die etwas versteckte Frage nach eventuellen Zusatzgründen für seine Aussagebereitschaft mit einer Überzeugung. Was ihn zudem überzeugt habe war, dass zu diesem Zeitpunkt seine „wirtschaftliche Existenz“ angegriffen wurde.
Er habe sich den „Scherbenhaufen angesehen, wollte einen Schlussstrich ziehen“, um sein „Leben wieder selbstbestimmt leben zu können“. Bereits das Bundesamt für Verfassungsschutz habe die Möglichkeit einer neuen Identität angesprochen. Am 30. April 2022 sei Johannes D. „aus Polen weg“ und sei zu ersten Gesprächen mit dem LKA Sachsen gebracht worden. Dabei sei er – wie auch schon beim Verfassungsschutz – unter anderem danach gefragt worden, wo Johann G. aufzufinden sei.
Anschließend entwickelt sich eine Situation, in der Johannes D. nicht mehr antworten möchte. Er wird nach den näheren Details der Vereinbarungen zu seiner versprochenen neuen Identität gefragt, ob er Geld oder weitere Zusagen erhalten habe. Die von Johannes D. geäußerte Bitte, sich mit seinem anwesenden Rechtsanwalt darüber verständigen zu können, führt zur Mittagspause, welche bis 12:40 Uhr andauert.
Die Bundesanwaltschaft nutzt anschließend den Moment der Wiedereröffnung, um zu erklären, dass es hier bei der Frage nach den Zugeständnissen an Johannes D. einerseits um die Glaubwürdigkeit des Zeugen, andererseits um den Schutz von geheimen Informationen beim Zeugenschutz gehe.
Allgemeine Informationen, wie eine „neue Identität“ könnten sicherlich erfragt werden, nähere Details jedoch nicht. Fragestellungen, welche mit der Aussagemotivation des Kronzeugen zu tun haben, müssten also im Sinne einer hier vom Gericht angestrebten Glaubwürdigkeitsprüfung beantwortet werden, nicht jedoch so tiefgehend, dass der Schutz des Kronzeugen leide.
Dissens ergibt sich umgehend mit der Verteidigung um Lina E.s Verteidiger Ulrich von Klinggräff, welcher auf die Details des Deals zwischen den Ermittlungsbehörden und dem Zeugen unter der gleichen Begründung besteht. Eine der wenigen Momente, in denen die Verteidigung während den Aussagen Johannes D.s überhaupt einen Punkt fand, um einzuhaken.
Johannes D. bestreitet daraufhin, dass es finanzielle oder strafrechtliche Zusagen, wie beispielsweise einen Straferlass an ihn gegeben habe. An dieser Stelle wird also auch klar, warum Johannes D. und sein Rechtsanwalt in den vergangenen Prozesstagen derart penibel darauf geachtet haben, möglichst wenig zu den konkreten Tatbeteiligungen von Johannes D. selbst preiszugeben.
„Finanzielle Vorteile“ sei ein weiter Begriff, so Schlüter-Staats noch immer nicht zufrieden, das könne ja auch eine „Start- oder Umzugshilfe“ sein.
Bereits bei der Frage Schlüter-Staats nach einer „Starthilfe“ im Sinne einer finanziellen Unterstützung bei der Wohnungssuche oder dem Finden einer neuen Arbeitsstelle insistiert erneut die Bundesanwaltschaft – schon diese Informationen seien zu weitgehend. Da Schlüter-Staats auf die Antwort besteht, muss ein gemeinsames Urteil des Gerichtes her.
Der Grund sei, dass hier eventuell Informationen über das Funktionieren eines Zeugenschutzprogrammes bekannt würden, die zu schützen seien. Verteidiger Klinggräff versucht vor der Entscheidung noch einmal zu erläutern, dass er auf keinen Fall die Gefahr sehe, dass der Kronzeuge bei einer Antwort sich selbst gefährden würde oder das Zeugenschutzprogramm als Ganzes.
Das Gericht, welches nun eine Mehrheitsentscheidung unter allen fünf beteiligten Richtern fällen muss, zieht sich erneut zur Beratung zurück und möchte 13:15 Uhr weitermachen.
Möglicher Abschluss des Prozesses
13:20 Uhr ist eine Entscheidung gefällt, Johannes D. muss beantworten, ob ihm eine sogenannte „Starthilfe“ versprochen wurde. Johannes D. muss und kann die Frage beantworten: „Es wurde keine Starthilfe versprochen“, so D. Die Voraussetzungen für seinen Zeugenschutz seien, dass er wahrheitsgemäß aussagen muss. Dass er ihn überhaupt erhält, wurde demzufolge von seiner Kooperationsbereitschaft abhängig gemacht.
