Nach rund sechzig Verhandlungstagen und damit einem Vielfachen der eigentlichen Planung scheint der Prozess um die tödliche Gewalttat gegen eine 37-jährige Frau im Leipziger Auwald langsam auf ein Ende zuzusteuern. Während Staatsanwaltschaft und Nebenklage das, was Edris Z. seiner Ex-Partnerin am 8. April 2020 im Leipziger Auwald angetan haben soll, als geplanten und heimtückischen Mord werten, hat die Verteidigung eine eigene Sicht auf das Geschehen.

Erst gegen Ende dieses Prozesstages kam Georg K. Rebentrost, Wahlverteidiger von Edris Z. dann auf den Hauptvorwurf gegen seinen Mandanten zu sprechen: die Tötung seiner früheren Partnerin Myriam Z. am 8. April 2020 im Leipziger Auwald.

Während eines Spaziergangs mit ihrem wenige Wochen alten Baby an jenem sonnigen Tag mitten im ersten Corona-Lockdown war die 37-Jährige auf einem Waldweg nahe der B2 laut Ermittlungen mit Hammerschlägen so brutal attackiert worden, dass sie zwei Tage später in der Klinik verstarb. Das neugeborene Mädchen in ihrem Tragetuch blieb unverletzt. Als mutmaßlicher Täter wurde ihr früherer Freund und Kollege Edris Z. (heute 32) verhaftet.

Vorwürfe von Nachstellung und Psychoterror

In seinem am Dienstag begonnenen Plädoyer holte der Anwalt des Angeklagten zunächst weiter aus, rekapitulierte nochmals die Vorgeschichte des Geschehens, die bereits 2018 begann. Damals war die Beziehung des einstigen Pärchens – beide waren in der Sozialarbeit tätig und lernten sich 2015 über den Job kennen – Anfang des Jahres auseinandergegangen. Danach folgte ein Auf und Ab, in dessen Verlauf Edris Z. seiner Ex-Freundin wiederholt nachgestellt und sie regelrecht terrorisiert haben soll.

Am 20. August 2018 griff Edris Z., so die Ermittlungsbehörden, seine frühere Partnerin während ihres Spaziergangs am Fockeberg an, wo sie mit einem befreundeten jungen Mann unterwegs war. Er habe sie bespuckt, übel beleidigt und den ihm unbekannten Begleiter Abbas A. (heute 26) attackiert, ihn durch einen Biss ins Ohr dauerhaft entstellt.

Nebenklage greift Verteidigung scharf an

Der junge Mann hatte bereits 2021 als Zeuge ausgesagt und ist neben der Familie der Getöteten Nebenkläger im Prozess. Seine Anwältin Rita Belter hielt am Dienstag ihren Schlussvortrag, noch bevor die Verteidigung das Wort erhielt, und griff ihren Kollegen auf der Verteidigerbank dabei scharf an: „Das Verhalten der Verteidigung kann nur als unterirdisch bezeichnet werden“, sagte sie und spielte damit auf Versuche an, Belastungszeugen unter Druck zu setzen und als unglaubwürdig erscheinen zu lassen.

Der Verteidigung warf sie vor, sich narzisstisch in den Mittelpunkt zu stellen und ein aggressives Bedrohungsszenario gegen Freundinnen von Myriam Z. aufgebaut zu haben, die im Prozess ausgesagt hatten. Die Aufgabe der Verteidigung sei Beistandleistung, keine Strafvereitelung. „Ist der Prozess ein Spielplatz, auf dem man sich austoben kann?“, fragte sie. Das Strafmaß für den Vorwurf der Körperverletzung am Fockeberg stellte Belter ins Ermessen des Gerichts.

Übergriff am Fockeberg: Verteidiger zweifelt an Darstellung

Wahlverteidiger Rebentrost nannte die Vorwürfe der Nebenklage „unerträglich“ und bezeichnete die Ermittlungsarbeit zum wiederholten Male als einseitig. Die Beweissuche gegen seinen Mandanten sei nur auf Negatives ausgerichtet gewesen. Der Vorfall am Fockeberg, in dessen Folge gegen Edris Z. strafrechtlich ermittelt wurde und Myriam Z. zudem ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkte, sei von den Betroffenen unglaubhaft dargestellt worden.

