Als am gestrigen Mittwoch, 17. Juni, die Leipziger Ratsversammlung beendet war, atmeten zwei Themen unüberhörbar nach. Zum einen der Beschluss der ersten sozialen Erhaltungssatzungen in Ostdeutschland (außer Berlin) und eine Rede von Roland Ulbrich (AfD) im Leipziger Stadtparlament. Vor dem Hintergrund eines Linkenantrages zum Gedenken an acht konkrete rechte Morde in Leipzig hatte der Rechtsanwalt eine Rede gehalten, in welchem er die im Antrag genannten Personen unter anderem als „moralisch höherstehende Edeltodesopfer“ tituliert. Im Kontext seiner sonstigen Äußerungen könnte es sich um eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener handeln. Ein Straftatbestand, über welchen nun ein anderer Stadtrat die Staatsanwaltschaft Leipzig informieren möchte.
Werden die am gestrigen Mittwoch von Roland Ulbrich im Stadtrat getätigten Aussagen ein Fall für die Leipziger Staatsanwaltschaft? In jedem Fall wird sie prüfen müssen, sollte jemand das Leipziger AfD-Mitglied für seine Worte vom 17. Juni 2020 in der Kongresshalle anzeigen. Dies gab heute der Stadtrat und Rechtsanwalt Jürgen Kasek (B90/Die Grünen) via Twitter bekannt. Da heißt es „ich halte zumindest den Anfangsverdacht für eine Straftat, Verunglimpfung des Andenkens Toter für gegeben, nach der widerlichen AfD Rede gestern im Stadtrat Leipzig. Ergo Hinweis an die Staatsanwaltschaft geht raus.“
Der § 189 des Strafgesetzbuch sieht im Falle, dass „das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft“ wird, eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Dem Verdacht kann die Staatsanwaltschaft Leipzig auch ohne Hinweis nachgehen, sollte sie dies bei dem öffentlich anschaubaren Redebeitrag Ubrichs selbst so sehen.
Ok, ich halte zumindest den Anfangsverdacht für eine Straftat, Verunglimpfung des Andenkens Toter für gegeben, nach der widerlichen AfD Rede gestern im Stadtrat #Leipzig. Ergo Hinweis an die Staatsanwaltschaft geht raus.
Es reicht jetzt mal.#srle #noafd— Jürgen Kasek (@JKasek) June 18, 2020
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Titulierungen wie „Edeltodesopfer“ auf im Linkenantrag namentlich genannte Personen beziehen, also keine Aussagen gegen unbestimmte Gruppierungen oder Unbekannte waren. Und sich der Linken-Antrag im Ganzen auf das zukünftige Andenken an diese konkreten acht Opfer rechtsextremer Gewalt und zwei weiterer „Verdachtsfälle“ in den Jahren seit 1990 in Leipzig bezieht. In seiner Mahnung, welche OB Burkhard Jung nach Ende des Redebeitrages gegen Ulbrich aussprach, ging es zudem um die durch den AfD-Stadtrat vorgenommene „Herunterrechnung“ der Leipziger Todesopfer auf Jahrzehnte und Jahre.
Indem er betonte, es handele sich also um pro Jahr „0,33 moralisch höherstehende Edeltodesopfer“, versuchte Ulbrich offenkundig das Problem rechtsextremer Gewalttaten in Leipzig zu marginalisieren. Nicht strafbar, aber ein weiteres Indiz für seine Haltung gegenüber den Opfern, weshalb er auch unter dem Beifall seiner Fraktionskollegen mit der Ablehnung des Antrages der Linksfraktion schloss.
Ob sich seine Ausführungen nun zu einem Ermittlungsgegenstand für die Staatsanwaltschaft eignen, wird neben der sachlichen Bewertung auch davon abhängen, ob die Angehörigen der Verstorbenen sich zu Wort melden.
Auf L-IZ-Nachfrage bestätigte Jürgen Kasek, dass er seinerseits die Staatsanwaltschaft informieren werde, auf Twitter endet seine Ankündigung mit dem Satz „Es reicht jetzt mal.“ Denn Roland Ulbrich ist, wie bereits FDP-Stadtrat Sven Morlok am 17. Juni 2020 im Stadtrat feststellte, nicht das erste Mal bezüglich der Verharmlosung von rechtsextremer Gewalt auffällig geworden – das Muster lautet stets, durch teils sinnfreie Gegenüberstellungen die Taten abzuschwächen.
So stellte er auch am gestrigen Mittwoch Betroffene von linksextremer Gewalt den von Rechten aus rassistischen und sozialdarwinistischen Motiven Ermordeten, Totgeprügelten und Angezündeten gegenüber (siehe Liste), obwohl es in den letzten 30 Jahren in Leipzig keinen festgestellten Mordfall mit linksextremistischem Tathintergrund gab.
Morlok hingegen bezog sich in seinem Hinweis auf den Terror am 9. Oktober 2019 in Halle/Saale, als ein rechtsextremer Gewalttäter erst versuchte in eine voll besetzte Synagoge einzudringen, um nach dem Misslingen des Vorhabens anschließend wahllos auf Menschen zu schießen. Zwei Todesopfer waren die Folge, doch Ulbrich sah in der beschossenen Synagogentür in einem später gelöschten Posting im Netz nur „Sachbeschädigung“ statt eines massenhaften Mordversuches, so Morlok.
Der Antrag der Linken im Netz
Todesopfer rechter Gewalt in Leipzig seit 1990
(aus dem Antrag der Linksfraktion, welchen nach dem Ratsbeschluss vom gestrigen Tage die Stadt Leipzig zukünftig offiziell gedenken wird):
1. Am 24. Oktober 2010 wird der 19-jährige Kamal vor dem Leipziger Hauptbahnhof von zwei Neonazis geschlagen, mit Pfefferspray angegriffen und schließlich mit einem Messer attackiert. Kamal Kilade stirbt wenig später im Krankenhaus. Obwohl beide Täter der extrem rechten Szene angehören, sieht die Staatsanwaltschaft kein rassistisches Motiv für die Tat. Das Landgericht Leipzig kam zu einem anderen Urteil und klassifizierte den Mord als rassistisch motiviert. Kamal wird als Opfer rechter Gewalt offiziell anerkannt.
2. Am 6. August 2008 wird der 59 Jahre alte wohnungslose Karl-Heinz Teichmann hinter der Oper am Schwanenteich von einem Neonazis mehrmals zusammengeschlagen. Der Täter kommt von einem Neonaziaufmarsch im Leipziger Osten. Am 6. September stirbt Teichmann im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen. Der Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer, das Opfer habe nichts getan, „außer im Park nachts zu schlafen“. Sein Mörder habe den Mann „zum bloßen Objekt degradiert“. Trotzdem wird die Tat bis heute nicht als rechtsmotiviert angesehen, obwohl sogar der Verteidiger des Täters dies in einem Interview so einordnete.
3. Am Abend des 4. Oktobers 2003 wird der 16-jährige Thomas K. in Leipzig mit einem Messer so schwer verletzt, dass er einige Stunden später in einem Krankenhaus seinen Verletzungen erlag. Der angeklagte Täter, der rechten Szene angehörig, äußert vor Gericht sein politisches Missfallen über sein Opfer. Erst nach zwölf Jahren, 2015, wird Thomas K. offiziell als Opfer rechter Gewalt anerkannt.
4. Am 4. Juli 1998 wird der portugiesische Zimmermann Nuno Lourenço in Leipzig/Markkleeberg (Sachsen) von einer Gruppe junger Neonazis verprügelt. Die Täter wollten auf diese Weise ihren Frust über die Niederlage der deutschen Mannschaft bei der laufenden WM rauslassen. Lourenço stirbt am 29. Dezember 1998 an den Spätfolgen des Angriffs. Nuno Lourenço wird als Opfer rechter Gewalt offiziell anerkannt.
5. Der 30-jährige Asylsuchende Achmed Bachir wird am 23.10.1996 bei seiner Arbeit in einem Gemüseladen auf der Karl-Liebknecht-Straße erstochen. Er hatte vorher seine Kolleg/-innen vor rassistischen Beschimpfungen in Schutz genommen. Erst 2012 wird Achmed Bachir von der Landesregierung Sachsen – infolge einer Überprüfung bisher nicht anerkannter Todesfälle wegen der NSU-Selbstenttarnung – als ein Todesopfer rechter Gewalt offiziell anerkannt.
6. In der Nacht des 8.5.1996 wird Bernd Grigol, 43 Jahre alt, in Leipzig-Wahren auf grausamste Art und Weise von Neonazis ermordet, weil sie seine Homosexualität nicht akzeptieren. Der Mord wird bis heute ebenso nicht als rechtsmotivierter Mord anerkannt.
7. Am Abend des 30. Dezember 1995 verbrennt der 43-jährige Horst K. in einer Straßenbahn der Linie 15 in Leipzig-Grünau. Verantwortlich dafür sind zwei junge Männer, die es „cool“ fanden, einen Schlafenden, vermeintlich Wohnungslosen, brennen zu sehen. Horst K. ist nicht als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt.
8. Am 28. Mai 1994 wird der 43-jährige Klaus R. in einem Mietshaus in Leipzig-Lindenau von sechs Neonazis zu Tode geprügelt. Das spätere Opfer und die Täter wohnen zu diesem Zeitpunkt im selben Haus, in dem die Neonazis eine Wohnung besetzt halten. Klaus R. wird nicht als Opfer rechter Gewalt anerkannt.
Hinzu kommen zwei weiter Verdachtsfälle: Gerhard S., 1991 aus der Straßenbahn gestoßen, weil er sich gegen Neonazis aussprach. Gerhard Helmut B., 1995 brutal ermordet, mutmaßlich, weil er homosexuell war.
Quellen: Projekt „Todesopfer rechter Gewalt“ von Tagesspiegel und Zeit-Online und Amadeu-Antonio-Stiftung
Der Stadtrat tagt: AfD-Stadtrat Ulbrich verhöhnt Todesopfer rechter Gewalt + Video
Der Stadtrat tagt: AfD-Stadtrat Ulbrich verhöhnt Todesopfer rechter Gewalt + Video
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Es gibt 2 Kommentare
Deutlich über 82 Millionen Menschen allein in Deutschland. Er hat hier übrigens niemanden „verklagt“.
Gibt es jemanden, der noch nicht von Jürgen Kasek verklagt wurde?