In Sachsen arbeiten die Amtsgerichte, Landgerichte und das Oberlandesgericht trotz der nochmals verschärften Bedingungen aufgrund der Corona-Krise weiter. Der Besuchsverkehr ist nahezu vollständig eingestellt. Nicht notwendige Verhandlungen werden reihenweise abgesagt.

„Gerade in Krisenzeiten ist das Funktionieren des Rechtsstaates unerlässlich“, betonte der Dresdner OLG-Präsident Gilbert Häfner am Montag, 23. März, in einer Presseerklärung. „Die Bürgerinnen und Bürger können sicher sein, dass die Gerichte alles dafür tun, um dies zu gewährleisten.“ Oder anders ausgedrückt: The show must go on!

Recht hat Häfner freilich. Die funktionierende Justiz ist im demokratischen Rechtsstaat ein konstitutives Element. Ohne funktionierende Gerichte gäbe es zum Beispiel auch keinen effektiven Rechtsschutz mehr gegen die massiven Grundrechtseingriffe, derer sich die Exekutive dieser Tage bedient, um die Corona-Pandemie einzudämmen.

Um die Funktionalität des Rechtsstaats zu gewährleisten und ihre Mitarbeiter zu schützen, haben Staatsanwaltschaften und Gerichte den Publikumsverkehr so gut wie eingestellt. Wer kann, arbeitet aus dem Home-Office. Richter sagen nicht eilbedürftige Verhandlungen ab.

Personen, die keine Justizbediensteten sind, erhalten zu den Gerichten generell keinen Zutritt, wenn sie sich binnen der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt zu einem Corona-Patienten hatten. Ein allgemeines Verhandlungsverbot kann Justizministerin Katja Meier (Grüne) nicht verfügen. Die Entscheidung, ob verhandelt wird, obliegt allein den zuständigen Richtern.

Am Leipziger Sozialgericht herrscht in diesem Punkt Konsens. „Die Richterinnen und Richter des Sozialgerichts haben entschieden, dass alle anberaumten Verhandlungstermine in Hauptsacheverfahren bis zum 17. April aufgehoben werden“, teilte Pressesprecher Carsten Kups am Freitag mit. Besucher würden deshalb nur nach Einzelfallprüfung ins Gerichtsgebäude gelassen.

Die Staatsanwaltschaft ist für Anliegen jeder Art bis auf weiteres nur noch schriftlich, per E-Mail, Telefax oder telefonisch erreichbar. Keinem Bürger entstünden Nachteile, wenn er in der aktuellen Situation nicht persönlich bei der Staatsanwaltschaft vorspräche.

Das Bundesverwaltungsgericht hat bis 19. April alle Verhandlungen abgesagt. Das Dienstgebäude ist für die Öffentlichkeit geschlossen. Selbiges gilt für das Verwaltungsgericht. Die Bearbeitung eilbedürftiger Verfahren sei allerdings gesichert. Das Gericht bittet Rechtssuchende, besonders eilbedürftige Verfahren aus organisatorischen Gründen telefonisch anzukündigen.

Das Amtsgericht hat seinen Betrieb reduziert, sei aber in seinen Kernaufgaben voll funktionstüchtig. Der Zugang zu öffentlichen Verhandlungen ist gewährleistet, so sie stattfinden. Auf der Gerichtshomepage finden sich jedoch seitenlange Listen mit Absagen und Verlegungen.

Verhandelt wird vor allem in Haftsachen. Die Strafprozessordnung verlangt in diesen Fällen eine zügige Durchführung der Hauptverhandlung. Die Untersuchungshaft dient nämlich nicht der Strafe, sondern der Verfahrenssicherung. Aufgrund der Unschuldsvermutung soll kein Beschuldigter mehr Zeit als unbedingt nötig hinter Gittern verbringen müssen. Würde nicht verhandelt werden, droht das Risiko, dass Haftbefehle aufgehoben werden müssten.

Dasselbe Problem stellt sich am Landgericht. „In meiner Kammer stimmen wir viel telefonisch ab, sind jedenfalls abwechselnd im Gericht und beachten penibel Abstands- und Hygieneregeln“, beschreibt Strafrichter Rüdiger Harr den Arbeitsalltag. „Nicht dringende Verhandlungen werden verschoben.“

Das Coronavirus bestimmt mittlerweile auch die Referendarausbildung. „Persönliche Kontakte sind auf das absolute Mindestmaß zu reduzieren und möglichst weitgehend Fernkommunikationsmittel und Heimarbeit zu nutzen“, heißt es in einem Rundschreiben des Oberlandesgerichts, das L-IZ.de vorliegt. Der Unterricht werde zunächst per Mail durchgeführt. Eine Lösung mittels Webinar-Software sei in Planung.

Die Praxisausbildung bei Gerichten, Behörden und Rechtsanwälten solle möglichst durch Fernkommunikation und in Heimarbeit erfolgen. „Auf persönliche Kontakte sollte verzichtet werden.“ Die nächste mündliche Prüfung soll ab 4. Mai aber wie geplant „unter Beachtung der notwendigen Vorsichts- und Hygienemaßnahmen“ durchgeführt werden. Im Interesse der Prüflinge, wie das Landesjustizprüfungsamt betont.

Zur Vermeidung unnötiger Wege empfehlen die Gerichte, sich am Tag ihres Termins telefonisch zu informieren, ob die Verhandlung überhaupt stattfinden wird. Das Leipziger Amtsgericht veröffentlicht außerdem eine täglich aktualisierte Terminliste auf seiner Website.

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