Nach einem tödlichen Streit unter zwei Hundebesitzern in Leipzig verurteilte das Leipziger Landgericht einen 34-jährigen Mann am Dienstagabend wegen Mordes zu neun Jahren hinter Gittern. Wegen der Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit entging der Angeklagte damit einem lebenslänglichen Strafmaß.

Es war eine schier unbegreifliche Tat: Am 20. November 2020 war der Angeklagte Thomas S. vormittags auf der Gassi-Runde mit seinem Boxer-Mischling dem 52-jährigen Maik R. und dessen Sohn, damals 16, auf einer Hundewiese an der Dr. Hermann-Duncker-Straße über den Weg gelaufen. Beide führten ihren Pekinesen aus. Zwischen den drei Männern kam es zu einem heftigen Streit – angeblich, weil der Vierbeiner von Vater und Sohn nicht angeleint war.

Im Laufe des Tages, so die Überzeugung der Anklage, habe sich Thomas S. immer mehr in seine Wut hineingesteigert und seine Kontrahenten am frühen Abend erneut getroffen. Hier soll er Maik R. vor den Augen seines Sohnes attackiert und ihm ein Messer in die Schläfe gerammt haben. Der Immobilien-Gutachter starb fünf Tage später im Krankenhaus – und hinterlässt sein Kind sowie die Ehefrau.

Gutachter sieht „oberlehrerhaftes Verhalten“ und depressive Störung

Thomas S. hatte sich schon unmittelbar nach dem Tatgeschehen, nach welchem er laut Polizeibeamten völlig aufgelöst und fertig gewesen sei, auf eine Notwehrsituation berufen, da Maik R. und dessen Sohn ihn attackiert hätten. Der inzwischen 17-jährige Teenager hatte das dagegen verneint und Thomas S. in seiner Zeugenaussage schwer belastet.

Ein Gutachter hatte dem 34-jährigen CNC-Fräser eine spezielle Form der depressiven Störung attestiert. Thomas S. sei innerlich unruhig, wenig stressresistent und von erhöhter Aggressionsbereitschaft. Hinweise auf Persönlichkeits- oder Bewusstseinsstörungen lägen allerdings nicht vor. Gleichwohl neige der Angeklagte dazu, sein mangelndes Selbstwertgefühl durch „oberlehrerhaftes Auftreten“ zu kompensieren. Wegen seiner regelgeleiteten Orientierung weise er auch andere gern auf Verstöße hin.

Das Schwurgericht nahm zugunsten von Thomas S. eine verminderte Schuldfähigkeit an, die auch das Strafmaß entsprechend reduziert. Staatsanwalt Torsten Naumann wollte den Angeklagten für neuneinhalb Jahre hinter Gitter schicken. Das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, da sich die Notwehrsituation zumindest nicht hätte widerlegen lassen.

Die Anwälte Andrea Liebscher und Dietmar Rudloff wollen den Schuldspruch gegen ihren Mandanten daher anfechten und in Revision gehen.

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