Man kann durchaus sagen, dass er diese in seinen Aussagen gegen die Angeklagten gezeigt hat. Und letztlich „billig“, also gegen ein neues Leben unter anderem Namen ohne größere Geldsummen oder weitere Vorteile zu haben war.
Glaubt man Johannes D.s Darstellung seiner Motivation dazu, ist es der Druck des Internet-Outings auf sein Leben in Warschau gewesen, welcher ihn letztlich zum Zeugen gegen jene Szenerie gemacht hat, die sein Foto und Informationen über ihn ins Netz stellte. Eine bittere Erkenntnis für jene, die vielleicht glaubten, damit Lina E. und die drei Mitangeklagten zu unterstützen und seit dem Oktober 2021 dazu aufriefen, Johannes D. aus jedem linken Zusammenhang auszuschließen.
Die von ihnen gelieferten Informationen selbst wurden von der Staatsanwaltschaft Berlin und den dortigen Ermittlungen nicht bestätigt, das Ermittlungsverfahren gegen Johannes D. im Frühjahr 2022 ergebnislos eingestellt. Kann die Verteidigung seine Darstellungen und damit auch sein Auftreten vor Gericht nicht noch nachhaltig erschüttern, dürfte es neben den vorgelegten Indizien der Polizei auch wegen seiner Aussagen zu einer Verurteilung der vier Angeklagten kommen.
Im November 2022 werden die Plädoyers erwartet, danach folgt der Richterspruch. Lina E. wird zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Jahre in Untersuchungshaft gewesen sein.
Wie glaubwürdig ist Johannes D.? Ein Podcast
Warum all die Informationen zu den Vergewaltigungsvorwürfen und dem angeblich übergriffigen Verhalten Johannes D.s von spätestens 2017 an, welche sich nunmehr in einem weiteren Indymedia-Schreiben jener widerspiegeln, die sich selbst als die nähere Umgebung von ihm bezeichnen, nie den Weg in polizeiliche Anzeigen nahmen, bleibt ein Rätsel.
Bis zum heutigen Tag hat die Szenerie zwar anonyme Beschuldigungen ins Netz gestellt und dabei dennoch keine weiteren Aussagen dazu vorgelegt.
Antonia Weber und Michael Freitag widmen sich dieser und weiterer Fragen rings um die Glaubwürdigkeit Johannes D.s im Prozess, den Hintergründen des „Outcalls” im Netz und dem Sinn von „Outcalls“ generell den ersten eigenen Podcast der „Leipziger Zeitung“.
Zusammen haben sie alle Aussagen Johannes D.s vor Gericht erlebt, bereits zur Verhaftung von Lina E. recherchiert und verfolgen den Prozess gemeinsam mit Lucas Böhme seit dem 8. September 2021. Aufgezeichnet wurde das Gespräch am 8. September 2022, also vor den Verhandlungstagen dieser Woche.
Es gibt 2 Kommentare
Vorab: in dem Versuch, das Wissen / die Kenntnisse des Gegenübers von vornherein abzuwerten, liegt lediglich der Versuch zugrunde, seine Argumente nicht gelten lassen zu müssen.
Den Vorwurf einer “Täter-Opfer”-Umkehr ist letztlich leicht zu begegnen: laut Strafverfolgungsbehörden, aber auch aufgrund der mangelnden Aussagen der Umgebung des Opfers und des Opfers selbst existiert nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens offiziell kein “Täter”.
Was also manchem beim Anhören des Podcasts nicht gefallen mag, sind einige dies unterstützende Fakten, die genannt werden müssen: es gab keine Strafanzeige des Opfers, der Vergewaltigungsvorwurf aus dem Jahr 2017 wurde von staatlicher Seite ermittelt, da nach Darstellungen der Unterstützerumgebung nur eine alte Mail auf dem Rechner Johannes D. vorlag, welche den Anlass für die Ermittlungen darstellte.
Als Zeugin hat das Opfer offenbar nichts Substanzielles weiter ausgesagt (so wurde dies auch vor Gericht in Dresden thematisiert), was den Verdacht gegen Johannes D. hätte erhärten können. Von etwaigen Zeugen aus der Umgebung des Ex-Paares, die gegenüber der Polizei / der Staatsanwaltschaft Berlin weitere Aussagen zu Johannes D. Verhalten gemacht hätten, ist gleichfalls nichts bekannt.
Zum Legalitätsprinzip: Genau dies betone ich im Podcast an mehreren Stellen, als des um den Vorwurf geht, die Staatsanwaltschaft hätte das Verfahren gegen Johannes D. nur eingestellt, weil man einen “cleanen Kronzeugen” wollte. Es scheint mir also sehr gut bekannt zu sein, denn exakt dieses Prinzip steht der Einstellung der Ermittlungen gegen Johannes D. aus dem Grund, ihn als Kronzeugen haben zu wollen, entgegen.