Möglicherweise sei der Geschädigte Abbas A. aggressiver involviert gewesen, als er nach außen zugab, aus Angst vor einer möglichen Abschiebung könnte sich der aus seiner Heimat geflüchtete Iraker dann bestimmte Aussagen mit Myriam Z. zurechtgelegt haben, so Rebentrost. Er deutete für den Körperverletzungs-Vorwurf am Fockeberg wegen der Zweifel einen Freispruch für Edris Z. an.

„Affektsturm“ und „Ausnahmesituation“

Bezogen auf den Tag des Gewaltverbrechens im Auwald schließlich erklärte der Verteidiger, Edris Z. sei zu diesem Zeitpunkt „in einer psychischen Ausnahmesituation“ gewesen. „Spätestens Ende März 2020 war er völlig handlungsunfähig“, so Rebentrost. „Er befand sich vor den Scherben seines Lebens.“

Dies sei auch den Auseinandersetzungen mit Myriam Z. und der angeblich ungerechten Behandlung geschuldet gewesen, in deren Folge Edris Z. zunehmende Isolation und Ausgrenzung erfahren hätte, auch eine Arbeitsstelle sei ihm verwehrt geblieben. Zuletzt stellte sich Edris Z. demnach am 31. März 2020 bei seiner Psychiaterin vor und war um diese Zeit insgesamt vier Wochen krankgeschrieben – wegen einer depressiven Störung.

Als er dann kurz vor der Gewalttat auf Myriam traf und sie ihn möglicherweise angegrinst haben soll, habe sich Edris Z. verletzt gefühlt und sei überwältigt worden – „durch einen Affektsturm, der ihn in seiner Wahrnehmung einschränkte.“

Staatsanwaltschaft und Nebenklage wollen Höchststrafe erreichen

Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob dagegen hatte bereits am 3. Februar lebenslange Haft und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld für Edris Z. wegen heimtückischen Mordes gefordert, das Tatmotiv sei schlichter Hass gewesen. Der psychiatrische Gutachter Dr. Matthias Lammel hatte den 32-jährigen Edris Z. im Prozess trotz seiner psychischen Probleme für voll schuldfähig erklärt. Die Verteidigung zweifelt diesen Befund an.

Zudem wiesen Staatsanwaltschaft und Nebenklage Darstellungen zurück, wonach Myriam Z. in böser Manier gegen Edris Z. agiert habe. Wiederholt wurde der Verteidigung vorgeworfen, Verschwörungstheorien über Zeugenabsprachen aufzustellen und Edris Z. in seiner Opferrolle zu bestärken.

Nach mehr als fünf Stunden unterbrach der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf das Plädoyer von Rebentrost, das bis Dienstagabend andauerte. Dieses soll am Mittwoch fortgesetzt werden, bevor Pflichtverteidigerin Petra Costabel als letzte ihren Schlussvortrag liefern wird.

Ob es morgen auch zu einem Urteil kommt, ist derzeit offen.

Hinweis der Redaktion in eigener Sache

Seit der „Coronakrise“ haben wir unser Archiv für alle Leser geöffnet. Es gibt also seither auch für Nichtabonnenten alle Artikel der letzten Jahre auf L-IZ.de zu entdecken. Über die tagesaktuellen Berichte hinaus ganz ohne Paywall.

Unterstützen Sie lokalen/regionalen Journalismus und so unsere tägliche Arbeit vor Ort in Leipzig. Mit dem Abschluss eines Freikäufer-Abonnements (zur Abonnentenseite) sichern Sie den täglichen, frei verfügbaren Zugang zu wichtigen Informationen in Leipzig und unsere Arbeit für Sie.

Vielen Dank dafür.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar