Im Prozess um die Tötung einer 37-jährigen Frau am 8. April im Leipziger Auwald wurde am zweiten Verhandlungstag mit Spannung auf eine persönliche Erklärung des mutmaßlichen Täters gewartet. Die fiel dann aber kurzerhand aus – wenngleich die Verteidiger des Angeklagten doch eine überraschende Marschrichtung vorgaben.
Seit vergangener Woche steht der 31-jährige Edris Z. vor Gericht, weil er am 8. April seine Ex-Lebensgefährtin Myriam Z. (37) im Leipziger Auwald mit mehreren Hammerschlägen gegen Kopf und Körper ermordet haben soll. Tatmotiv laut Staatsanwaltschaft: Eifersucht und Rachegelüste.
Verdächtiger äußert sich weiterhin nicht
Der Beginn des zweiten Prozesstages vor dem Leipziger Landgericht am Mittwoch, 14. Oktober, nötigte Verfahrensbeteiligten und Zuhörern zunächst einige Nerven ab. Das war nur zum Teil dem wegen der aktuellen Hygienebestimmungen limitierten Sitzplatzangebot im Gerichtssaal geschuldet. Zugleich konnte das Verfahren erst mit mehr als neunzig Minuten Verspätung starten, weil sich das zweiköpfige Verteidiger-Team in der Haftzelle noch mit seinem Mandanten beriet.
Womöglich war viel Überzeugungsarbeit nötig. Denn wie Rechtsanwalt Georg K. Rebentrost, der den Angeklagten gemeinsam mit seiner Kollegin Petra Costabel verteidigt, dann dem Schwurgericht vortrug, habe Edris Z. eigentlich den Wunsch gehabt, sich selbst zu den Vorwürfen zu äußern. Nun wolle er aber von seinem Schweigerecht Gebrauch machen – zumindest vorerst.
Verteidigung lenkt Fokus auf Antidepressiva
Anschließend kündigte der Anwalt nach wiederholter Bitte um eine unvoreingenommene, kritische Beschäftigung mit dem Geschehen an, das „falsche Narrativ“ des rachsüchtigen Ex-Freundes zu korrigieren. So sei Edris Z. zum Zeitpunkt der Tat in einer glücklichen Beziehung mit einer anderen Frau gewesen. Bei den Maßnahmen nach dem Gewaltschutz-Gesetz, die das spätere Opfer vorab gegen Edris Z. zum eigenen Schutz erwirkt hatte, seien Beweismittel ignoriert worden.
Doch wie hätten das Gewaltschutz-Verfahren und die Anzeige wegen Körperverletzung, die Edris Z. kassierte, nachdem er 2018 einen Freund der später Getöteten attackiert und einen Teil des Ohres abgebissen haben soll, wohl auf den jungen Mann gewirkt, fragte Rebentrost weiter. Sein mit sechs Jahren aus Afghanistan eingewanderter Klient, der seit 2015 die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, sei stets um Integration bemüht gewesen.
Dann beantragte die Verteidigung, einen Sachverständigen zu verpflichten, um nachzuweisen, dass die Steuerungsfähigkeit von Edris Z. zum Zeitpunkt der Tat durch Marihuana, Cannabinoide und Psychopharmarka eventuell beeinträchtigt war. Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob reagierte genervt: „Ich brauche die Information, was wann und in welchem Umfang eingenommen wurde.“ Dass die Ermittler in der Wohnung des Verdächtigen Antidepressiva gefunden hatten, reiche nicht aus. Nach Ansicht der Anwälte könnte eine solche Substanz aber den Gewaltausbruch erklären.
Jogger hörte die Schreie
Selbst der Kammervorsitzende Hans Jagenlauf konnte sich einen Hieb auf die Verteidiger nicht verkneifen: Nach neunzigminütiger Wartezeit eine Erklärung mit Grundsätzen abzuliefern, die allgemein bekannt sind, erstaune ihn dann doch, so der erfahrene Richter.
Nach verbalen Scharmützeln und Unterbrechungen konnten schließlich die ersten Zeugen vernommen werden. Neben einem Polizeimeister (29), der nach dem Notruf als erster am Tatort nahe der Richard-Lehmann-Straße eintraf, schilderte auch Sebastian H. seine Eindrücke. Der 30-Jährige hatte am 8. April um die Mittagszeit seine Jogging-Runde gedreht, als er zunächst Schreie vernahm und dann einen seltsamen Mann, der ihm in hohem Tempo entgegengerannt kam. Kurz darauf sah er das Opfer am Wegrand liegen – und eine Ersthelferin, die ihn hektisch zu sich herwinkte.
Myriam Z. verstarb zwei Tage später im Krankenhaus. Die Sozialarbeiterin wurde nur 37 Jahre alt. Ihr neun Wochen altes Mädchen, das sie zum Zeitpunkt des Angriffs bei sich trug, blieb unverletzt und befindet sich heute in Obhut.
Wenngleich die Tat nicht explizit eingeräumt wurde, lässt sich die Erklärung der beiden Anwälte doch als eine Art Geständnis lesen. Viel spricht dafür, dass sie auf eine mildere Strafe für ihren Mandanten abzielen und dafür auch eine harte Konfliktverteidigung in Kauf nehmen. Über ihren Antrag, einen Extra-Sachverständigen anzuhören, wird noch entschieden.
Der Prozess soll am 4. November fortgesetzt werden. Ein Urteil könnte am 17. Dezember ergehen.
Mordanklage: Verdächtiger schweigt nach brutalem Verbrechen im Leipziger Auwald
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