Lina E.s Mutter steht meist vor und nach jeder Prozesspause ganz nah an der Scheibe, die den Gerichtssaal und den Zuschauerraum trennt, winkt und lächelt. Tapfer, für ihre Tochter, die ein ums andere Mal hinaus- und wieder hereingeführt wird; bei jeder Unterbrechung, die Richter Hans Schlüter-Staats anordnet, jeden Morgen und jeden Abend zum letzten Mal, wenn der Prozesstag vorbei ist.
Mal gelingt es besser, mal weniger gut, an manchen Tagen wirkt die hagere Frau stark angespannt, dreht sich Unterstützung suchend nach anderen Prozessbeobachtern um, gestikuliert in Richtung Nebenkläger oder blickt auf eine Richterbank voller Männer um den Vorsitzenden Hans Schlüter-Staats. Und schüttelt den Kopf.Manchmal tritt sie regelrecht euphorisch auf den umzäunten Innenhof des Gerichtsgebäudes am Hammerweg. Dann sind es meist neue Ungereimtheiten in den Zeugenaussagen, die Hoffnung geben, darauf, dass das sogenannte 129er Verfahren gegen ihre Tochter irgendwann im Frühjahr 2022 enden und mit einem Freispruch ausgehen möge.
Und so schlecht stehen die Chancen dafür bislang nicht. Am 8. September 2021 ist sie hochkonzentriert, als die Bundesstaatsanwaltschaft die Anklagepunkte gegen ihre Tochter und drei Männer (siehe Infobox am Ende des Artikels) verliest.
Lina E., ist die einzige der vier im Verfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ Angeklagten, welche seit November 2020 im Chemnitzer Frauengefängnis in Untersuchungshaft sitzt. Nur die erste von mehreren Ungewöhnlichkeiten in diesem Verfahren vor dem Staatsschutzsenat: Die Mitangeklagten Lennart A., Jannis R. und Jonathan M. sind während des Prozesses weiterhin auf freiem Fuß.
Und dies bei einem weitreichenden Vorwurf, der auf einem Paragrafen fußt, welcher als äußerst dehnbar gilt, bereits im III. Reich massenhaft gegen Andersdenkende angewandt und wegen der „Roten Armee Fraktion“ (RAF) 1976 um eine terroristische Komponente erweitert wurde. Allgemein wird eigentlich angenommen, dass solche Verfahren gegen mafiöse Strukturen, organisierte Kriminalität vor allem im Drogenbereich, rechtsextreme Kameradschaften oder kriminelle Rockerclubs angewandt werden.
Gleichzeitig gilt er vor allem den Ermittlern nicht nur des Landeskriminalamtes Sachsen als schärfste Waffe, da bereits der Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung auch gegen linke Strukturen die Möglichkeit bietet, groß angelegte Überwachungsmaßnahmen einzuleiten, Telefone und Computer anzuzapfen und Personen observieren zu können.
Im Falle einer Ermittlung wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (Strafgesetz-Paragraf) genügt bereits eine Freigabe durch einen oder mehrere Ermittlungsrichter, damit die Ermittler des LKA Sachsen und hier die „Soko LinX“ auf das gesamte Besteck polizeilicher Ermittlungsmöglichkeiten zugreifen können. Die Definition, was als Indizien für Absprachen und angebliche Tatvorbereitungen gilt, ist meist schwammig und unterliegt der Einschätzung der Beamten.
Bei einer Verurteilung als Mitglied einer „Kriminellen Vereinigung“ drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder hohe Geldstrafen, schon die Werbung von Mitgliedern gilt als strafwürdig.
Doch was davon trifft eigentlich auf Lina E. und die drei Mitangeklagten zu?
