Das sächsische Polizeigesetz kommt in Karlsruhe auf den Prüfstand. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am Montag, 28.12.2020, mitgeteilt, sechs Einzelpersonen bei ihren Verfassungsbeschwerden gegen einzelne Regelungen zu unterstützten. Das Gesetz war im April 2019 durch den Sächsischen Landtag beschlossen und zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Vor der Novelle durften Sachsens Polizisten viel. Seit Inkrafttreten des neuen Polizeigesetzes dürfen sie noch viel mehr. Zum Beispiel Handgranaten auf Störer werfen. Oder das Panzerfahrzeug „Survivor R“ mit einem Maschinengewehr ausstatten. Den Polizisten stehen seitdem aber auch eine Vielzahl an grundrechtsintensiven Überwachungsinstrumenten zur Verfügung, um Menschen im Freistaat auszuspähen.
„Die neuen Befugnisse ermöglichen Überwachungsmaßnahmen weit im Vorfeld einer konkreten Straftat. Dadurch kann praktisch jede Person Opfer tiefer Grundrechtseingriffe werden“, erklärt David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
Das Gesetz gestattet der Polizei, langfristig Menschen zu observieren, sie außerhalb der Wohnung abzuhören und zu orten oder sogar zur polizeilichen Beobachtung auszuschreiben. Ausreichend dafür ist der bloße Verdacht, dass eine Person in Zukunft irgendwann einmal eine „zumindest ihrer Art nach konkretisierte Straftat von erheblicher Bedeutung“ begeht.
Als Straftat von erheblicher Bedeutung kommt nach dem Gesetz prinzipiell jedes noch so winzige Vergehen in Betracht, das organisiert begangen wird und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Möglich ist außerdem die Überwachung von Telekommunikationsverkehr und Internetnutzung, wobei hier an Tatbestände angeknüpft wird, die ihrerseits weit im Vorfeld einer Straftat liegen.
Sechs Beschwerdeführer – Journalisten, Rechtsanwälte, eine Sozialarbeiterin und ein Fußballfan – möchten erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht die umstrittenen Regelungen zu Fall bringt. Sie rügen Verletzungen der Unantastbarkeit der Menschenwürde, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Grundrechts auf Leben und des Fernmeldegeheimnisses sowie in Verbindung mit den genannten Grundrechten des Rechtsstaatsprinzips und des Gebots der Trennung von Polizei und Militär.
Die Verfassungsbeschwerde wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert. Die Prozessvertretung hat der Mainzer Staatsrechtler Matthias Bäcker übernommen. Bäcker war bereits mit der Klageschrift für die Fraktionen der Linken und B90/Die Grünen im Jahr 2019 befasst gewesen.
Mit einer Entscheidung ist erfahrungsgemäß nicht vor 2022 zu rechnen.
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