Mit einem grausamen Verbrechen beschäftigt sich das Leipziger Landgericht seit diesem Freitag: Ein älterer Mann aus Störmthal bei Leipzig wird des Mordes an seiner Ehefrau beschuldigt. Der unmittelbare Anlass der Tat soll erschreckend banal gewesen sein – womöglich steckte jedoch mehr dahinter.
Laut Anklageschrift stach der 65 Jahre alte Klaus-Peter S. am 3. September 2021 in der Stube der gemeinsamen Wohnung in Störmthal mit der 16 cm langen Klinge eines Küchenmessers auf seine Ehefrau Gertrud ein. Die 60-Jährige wurde demnach von insgesamt 14 Stichen in Brust und Oberkörper lebensgefährlich verletzt und verstarb wenige Minuten darauf noch vor Ort.Die völlig arglose Gertrud S. habe mit keinem Angriff gerechnet: „Sie war dem Angeklagten wehrlos ausgeliefert“, sagte Staatsanwältin Jenny Mosbacher am Freitag. „Dies war dem Angeklagten bewusst.“
Anklage: Streit um Frühstück als Anlass
Er habe, so die Anklage, „aus Vernichtungswillen“ gehandelt und sich „zum Herrn über Leben und Tod aufgespielt.“ Grund seien Wut und Verärgerung gewesen, weil das Opfer ihn zuvor wegen eines nicht schmeckenden Frühstücks beschimpft und kritisiert hatte. Die Staatsanwaltschaft sieht darin ein heimtückisches Handeln aus niederen Beweggründen, Klaus-Peter S. muss sich daher wegen Mordes verantworten.
Die 16. Strafkammer am Landgericht hat nun noch sieben Termine bis 14. April anberaumt, um die Hintergründe des Geschehens umfassend zu klären. Nach LZ-Informationen soll die getötete Gertrud S. schwer krank gewesen sein, offiziell bestätigt ist dies bisher aber nicht.
Klaus-Peter S. gab zum Prozessauftakt lediglich seine Personalien zu Protokoll. Wegen der Abwesenheit eines Sachverständigen vertagte der Vorsitzende Richter Hans Weiß die Verhandlung dann auf kommende Woche.
Sofern Klaus-Peter S. überhaupt Angaben zum Tatvorwurf machen möchte, wird der frühere Schlosser, der zum Tatzeitpunkt kurz vor dem Ruhestand war, am kommenden Donnerstag die Gelegenheit haben, sich zu erklären. Möglich ist auch, dass seine Verteidigerin Dorothea Stöckchen eine Erklärung für ihn abgeben wird.
Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem 65-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe.
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