Der konkrete Vorwurf gegen die von rechtskonservativen Medien als „Gruppe E.“ titulierten Angeklagten lautet, sie hätten sich zusammengetan, um als „auch überregional vernetzte Vereinigung gewaltsame Angriffe gegen Personen“ durchzuführen, „die aus ihrer Sicht der ‚rechten Szene‘ angehörten.“ Bereits hier beginnen die ersten Definitionsstreitigkeiten, denn angesichts der durchgehend rechtsextremen bis -radikalen Nebenkläger und ihrer juristischen Vertreter stellt sich eher die Frage, zu welcher anderen „Sicht“ man wohl kommen könnte (siehe „Der Neonazi gegenüber“).
Die Aktionen seien laut Anklageverlesung am 8. September 2021 „intensiv vorbereitet“ worden und hätten „die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer“ eingeschlossen. Der Vorwurf gegen Lina E. im Besonderen: sie hätte eine „herausgehobene Stellung“ in der Vereinigung eingenommen, von der es allerdings kein „Gründungsdatum“ gibt. Die Ermittlungsakte zur möglichen Organisationsstruktur der angeblichen Vereinigung sei leer, so die Verteidigung bereits zu Prozessbeginn.
Ein Einwand, dem die oft eher schweigsame Anklagebank der Bundesstaatsanwaltschaft auch nach 11 Verhandlungstagen nicht wirksam begegnen konnte.
Bislang steht fest: Es gab Überfälle auf zwei bekannte Neonazis, zweimalige Angriffe auf das „Bulls Eye“ in Eisenach, einen Hammer-Diebstahlsversuch Lina E.s in einem Leipziger Baumarkt und ein gestohlenes Nummernschild am von Lina E. genutzten Pkw ihrer Mutter. Zudem wurden bei den Angeklagten und auch bei Lina E. anonymisierte Telefonkarten und billige Mobiltelefone, sogenannte „Wegwerfhandys“ gefunden, dazu eine Perücke und einige Fotos, die den Tatort des Überfalls auf den Wurzener Neonazi Cedric S. zeigen sollen.
Darüber hinaus wird die Spurenlage dünn. Vor allem Lina E. müssen die Ankläger nachweisen, dass sie die ihr zugeschriebene „Führungsrolle“ ausgeübt und somit maßgeblich an jenen Taten beteiligt gewesen sei, welche angeblich die drei weiteren Angeklagten ausgeführt haben sollen.
Die Rolle E.s beschreibt die Anklage als Späherin für Tatorte und führend in der nicht näher beschriebenen Organisation. Behelfsweise nimmt die Anklage an, ihr Lebensgefährte Johannes G. habe sie derart radikalisiert, dass sie offenbar eigentlich in ihm den Rädelsführer sehen wollen.
Doch G. ist flüchtig und steht nicht vor Gericht. Und eine Verurteilung Lina E.s für Vorwürfe gegenüber G. ist bei aller Freude der LKA-Beamten Sachsens am Paragrafen 129 unmöglich.
Widersprüche, geänderte Aussagen, fehlende Wiedererkennung
Der Geschädigte und Nebenkläger Cedric S. zum Beispiel widersprach sich selbst bei seinen Aussagen gegenüber der Polizei und nun vor Gericht mehrfach, am Ende wollte er eine Frau – welche in seiner ersten polizeilichen Vernehmung nicht existierte – neben weiteren männlichen Angreifern am Tatort wahrgenommen haben. Diese beschrieb er vor Gericht als eher klein und zierlich, eine Einordnung, welche auf die hochgeschossene Lina E. mit ihren geschätzt 1,75 bis 1,80 Meter nicht zutrifft.
Cedric S.s Bekannter und ebenfalls Geschädigter Enrico Böhm hingegen will gar keine weibliche Person unter den vier vermummten Angreifern an seiner Wohnadresse auf sich wahrgenommen haben. Auf Nachfrage verneinte er dies vor Gericht sogar explizit, am Auftreten und der Schlagwirkung, welche ihn zwischen zwei Pkw zu Boden brachte, könne der 16-fach Vorbestrafte nur Männer unter seinen Angreifern ausmachen.
