Im Prozess um mehrere brutale, sexuelle Übergriffe auf junge Frauen legte der 31-jährige Martin L. vor dem Landgericht am Montag ein weitgehendes Geständnis ab. Seine Begründung für die Taten klingt mehr als krude – und in einem wesentlichen Punkt widersprach er der Staatsanwaltschaft.
Seit vergangenem Donnerstag steht der gebürtige Münchner vor der 3. Strafkammer des Landgerichts. Nach Überzeugung der Behörden soll er am 26. August vergangenen Jahres um kurz nach 13 Uhr eine 17-Jährige auf der Radiusstraße brutal attackiert, geschlagen und in den Schwitzkasten genommen haben, zudem habe er sie mit einem Schraubendreher bedroht und sei mit dem Finger in sie eingedrungen – der Tatbestand einer vollendeten Vergewaltigung.
Nur zwei Tage später folgte ein Angriff auf eine 19-Jährige in ihrer eigenen Wohnung auf der Bothestraße und am 11. September die vorerst letzte bekannte Tat auf der Weinbergstraße. Hier war ein 15-jähriges Mädchen betroffen, das den grapschenden Täter mit einem Fingerbiss in die Flucht schlug.
„Man hat zu gehorchen“: Angeklagter spricht von Freimaurer-Auftrag
Kühl und gefasst wiederholte Martin L. am Montagmorgen sein Geständnis, das er bereits vor dem Haftrichter abgegeben hatte – mit einem Unterschied: Er habe das erste Opfer nicht vergewaltigt, sondern ihm an die Unterhose gefasst. Er bestritt auch, die 17-jährige Paula* am Hals gepackt oder an den Haaren gezogen zu haben. Dass sie damals im fünften Monat schwanger war, habe er nicht erkannt.
Die beiden anderen Taten hätten sich dagegen so zugetragen, wie es in der Anklageschrift steht. Bizarr wurde es, als Martin L. seine Erklärungen für die Überfälle vorbrachte. Demnach seien ihm die Taten von seinen Brüdern der Freimaurer befohlen worden, mit denen er unterwegs gewesen sei.
So habe er auch bei der ersten Tat, als er gerade von einem See zurückgekommen sei, eine akustische Weisung von einem seiner Brüder erhalten. Der Auftrag: Martin L. habe seine Taten nur „andeuten“ sollen. „Ich durfte ihr nicht sagen, dass ich sie nicht vergewaltigen wollte“, so Martin L. mit Blick auf das erste Opfer. Deswegen will er dem Mädchen den Schraubendreher auch nur mit Abstand vorgehalten haben.
Details, wer seine angeblichen Brüder sind, wollte Martin L. auf Nachfrage von Staatsanwältin Yvonne Kobelt freilich nicht nennen. Stattdessen wiederholte er: „Ich bin in einem freimaurerischen Projekt ausgebildet. Man hat zu gehorchen.“ Zudem schreibe er gerade ein Buch zu den Taten.
Ist der Angeklagte schuldfähig?
Für den Arbeitslosen, der noch nie als Sexualstraftäter auffiel, steht in diesem Prozess einiges auf dem Spiel. Wegen Verdachts auf eine schizophrene Erkrankung wurde er Ende März aus der Untersuchungshaft in den Maßregelvollzug Altscherbitz verlegt. Dort könnte er nun dauerhaft eingewiesen werden, sofern er tatsächlich als nicht schuldfähig eingestuft wird. Hierzu wird im Prozess noch ein Gutachten erwartet.
Reue ließ der junge Mann nur im Ansatz erkennen. Es bedrücke ihn, hier auszusagen, und er sei froh, dass sein erstes Opfer einen gefassten Eindruck macht, so der 31-Jährige. Die junge Frau tritt im Prozess als Nebenklägerin auf. Ihre Zeugenaussage fand am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Voraussichtlich verhandelt das Gericht bis Anfang Juni.
*Name verfremdet.
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