Diese Tat hätte leicht ein tödliches Ende finden können: Über zwei Jahre nach einem brutalen Angriff in der Eisenbahnstraße steht ein junger Mann seit Mittwoch wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Der Beginn des Prozesses gestaltete sich dann aber alles andere als einfach.
Nach Überzeugung der zuständigen Ermittlungsbehörden griff der nun angeklagte Ahmad A. seinen Kontrahenten Ammar A. am 1. August 2020 gegen 13.10 Uhr mit einem 80 cm langen Dönermesser an. Es war offenbar reines Glück, dass der Betroffene einen Angriff gegen seinen Hals mit einer Handbewegung abzuwehren vermochte, anschließend konnte sich der junge Mann in ein nahegelegenes Bistro retten. Das Opfer trug Verletzungen am Rücken und eine tiefe Schnittwunde an der Hand davon.
Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass es ob der fehlenden Steuerungsfähigkeit des Messers leicht zu tödlichen Verletzungen hätte kommen können – diese Konsequenz habe er zumindest billigend in Kauf genommen, warf Oberstaatsanwalt Guido Lunkeit dem Maler am Donnerstag im Landgericht Leipzig vor.
Opfer der Messerattacke sitzt derzeit in Haft – und will schweigen
„Zum jetzigen Zeitpunkt wird Herr A. keine Angaben machen“, erklärte sein Verteidiger Carsten Brunzel. Der Start der Beweisaufnahme, der mit der Vernehmung des Geschädigten Ammar A. beginnen sollte, fiel dann aber unerwartet kompliziert aus. Genauer gesagt: Das mutmaßliche Opfer des Messerangriffs erschien trotz Vorladung nicht vor Gericht. Der Strafkammer war offenbar zunächst nicht bekannt, dass Ammar A. seit kurzem wegen Betäubungsmittel-Vorwürfen in der JVA Dresden einsitzt.
Über eine Anwältin ließ er jedoch ausrichten, dass er von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen wolle. Dies steht jedem zu, der durch eine wahrheitsgemäße Aussage bei Polizei oder Gericht nahe Angehörige oder sich selbst belasten müsste. Doch im Rechtsstaat darf niemand gezwungen werden, an der eigenen Strafverfolgung oder der von engen Familienmitgliedern mitzuarbeiten.
Zusammenhang zur Drogenszene?
Laut unbestätigter Informationen könnte der Vorfall vom August 2020 mit Drogenkriminalität zu tun haben. Ob sich dies bewahrheitet, muss der weitere Prozessverlauf zeigen. Ammar A. soll jedenfalls womöglich schon am Donnerstag aus der Haft vorgeführt werden, um zu klären, ob und inwieweit ihm das Recht auf Aussageverweigerung zusteht.
Die Verhandlung wird fortgesetzt, derzeit stehen für die 16. Strafkammer fünf Termine bis Mitte Oktober auf dem Programm.
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