Eine oder einen der Angeklagten erkannte keiner der beiden wieder. Was einerseits sicher mit der Vermummung der Angreifer auf beide zu tun haben könnte, doch vor Gericht zählt der Beweis, nicht der Glaube. Was zur vorgeblichen Organisationsstruktur und ihren Gründungszeitpunkt zurückführt.
Laut Anklage sollen sich die Mitangeklagten Jannis R. und Jonathan M. im September 2019 „der Vereinigung“ angeschlossen haben. Und laut Bundesstaatsanwaltschaft sei Lennart A. im Dezember 2019 dazugekommen. Die Überfälle auf Böhm und S. datieren auf den 2. Oktober und den 30. Oktober 2018, ein Kanalarbeiter wird am 8. Januar 2019 in Leipzig Connewitz von fünf Personen attackiert.
Verschiedener Modus Operandi und Gruppenstärken
Noch ist der Prozess nicht wirklich bei den Fallkomplexen der Überfälle auf das „Bulls Eye“ in Eisenach und die Schlägerei am Bahnhof Wurzen ab Oktober 2019 und damit in der „Kernzone“ der Vorwürfe gegen die vier Angeklagten angelangt. Dennoch steht bereits anhand der bislang vorliegenden Informationen fest, dass sich diese Vorgänge deutlich von denen der Überfälle auf Böhm und Cedric S. unterscheiden.
Neben der Tatsache, dass die Taten in Eisenach den Nahbereich Leipzig verlassen, zeichnet vor allem der Wurzener Überfall am 15. Februar 2020 ein gänzlich anderes Bild einer Tat von rund 20 Angreifern und sechs Geschädigten am Bahnhof in Wurzen. Hier, im Zug, welcher aus Dresden Richtung Leipzig unterwegs ist, treffen nach LZ-Informationen Neonazis eher zufällig auf Rückreisende des Gegenprotestes aus der Landeshauptstadt.
Der Anlass für alle, wenn auch auf verschiedenen Seiten: die sechs auf der Seite derer, die den Tag gemeinsam mit anderen Neonazis als geschichtsrevisionistisches „Bombengedenken“ am Dresdner Hauptbahnhof verbrachten. Und die anderen im weit größeren Gegenprotest an diesem Tag auf der Straße schräg gegenüber. Im Zug wird es dann hektisch, die sechs werden erkannt, Telefone klingeln, am Ende kracht es am Wurzner Hauptbahnhof.
Von Ausspähungen und langen Vorbereitungen hier jedoch keine Spur, der Anlass ist spontan, das Zusammentreffen zufällig und die mutmaßlich 20 Angreifer an diesem Tag deutlich mehr als das, was hier als „kriminelle Vereinigung“ vor Gericht sitzt.
Zweifel an den DNA-Spuren und weitere Verdächtige
Während diese Abläufe an den noch kommenden Verhandlungstagen untersucht werden sollen, wackelt auch die wichtigste Beweislage von Ermittlern gegen Verdächtige. Die DNA-Belege sind dünn und geben entgegen der markigen Behauptungen der Anklage zu Beginn eher Rätsel auf.
So konnte angeblich „neben dem DNA-Muster des Geschädigten Böhm auch das DNA-Identifizierungsmuster der Angeschuldigten E. vollständig in allen 16 untersuchten DNA-Systemen nachgewiesen werden“, so der Vorwurf, welcher Lina E. unter noch vollkommen ungeklärten Zusammenhängen doch noch mit einer nach dem Überfall auf Enrico Böhm am Morgen des 2. Oktober 2018 gefundenen Tüte in Zusammenhang bringen soll.
