Seit Montag steht ein 40-jähriger Mann vor dem Landgericht, dem die Staatsanwaltschaft eine schockierende Serie von Gewalttaten zuschreibt. Darunter ist auch der brutale Angriff auf eine transsexuelle Studentin vor der Leipziger Universität vor fast zwei Jahren. Die Öffentlichkeit darf an der Verhandlung allerdings nicht teilnehmen.
Es war eine schier unfassbare Tat: Am Abend des 26. Juni 2018 war eine damals 22-jährige, transsexuelle Studentin, die mit einer Kommilitonin auf der Mauer der Moritzbastei saß, von einem Mann angesprochen, nach ihrem Geschlecht gefragt und zum Zeigen ihres Intimbereichs aufgefordert worden. Als die Adressatin ihn abwies, täuschte der Täter zunächst vor weiterzugehen, kehrte dann aber zurück und brach der 22-Jährigen mit einem Schlag ins Gesicht das Nasenbein.
Gegen Abend soll der Angreifer sogar in der Notaufnahme der Uniklinik aufgetaucht sein, wohin sich die unter Schock stehende Geschädigte mit ihrer Begleiterin begeben hatte. Er habe die beiden Frauen dort angelächelt und sei wieder gegangen. Das Opfer erstattete Anzeige und reichte dabei ein Foto des Mannes ein, das die Freundin noch vor der Klinik schießen konnte.
Nach Überzeugung der Anklagebehörde ist der Verdächtige Marcus S. auch für eine lange Reihe weiterer Übergriffe auf Passanten und Fahrgäste im ÖPNV verantwortlich, wegen denen er nun vor Gericht steht. So habe der gelernte Maler im Oktober 2018 einer Frau in der Kregelstraße ihr Handy entrissen und sie mit einem Schlag ins Gesicht zu Fall gebracht. Ein Jahr später soll der Leipziger einer weiteren Geschädigten in der Liebigstraße mit seinem beschuhten Fuß in den Bauch getreten haben. Sie ist Nebenklägerin im Prozess.
Angeklagter im Maßregelvollzug
Der massiv vorbestrafte Marcus S. befindet sich wegen Verdachts auf eine psychische Erkrankung seit 18. Oktober 2019 im Maßregelvollzug. Auf Antrag seiner Verteidigerin Annette Clement-Sternberger schloss die 5. Strafkammer noch vor Verlesung der Anklageschrift die Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündung aus. Da während des Prozesses die Krankheitsgeschichte des Angeklagten im Mittelpunkt stehe, sei der Schutz seiner Persönlichkeitsrechte höher zu gewichten als das öffentliche Interesse, sagte der Vorsitzende Richter Berthold Pfuhl.
Ein Urteil wird derzeit für Mitte Juni erwartet.
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Der Täterschutz wird mal wieder höher eingestuft als der Opferschutz. Ich bin ja soooo froh, in einem Rechtstaat zu leben!