Der österreichische Buchautor und Pestizidkritiker Alexander Schiebel wurde am Freitag, 28. Mai, in Bozen im Prozess wegen angeblich übler Nachrede freigesprochen. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass der Tatbestand der üblen Nachrede nicht vorliege. Schiebel hatte in seinem Buch „Das Wunder von Mals“ und in seinem gleichnamigen Film den hohen Pestizideinsatz in den Apfelplantagen der beliebten Urlaubsregion Südtirol scharf kritisiert.
Der Strafprozess wegen übler Nachrede gegen den Agrarwissenschaftler Karl Bär vom Umweltinstitut München geht hingegen weiter, teilt das Umweltinstitut München mit.
Der Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft, Arnold Schuler, hatte seit September 2020 wiederholt öffentlich versprochen, seine und alle anderen Anzeigen gegen Bär zurückzuziehen und damit den Prozess zu beenden. Doch auch am dritten Prozesstag am Freitag in Bozen blieben weiterhin alle 1.376 Anzeigen gegen Bär bestehen. Allein die Nebenklägerschaft von Landesrat Schuler und zwei Obleuten von Südtiroler Obstgenossenschaften wurden zurückgezogen.
Karl Bär, Agrarreferent beim Umweltinstitut München, sagt zu den jüngsten Entwicklungen: „Der Freispruch für Alexander Schiebel ist ein Freispruch für alle, die seit Jahren den hohen Pestizideinsatz in Südtirol kritisieren. Kein Pestizidkritiker und keine Pestizidkritikerin sollte jetzt noch befürchten, in Südtirol vor Gericht gezogen zu werden. Dies ist ein großer Sieg für die Meinungsfreiheit und gleichzeitig ein Denkzettel für Landesrat Arnold Schuler, der diese absurden Prozesse erst in die Wege geleitet hatte. Nun muss auch endlich der Prozess gegen mich beendet werden.“
Wird der Gerichtsaal zur Bühne für die Kritik am massiven Pestizideinsatz?
Das Umweltinstitut habe stets betont, dass es die Diskussion um den gesundheits- und umweltschädlichen Einsatz von Pestiziden in Südtirol nicht vor Gericht führen wolle, so Bär. Doch werde man nun auf diese Bühne gezwungen, würde diese auch genutzt.
„Wir werden dem Gericht und der breiten Öffentlichkeit mit Zahlen und Zeugen beweisen, dass das Pestizidproblem in der beliebten Urlaubsregion Südtirol real ist. Belegen werden das Expert/-innen aus ganz Europa als Zeug/-innen vor Gericht sowie uns exklusiv vorliegende Daten über den wahren Pestizideinsatz in Südtirol“, sagte Bär.
Richter Ivan Perathoner rief am Freitag die Beweisanträge für das Verfahren gegen Bär auf. Im weiteren Prozess werden nun insgesamt 88 Zeugen/-innen zur Verteidigung des Umweltinstituts die negativen Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen des hohen Pestizideinsatzes in den Südtiroler Apfelplantagen vor dem Landesgericht Bozen darlegen.
Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 22. Oktober 2021 gesetzt. An diesem Tag werden die zwei Südtiroler Obstbauern und Brüder Stephan und Tobias Gritsch als Zeugen der Anklage gehört – die beiden einzigen Klagenden, die vor der Verhandlung am Freitag keinerlei Bereitschaft zum Dialog gezeigt hatten.
Die Geschichte des Prozesses
Karl Bär hatte im August 2017 im Rahmen einer Kampagne des Umweltinstitutes München den hohen Pestizideinsatz in den Südtiroler Apfelplantagen öffentlich kritisiert und wurde daraufhin vom Südtiroler Landesrat Arnold Schuler sowie von 1.376 Bäuerinnen und Bauern wegen übler Nachrede und Markenfälschung angezeigt.
Aus Sicht der Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, weist die Klage gegen Bär alle Merkmale einer sogenannten SLAPP-Klage (strategic lawsuit against public participation) auf, die das Ziel verfolgt, unliebsame öffentliche Kritik zu unterdrücken.
Nicola Canestrini, vertretender Rechtsanwalt: „Karl Bär wird sich nun voraussichtlich über Jahre hinweg mit diesem absurden Prozess beschäftigen müssen, nur weil er die Wahrheit über Pestizide in Südtirol gesagt hat. Die EU-Kommission muss solchen SLAPP-Verfahren endlich einen gesetzlichen Riegel vorschieben. Die Meinungsfreiheit muss gegen Angriffe von Politiker/-innen oder Lobbyvertreter/-innen verteidigt werden.“
Anlass der Klage gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München war die provokative Kampagne „Pestizidtirol“ im Sommer 2017. In deren Rahmen platzierte die Münchner Umweltschutzorganisation ein Plakat in der bayerischen Landeshauptstadt, das eine Tourismus-Marketing-Kampagne für Südtirol sowie die Südtiroler Dachmarke satirisch verfremdete („Pestizidtirol“ statt Südtirol).
Zusammen mit einer Website hatte die Kampagne zum Ziel, auf den hohen Pestizideinsatz in der beliebten Urlaubsregion aufmerksam zu machen. In den Apfelplantagen Südtirols werden nachweislich große Mengen an natur- und gesundheitsschädlichen Pestiziden ausgebracht. Bis zu zwanzigmal pro Saison werden dort die Apfelbäume gespritzt. Für den Text auf der Website und die Verfremdung des Südtirol-Logos steht Bär seit September 2020 in Bozen vor Gericht.
Der Prozess löste im Herbst letzten Jahres eine Protestwelle in ganz Europa aus, in deren Verlauf sich über 100 Organisationen mit den Beklagten solidarisch erklärt und über 250.000 Unterzeichner/-innen mit ihrer Unterschrift die Einstellung der Verfahren gefordert hatten. Dem Angeklagten drohen horrende Schadenersatzforderungen und eine Gefängnisstrafe.
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