Die Beweiskraft dieser Spur wurde bereits von der Verteidigung im Prozess infrage gestellt und wird wohl bis zum Schluss umstritten bleiben. Es handelt sich einerseits um eine sogenannte „Mischspur“, in welcher mehrere DNA zusammenkommen. Weiterhin ist den Ermittlern der „Soko LinX“ der DNA-Nachweis von Lina E. erst 2021, bei einer weiteren Untersuchung der Tüte, angeblich gelungen. Erst da wurde ein Knoten an dem Beutel geöffnet und darunter die Mischspur von Böhm und Lina E. festgestellt.
Zudem zweifelt die Verteidigung E.s um Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff die sachgemäße Spurensicherung der Tüte an. Diese sei zunächst so aufbewahrt worden, dass ein Fährtenhund namens „Kobra“ eine Fährte aufnehmen konnte. „Kobra“ sei jedoch nach einer kurzen Runde nur zurück zu Böhm gelaufen und hätte keine weitere Fährte aufgenommen.
Ebenso sei durch diese Behandlung der Plastiktüte nicht ausgeschlossen, dass es möglicherweise zu DNA-„Verunreinigungen“ gekommen sei.
Zudem wurde bei Aufnahme der Ermittlungen 2018 an der Tüte nur eine einzige, eindeutige DNA-Spur gefunden. Sie gehört zu einem von zwei Männern, die vor dem Angriff auf die Eisenacher Neonazi-Kneipe „Bull’s Eye“ im September 2019 in eine Polizeikontrolle gerieten. Beide sollen laut Prozessanklage das Objekt für den späteren Angriff im Oktober 2019 ausgespäht haben. Doch gegen beide wird noch „gesondert ermittelt“, sie sitzen nicht neben Lina E. im Gerichtssaal.
Spätestens hier wird zudem klar, dass der Prozess offenkundig mit „heißer Nadel“ gestrickt ist. Ein Umstand, der noch so manches Lächeln über das Gesicht der Mutter von Lina E. auf der anderen Seite der Scheibe huschen lassen könnte.
Lina E.: Chronologie der Tatvorwürfe und Stand der Verhandlung
Von Antonia Weber
Bereits seit 8. September läuft am Oberlandesgericht in Dresden der Prozess gegen die 27-jährige Studentin Lina E. und die drei Mitangeklagten Lennart A., Jannis R. und Jonathan M. Ebenfalls beschuldigt wird Johann G., der derzeit jedoch flüchtig ist.
Der Grund dafür, dass in der Landeshauptstadt und nicht etwa in Leipzig verhandelt wird: Den Angeschuldigten wird nach Paragraph 129 des Strafgesetzbuches vorgeworfen Teil einer linksextremen kriminellen Vereinigung zu sein. Laut Anklageschrift des Bundesgerichtshofes habe die Gruppe im Zeitraum von 2018 bis 2020 acht Straftaten begangen. Dabei seien 13 Personen aus der rechten Szene zu Schaden gekommen.
Unter „wechselnder Beteiligung mit anderen Vereinigungsmitgliedern“ sollen folgende Taten begangen worden seien:
2. Oktober 2018, Leipzig Am frühen Morgen soll die Gruppe Enrico Böhm, mehrfach vorbestrafter Gewalttäter und ehemaliger Vorsitzender des NPD-Kreisverbands Leipzig, vor seinem Haus überfallen haben. Die Beschuldigten sollen auf das am Boden liegende Opfer eingetreten und -geschlagen haben. Zudem sollen sie Pfefferspray versprüht haben.
30. Oktober 2018, Wurzen Auf dem Weg zum Fußballtraining wird der Rechtsextreme Cedric S. attackiert. S. soll gewürgt, geschlagen und getreten worden sein – zunächst mit Fäusten und Füßen, später mit Teleskopschlagstöcken.
8. Januar 2019, Leipzig Fünf Vermummte schlagen vormittags in Connewitz den Kanalarbeiter Tobias N. (31) zusammen, der gerade mit einem Arbeitskollegen Dachrinnen reinigt. Einer soll dem Mann unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. Anschließend begannen die Angreifer auf ihr am Boden liegendes Opfer einzuschlagen. Eine Frau soll umstehende Passanten mit Pfefferspray vom Eingreifen abgehalten haben.
