Vor dem Leipziger Landgericht begann am Mittwochmorgen, 7. Oktober 2020, der Prozess gegen einen 31 Jahre alten Mann. Er soll seine frühere Lebensgefährtin Anfang April im Leipziger Auwald mit Hammerschlägen so schwer verletzt haben, dass sie an den Folgen verstarb. Der Verdächtige äußerte sich zunächst nicht zur Anklage.
Mit mehr als halbstündiger Verspätung und unter den Augen der Zuhörer, deren Zahl allerdings wegen der Sicherheitsabstände im Hinblick auf Covid-19 begrenzt blieb, führten Justizbeamte den Angeklagten in den Gerichtssaal. Der gepflegt wirkende Mann mit Brille und kariertem Hemd hörte stumm den schweren Vorwürfen zu, die Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob in seiner Anklageschrift vortrug.
Demnach lauerte Edris Z. seiner Ex-Lebensgefährtin am 8. April 2020 kurz vor 11.30 Uhr auf einem Waldweg im Auwald nahe der Richard-Lehmann-Straße auf, als sie mit ihrer knapp zwei Monate alten Tochter im Tragetuch spazieren ging. Die 37-jährige Myriam Z. erlitt durch zehn Hammerschläge gegen ihren Körper, von denen mindestens vier den Kopf trafen, schwerste Schädelverletzungen.
Sie waren so gravierend, dass sie zwei Tage später im Krankenhaus an den Folgen des brutalen Angriffs starb. Das Baby, welches nicht von Edris Z. stammte, blieb unverletzt.
„Er wollte sie töten, um sie dafür zu bestrafen, dass sie bei der Polizei gegen ihn ausgesagt und Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt hatte“, so Oberstaatsanwalt Jakob zu den Vorwürfen. Dabei habe Edris Z. die Arglosigkeit seines Opfers bewusst ausgenutzt. Die Anklage lautet daher auf Mord.
Schon im August 2018 soll Edris Z. sein späteres Opfer auf einem Spielplatz am Fuße des Fockebergs bespuckt und beleidigt haben. Als ihr damaliger Begleiter einschritt, habe der Angeklagte ihn mehrfach getreten, ihm in die Augen gedrückt und dem Mann Bissverletzungen unter anderem am Ohr zugefügt. Der Betroffene musste danach eine Woche in stationäre Behandlung, verlor einen Teil des Ohrs. Edris Z. hat sich daher zusätzlich auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu verantworten.
Der zuletzt arbeitsuchende Sozialarbeiter und ehemalige Philosophie-Student wollte sich zunächst nicht zur Anklage äußern. Laut seinen Verteidigern ist noch eine Erklärung angedacht. Diese solle im Namen des Mandanten voraussichtlich zum nächsten Termin in einer Woche verlesen werden, sagte Rechtsanwältin Petra Costabel, die den Angeklagten gemeinsam mit ihrem Kollegen Georg K. Rebentrost vertritt.
Edris Z., der 1995 als Kind mit seiner Familie aus Afghanistan nach Deutschland gekommen war und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, droht bei einem Schuldspruch wegen Mordes lebenslange Haft. Die Schwurgerichtskammer um den Vorsitzenden Hans Jagenlauf hat derzeit zwölf weitere Verhandlungstermine bis 17. Dezember angesetzt.
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