Im Zusammenhang mit dieser Klarstellung erwähne ich lediglich, dass es natürlich zu einer Ermittlung auch gehört, etwaige andere Gründe / Motivationen einzubeziehen, weshalb es zum Beispiel zu dem gegenüber der Aussagelage massiven Vorwürfe via des “Outcalls” (Oktober 2021) kommt, angeblich durch sie, das Opfer, selbst auf Indymedia geschrieben. Auch dies ist nicht handfest belegbar, aber die Wahl der Mittel deutet natürlich auf eine politische Umgebung und einen eventuellen Bezug zum Verfahren um Lina E. hin.
Übrigens: gleich zum Beginn des Gespräches wird sehr deutlich gemacht, dass genau das Strafrecht in Zweierbeziehungen extrem schwierig ist, auch gestehe ich (auch fortlaufend im Podcast) ein, dass es natürlich sein kann, dass Johannes D. Verhalten an den Tag gelegt hat, welches abzulehnen wäre. Deshalb entstehen im Laufe des Gespräches aufbauend auf den bekannten Fakten vier Thesen, was geschehen sein könnte.
Dem gegenüber steht – nach Aussagen Johannes D.s – seine vorherige tiefere Involvierung in die gleichen Strukturen, die sich nun, wo er “ausgepackt” hat, gegen ihn wandten. In den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 usw. scheint sein Verhalten also keine Rolle gespielt zu haben, nun doch. Und selbst jetzt hat niemand gegen ihn in dieser Sache ausgesagt.
Dass diese Fokussierung im Kern durch eine öffentliche Zurschaustellung seiner Person und weiterer Details geschah, die sich auf dem rechtsstaatlichen Weg der Ermittlungen, wie oben nochmals beschrieben, scheinbar nicht erhärten ließen.
Für die Formulierung des “Opfertypus” entschuldige ich mich aufrichtig (auch schon im Podcast frage ich, was ich da gerade gesagt habe), weil es sich um eine unzulässige Verkürzung und letztlich eine Dummheit von mir handelt.
Ich wollte damit (falsch) einordnen, dass mich auch etwas überraschte, dass die offenkundige Urheberin der Vorwürfe gegen Johannes D., also das Opfer gemäß der anonymen Berichte auf Indymedia vor Gericht selbst in einem durchaus kraftvollen Auftritt formulierte: “Ich habe Dich geliebt, Du weißt das, Johannes. Du hast uns alle verraten.”
“uns”?
Im Wissen um die Schwierigkeiten eines solchen Themas, haben wir es dennoch gewagt, mal in die Gegenrichtung zum Frame “Johannes, der Unmensch und Verräter” zu schauen. Unbequem, ja. Unnötig? Nein.
Liebe Grüße MF.
Mit Entsetzen habe ich die Aussagen von Herrn Freitag zur Kenntnis genommen und bin sehr erstaunt, dass diese auf der Seite der L-IZ veröffentlicht wurden.
Mit offenbar keinerlei Hintergrundwissen um die psychologischen Folgen von Vergewaltigung sowie der seit Jahrzehnten bekannten Problematiken der Strafverfolgung bei sexualisierter Gewalt und Stalking, betreibt der Autor über weite Strecken des Podcasts schlichtweg eine schlimme Täter-Opfer-Umkehr. Mit umso größerem Selbstbewusstsein werden diese Wissenslücken jedoch durch eine Aneinanderreihung von misogynen Klischees befüllt: die Betroffene wird mehrfach indirekt und direkt der Lüge bezichtigt, sie sei aufgrund ihrer Statur gar “kein Opfertyp”, habe sich aufgrund ihrer politischen Sozialisation (und nicht etwa der oben erwähnten Problematiken bei der Strafverfolgung und der negativen Konsequenzen für das Opfer) der Zusammenarbeit mit der Polizei verweigert und, durch die Anschuldigungen sozial erwünschtes Verhalten in der linken Szene gezeigt. Bei Spekulationen, ob die Einstellung des Verfahrens in Zusammenhang mit dem Wissen der Stafverfolgungsbehörden um die politische Einstellung der Betroffenen zu tun haben könnten, musste ich abbrechen. Denn im Gegensatz zu dem Gerichtsreporter dürfte den meisten Hörerer*innen das Legalitätsprinzip bekannt sein. Strafverfolgung geschieht ohne Ansehen der Person, lieber Herr Freitag. Lesen sie doch noch mal nach: § 152 StPO.
Ich würde mir eine sorgfältigere redaktionelle Prüfung der Beiträge der L-IZ wünschen.