Im Mordprozess gegen einen 40-jährigen Leipziger, der seine Bekannte Ende 2021 in Lindenau erwürgt hatte, wurden am Mittwochnachmittag vor dem Landgericht die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft will den geständigen Täter lebenslang hinter Gitter bringen – die Verteidigung sieht dagegen manches anders.
Gespanntes Schweigen legte sich am Mittwochnachmittag über den Saal 115 des Leipziger Landgerichts, als Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob das Wort ergriff – nach vier Tagen Beweisaufnahme gab es angesichts eines Geständnisses des Angeklagten und der Spurenlage am Tatort auch nichts zu deuteln: Marcus W. (40) ist der Täter, der seine Bekannte Dorin V. am frühen Abend des 27. Dezember 2021 in deren eigener Wohnung auf der Karl-Ferlemann-Straße mit bloßen Händen erwürgte. Die Marketing-Mitarbeiterin, die für ein Online-Portal tätig war, wurde nur 43 Jahre alt.
Entsetzliches Ende einer wechselhaften Beziehung
Der Gewalttat ging eine sehr wechselhafte Beziehung voraus. Marcus W. und das spätere Opfer lernten sich im Frühjahr 2021 über eine Dating-App kennen, kamen sich zunächst näher – laut Angeklagtem auch in sexueller Hinsicht.
Dorin V., die vor einigen Jahren nach Leipzig gezogen war, sei für ihn sofort eine absolute Traumfrau gewesen, mit der er sich eine Zukunft vorstellen konnte, schilderte der Angeklagte unter Tränen in seinem Geständnis zum Prozessauftakt.
Doch im Laufe des Sommers 2021 wurde klar, dass Dorin V. die extreme Zuneigung ihres Bekannten so nicht erwiderte, sie fühlte sich offenbar zunehmend eingeengt und unter Druck gesetzt, wandte sich einem anderen Mann zu.
Für die Anklage ein einschneidender Punkt: Schon zu einem frühen Zeitpunkt sei er völlig auf Dorin V. fixiert gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Jakob in seinem Plädoyer über den Mann auf der Anklagebank. Kein anderer außer Marcus W. selbst hätte die Angebetete in dessen eigener Gedankenwelt haben dürfen. Doch hätten letztlich konträre Auffassungen beider Seiten über das Verhältnis zueinander bestanden.
Harmonie kippte in Misstrauen, Enttäuschung und Wut
Spätestens ab November 2021 sei dem Angeklagten eigentlich klar gewesen, dass es für beide keine gemeinsame Zukunft mehr gebe, zeigte sich der Anklagevertreter überzeugt. Die Hoffnung, Dorin V. würde sich nach einer Operation im Krankenhaus um ihn kümmern, erfüllte sich für Marcus W. nicht. Vielmehr schien ein anderer Mann in ihrem Leben nun eine größere Rolle zu spielen. Misstrauen, Enttäuschung und aufkeimende Wut hätten sich zu dieser Zeit im Angeklagten breitgemacht, zumal Dorin V. auch auf ein zugesandtes Geschenkpaket in der zweiten Dezemberwoche zunächst nicht reagierte.
Marcus W. drehte zu dieser Zeit offenbar immer mehr durch, recherchierte den Namen des vermeintlichen Nebenbuhlers, schrieb dessen Ex-Partnerin an, zerstach dem Mann gar die Autoreifen – am Heiligabend, nur drei Tage vor der Tat.
Wiederum drei Tage zuvor hatte sich Dorin V. bei dem gelernten Maler und Lackierer in einer Nachricht zwar für sein Paket bedankt, ihm ein Frohes Fest und einen Guten Rutsch gewünscht. Zugleich machte sie dem Bekannten jedoch klar, ihn bis auf Weiteres nicht mehr sehen zu wollen. Marcus W. kam am 22. Dezember wegen suizidaler Absichten stark alkoholisiert und labil in die Psychiatrie Altscherbitz, wurde dort jedoch nach kurzer Zeit wieder entlassen.
Staatsanwaltschaft glaubt nicht an spontane Tat
Trotz der Sachlage will er sich jedoch bis zuletzt ernsthaft Hoffnungen gemacht haben, das Blatt wenden zu können, hatte der Angeklagte in seinem Geständnis beteuert. Mit dem Ziel eines klärenden Gesprächs habe er Dorin V. am Abend der Tat im angetrunkenen Zustand in ihrer Wohnung besucht und ihr Sachen zurückgeben wollen.
Seine Version, wonach sie am Küchentisch unvermittelt ausgerastet sei, ihn als „sexuelle Null“ beleidigt und wegen seiner prekären Jobsituation beschimpft habe, hielt Oberstaatsanwalt Jakob für unglaubhaft, auch, weil keine negativen Äußerungen des Opfers über Marcus W. gegenüber Dritten bekannt seien.
Marcus W. habe entgegen seiner Behauptung keineswegs im Affekt aus einer Demütigung heraus gehandelt: „Nach meiner Überzeugung ist der Angeklagte an diesem Abend zu Frau V. gefahren, um sie zu töten“, sagte der Oberstaatsanwalt und verwies unter anderem auf einschlägige Internet-Recherchen des Leipzigers.
Schon lange vor der Tat hatte er etwa „Erstickungstod“ in eine Suchmaschine eingetippt – er selbst erklärte das mit Suizidabsichten. Auch informierte er sich im Netz über die Notruffunktion einer Apple Watch – der getöteten Dorin V. wurde eine solche laut Anklage gezielt vom Handgelenk gerissen, um zu verhindern, dass sie Hilfe herbeirufen kann. Marcus W. bestritt auch diesen Zusammenhang, es sei ihm nur um das Einspeichern als Notfallkontakt gegangen.
Es gebe am Ende keinen Spielraum für eine Strafmilderung, so Oberstaatsanwalt Jakob. Der Angeklagte, dem ein Sachverständiger trotz narzisstischer Züge eine volle Schuldfähigkeit attestiert hatte, sei wegen heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen zu lebenslanger Haft zu verurteilen.
Verteidigung will maximal zehn Jahre Haft
Die Verteidigung hatte die Dinge völlig anders gesehen. Rechtsanwalt Hagen Karisch hielt der Anklage Spekulationen vor – so habe sein Mandant sehr wohl Hoffnung gehegt, die halbherzige Beziehung könne in Zukunft doch noch gekittet werden.
Über den genauen Gesprächsverlauf vor dem Verbrechen bestünden keine gesicherten Kenntnisse, auch brachte der Verteidiger eine mögliche Persönlichkeitsstörung des Täters ins Spiel.
Ein heimtückischer Mord sei ihm jedenfalls nicht nachzuweisen. „Wir dürfen keine moralisierende Bewertung vornehmen“, sagte der Anwalt des Angeklagten mit Blick auf die juristischen Kriterien vor Gericht. Sein Mandant sei daher wegen Totschlags zu verurteilen, maximal zehn Jahre Haft seien angemessen.
Angeklagter: „Es tut mir unendlich leid“
Marcus W. selbst nahm die Schlussvorträge mit gesenktem Blick zur Kenntnis. „Es tut mir unendlich leid. Diese Tat wird mich mein ganzes Leben lang begleiten“, stammelte der Vater eines 10-jährigen Mädchens in seinem letzten Wort. „Ich werde nie verstehen, warum ich so reagiert habe.“ Er habe Dorin V. geliebt, sei von ihrem angeblichen Ausraster vor der Tat überrascht und damit überfordert gewesen.
Die Strafkammer wird ihr Urteil am morgigen Vormittag verkünden.
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