19. Oktober 2019, Eisenach Ein Dutzend Personen, darunter angeblich die Angeklagten, verüben einen Angriff auf die rechte Szenekneipe „Bull’s Eye“ in Eisenach. Sie attackieren in den frühen Morgenstunden Wirt Leon R. und Gäste mit Reizgas und Schlagwerkzeugen. Die Täter zerstören Mobiliar und eine Fensterscheibe. Sechs Menschen werden nach Polizeiangaben leicht verletzt.
29. November 2019, Leipzig Es werden Kfz-Kennzeichen entwendet. Die Polizei wird sie am 14. Dezember 2019 am Auto von Lina E.’s Mutter entdecken, das die Aktivistin mitbenutzte.
13. Dezember 2019, Leipzig Lina E. stiehlt in einem Baumarkt zwei Hämmer. Die Studentin wird auf frischer Tat erwischt und soll dem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes einen Stoß in den Bauch versetzt haben.
14. Dezember 2019, Eisenach Leon R., Betreiber des „Bull’s Eye“, und seine Begleiter werden diesmal in der Nähe seiner Wohnung angegriffen. Der Rechtsextremist erleidet Verletzungen. Außerdem wird der Pkw beschädigt, in den sich R.s Begleiter flüchten. Die Angreifer können zunächst entkommen.
Die Polizei stoppt kurze Zeit später einen VW Golf und einen Skoda Octavia. Von den sieben Insassen werden vier festgesetzt. Laut Polizeiangaben unter ihnen: Lina E.
15. Februar 2020, Wurzen Bis zu 20 vermummte Personen verüben einen Überfall auf sechs Personen am Bahnhof in Wurzen. Bei den Angegriffenen handelt es sich um Neonazis, die von dem rechtsextremen „Trauermarsch“ in Dresden heimkehren. Als diese die Flucht ergreifen, setzen die Täter ihnen mit Schlagwerkzeugen und Pfefferspray nach.
Bis zum 11. Verhandlungstag am 15. Oktober 2021 bleiben bisher nur der Diebstahl der Kfz-Kennzeichen und der zwei Hämmer bestätigt. Konkrete Beweise für die Beteiligung der Gruppe an den restlichen Straftaten gibt es zu diesem Zeitpunkt noch keine – nur einige Zeugenaussagen, die teils wie bei Cedric S. widersprüchlich erscheinen.
Im Fall „Enrico Böhm“ wird derzeit die Beweiskraft einer gesicherten Plastiktüte diskutiert. Bei der gesicherten DNA handele es sich um eine Mischspur; das DNA-Muster der Angeschuldigten E. sei dabei erst 2021, bei einer erneuten Untersuchung, entdeckt worden.
Vor allem der Vorwurf der kriminellen Vereinigung steht nach derzeitigem Stand auf wackeligen Füßen: Während die Ermittlungsakte mit der Überschrift “Organisation” ohnehin komplett leer ist, wird seit Ende September nun auch die Glaubwürdigkeit der ermittelnden Einheit “Soko LinX” des LKA Sachsen in Frage gestellt.
Und auf der Nebenklägerbank haben einschlägig bekannte Neonazis Platz genommen (siehe „Neonazis auf der Klägerbank“).
„An der Scheibe: Der Tanz um den Paragrafen 129 (1) im Verfahren gegen Lina E., Jannis R., Jonathan M. und Lennart A.“ und die „Chronologie der Tatvorwürfe“ erschienen erstmals am 29. Oktober 2021 in der aktuellen Printausgabe der LEIPZIGER ZEITUNG. Unsere Nummer 96 der LZ finden Sie neben Großmärkten und Presseshops unter anderem bei diesen Szenehändlern.
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