Nach dreiwöchiger Pause wurde am Mittwoch vor dem Leipziger Landgericht der Prozess um den tödlichen Angriff auf eine 37-jährige Frau im Auwald fortgesetzt. Angeklagt ist ihr früherer Lebensgefährte – doch dessen Verteidigung und die anderen Prozessbeteiligten lieferten sich am Mittwoch erneut einen regelrechten Krieg. Am Ende warf der Anwalt des Verdächtigen dem Vorsitzenden Richter nicht zum ersten Mal mangelnde Unparteilichkeit vor.
Wohl niemand weiß, wo das alles noch enden soll. Über einem Jahr nach dem tödlichen Angriff auf die 37-jährige Myriam Z. im Leipziger Auwald, der laut Anklage von ihrem Ex-Partner Edris Z. (31) begangen wurde, tritt der seit sechs Monaten laufende Prozess weiter auf der Stelle. Der lautstarke Streit im Gerichtssaal hat längst Dimensionen erreicht, der selbst erfahrene Prozessbeobachter fassungslos macht.
Freundin des Opfers zum vierten Mal vor Gericht
Am Mittwoch nahm schon zum vierten Mal Juliane K. (37) auf dem Zeugenstuhl Platz, die gut mit der getöteten Myriam Z. befreundet war. Die Befragung vor Gericht, speziell durch Rechtsanwalt Georg K. Rebentrost, der den Angeklagten mit seiner Kollegin Petra Costabel vertritt, war schon an den vergangenen Verhandlungstagen eine sichtbare Belastung für die Frau gewesen. Doch am Mittwoch sollte alles ganz anders kommen.
Neuer Krach nach kürzester Zeit
Diesmal gab es keine stundenlange Vernehmung über den ganzen Tag hinweg, weil sich schon nach kurzer Zeit ein neuer Streit auftat. Unter dem Vorwurf, längst beantwortete Fragen ständig zu wiederholen, intervenierte Nebenklage-Anwältin Rita Belter mit Zwischenrufen Richtung Verteidigerbank ins Geschehen.
Verteidiger Rebentrost forderte das Gericht daraufhin auf, dies zu unterbinden, werde doch damit „in schändlicher Art und Weise“ in sein Fragerecht eingegriffen.
Kurz darauf geriet Rebentrost auch mit Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob scharf aneinander und kritisierte, er habe den Eindruck, dass es dem Schwurgerichts-Vorsitzenden Hans Jagenlauf an Unparteilichkeit mangelt.
Verteidiger attackiert Gericht: „Da haben Sie eine Grenze überschritten“
Zum endgültigen Eklat kam es schließlich, weil Jagenlauf, wie bereits mehrfach praktiziert, Anträge und Erklärungen des Verteidigers zurückstellte. Diese sollten nach seiner Auffassung später vorgebracht werden können, jetzt habe erst einmal die Vernehmung der Zeugin Priorität.
„Wenn Sie keine Fragen stellen, werde ich die Zeugin entlassen“, machte der Vorsitzende Richter dem Verteidiger klar. Als der sich damit nicht abfinden wollte, entließ Jagenlauf die Zeugin nach gut einer Stunde – unter wütendem Protest: „Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts zu tun! Da haben Sie aus Sicht der Verteidigung eine Grenze überschritten“, zürnte Anwalt Rebentrost gegenüber der Kammer.
Befangenheitsantrag Nummer 6
Am Mittwoch stellte er daher nach längerer Unterbrechung des Prozesses einen neuen Befangenheitsantrag. Dies hatte er zuvor schon mehrfach getan – bisher ohne Erfolg. Unter anderem hatte Rebentrost dem Gericht vorgeworfen, Ansinnen der Verteidigung ins Lächerliche zu ziehen und deren Rechte unzulässig zu beschneiden.
Andere Kammern des Landgerichts hatten die Anträge stets abgelehnt. Nun braucht es eine erneute Entscheidung.
Aktuell ist mehr als offen, wie der Prozess unter derlei Bedingungen weitergeht, ganz zu schweigen davon, wann er enden wird. Der Dauerstreit konnte offenbar auch durch diverse Hintergrundgespräche bisher nicht beigelegt werden.
Im Mai wird voraussichtlich, ebenfalls zum vierten Mal, ein 25-jähriger Mann als Zeuge aussagen, der laut Ermittlungen mitbekam, wie der Angeklagte schon 2018 gegen seine Ex-Freundin gewalttätig geworden sein soll. Ob Juliane K. erneut vorgeladen werden muss, ist aktuell noch unklar.
Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt. Bis Sommer will das Gericht im Wochentakt weiter verhandeln.
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Es gibt 2 Kommentare
Hallo André,
danke für Ihren Kommentar (ich bin Autor dieses und weiterer Artikel zum Auwald-Prozess, den ich von Beginn an für die LZ beobachte).
Auch ich muss sagen, dass ich Auseinandersetzungen in dieser Lautstärke und Schärfe vor Gericht bisher noch nicht erlebt habe. Trotzdem muss ergänzt werden, dass das Gericht die Verteidigung auch immer wieder in die Schranken weist (z.B. wenn Fragen an Zeugen ständig wiederholt werden oder diese keinen Bezug zum Sachverhalt mehr erkennen lassen). Insofern stimmt die These, Anwälte könnten machen, was sie wollen, nicht ganz. Zudem hatte die Zeugin heute eine Anwältin als Beistand dabei.
Ich bin sicher, dass auch diese Verhandlung zu einem Abschluss kommen muss und wird. Es gab in der Vergangenheit durchaus Prozesse, die letztlich in Schlammschlachten ausarteten und viel Zeit kosteten, ohne groß zur Sachaufklärung beizutragen. Aber auch die waren irgendwann zu Ende und das gibt ein wenig Hoffnung – auch wenn der Auwald-Prozess hier (im negativen Sinne) schon was Besonderes ist, wozu mir kein Vergleich einfällt …
Beste Grüße auch im Namen der LZ
Lucas Böhme
Anwälte können vor Gericht offenbar machen was sie wollen, inklusive Schickanierung von Zeugen, ohne das es Konsequenzen für die hat.
Bei allem, was man zu diesem Prozess so lesen kann, kommen mir eigentlich nur bei einer Person ernsthafte Zweifel am rechtsstaatlichen Verhalten und das ist derjenige, der das ständig anderen vorwirft.