Dieser Skandal rollte 2018 durch Sachsen: Dutzende Menschen im Umfeld des Fußballvereins Chemie Leipzig waren zum Objekt einer groß angelegten Kommunikationsüberwachung geworden. Jahrelang hatten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt versucht, über das Abhören im Chemie-Umfeld belastbare Hinweise auf eine vermutete kriminelle Vereinigung zu finden. Zwei solcher Ermittlungsverfahren mussten ergebnislos eingestellt werden.

Dabei waren auch Betreuer und Journalisten in die Überwachungsmaschen geraten. „Ein solcher Ermittlungsexzess darf sich mit Blick auf die schweren Grundrechtseingriffe gegenüber den Beschuldigten und unbeteiligter Dritter, die Diskreditierung ihres Ansehens und Kriminalisierung ihrer Arbeit, die große Anzahl durch das Verfahren Betroffener, die Auswahl der Ermittlungsmethoden und den Schaden für das Ansehen der Fansozialarbeit und der Sicherheitsbehörden in Sachsen nicht wiederholen“, sagte damals Valentin Lippmann, der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag.In gewisser Weise zeugte diese Anwendung eines Ermittlungsinstruments, das eigentlich für die Offenlegung von mafiösen Strukturen gedacht ist, von der Ratlosigkeit der Ermittler, die auch in den letzten Wochen wieder deutlich wurde. Sie stochern im Nebel bei der Dingfestmachung einer wahrscheinlich überschaubaren Tätergruppe, der mehrere Brandanschläge auf Baustellen in Sachsen vorgeworfen werden können. Dasselbe gilt für den Anschlag auf Fahrzeuge der Leipziger Polizeihehörde.

Und auch der gewaltsame Angriff auf einen Polizeibeamten während der Silvesterereignisse am Connewitzer Kreuz erzählt sehr wohl von einer kleinen gewaltbereiten Gruppe, die es überhaupt nicht nötig hat, sich für einzelne Aktionen zu „orchestrieren“, wie ein völlig verpeilter Artikel in der „Zeit“ suggerierte.

Mit dem Überwachungsschleppnetz jedenfalls kommt ihnen die Polizei nicht bei. Ganz offensichtlich haben die Ermittler den falschen Ansatz gewählt, als sie meinten, dieser Gruppe durch eine ausufernde Überwachung im Chemie-Umfeld auf die Spur kommen zu können.

Das große Netz

Nach drei Jahren wurde im November 2016 ein erstes Ermittlungsverfahren gegen 14 Personen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach §129 Strafgesetzbuch ergebnislos eingestellt. Das Gros der Beschuldigten, darunter ein Fansozialarbeiter, wurde über die gesamte Zeit ausgespäht und überwacht (Telekommunikation sowie Observationen). Diese Grundrechtseingriffe betreffen insgesamt etwa 240 Personen, darunter auch Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten.

Von 2015 bis 2018 lief ein weiteres Ermittlungsverfahren im Fanmilieu der BSG Chemie Leipzig gegen 24 Personen, denen vorgeworfen wurde, der Gruppierung „Ultra Youth“ anzugehören, die als „Vereinigung im Sinne von § 129 StGB anzusehen“ sei. Nach monatelangen Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen wurde das Verfahren mit Verfügung vom 7. Juni 2018 eingestellt. Wiederum waren auch Berufsgeheimnisträger, mindestens drei Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und ein Journalist, von den Überwachungsmaßnahmen betroffen.

lm Zuge der beiden ergebnislos eingestellten Ermittlungsverfahren in den Jahren 2013 bis 2018 (AZ. 371 Js 98/15 und 370 Js 108/15) haben sowohl vormals Beschuldigte als auch von Überwachungsmaßnahmen Drittbetroffene inzwischen beantragt, die Rechtmäßigkeit der Überwachung zu überprüfen. Eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten der Linken, Juliane Nagel, zeigt nun, dass es bei der Bearbeitung dieser Anträge auch noch zu massiven Verzögerungen kommt (Drucksache 7/ 520).

Die Rechtsfolgen

„Gegen die jahrelange Überwachung konnten sich die vielen zu Unrecht Beschuldigten nicht anders juristisch wehren, als Anträge auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit von staatlicher Überwachung zu stellen“, kommentiert die Landtagsabgeordnete das Ergebnis ihrer Anfrage.

„Auch zahlreiche Drittbetroffene, mit denen die Beschuldigten in Kontakt standen, versuchen sich im Nachhinein zu wehren. Gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Dresden zur Telefonüberwachung, Personenobservation und den Einsatz eines IMSI-Catchers sind insgesamt 31 Personen aus dem ersten Verfahren und 53 Personen aus dem zweiten Verfahren vor Gericht gegangen. Im ersten Verfahren wurden bisher 18 von 31 Anträgen bearbeitet, im zweiten Verfahren noch kein einziger.“

Aber das Gericht rang sich nicht durch, die Überwachungsmaßnahmen an sich zu kritisieren.

Die benannten 18 Anträge wurden vom Amtsgericht Dresden als unbegründet zurückgewiesen, drei Drittbetroffene und ein ehemals Beschuldigter haben dagegen Rechtsmittel eingelegt.

„In zwei Fällen dieser sofortigen Beschwerden hat das Landgericht Dresden bisher entschieden“, stellt Juliane Nagel fest. “Zwar wurde die Anordnung der Telekommunikationsüberwachung und -aufzeichnungen dabei als rechtmäßig bestätigt, die konkrete Vollzugspraxis aber als rechtswidrig bewertet. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hatte 2018 bereits beanstandet, dass Drittbetroffene nicht über die sie betreffenden Überwachungsmaßnahmen informiert wurden und Telefondaten von Rechtsanwälten und Journalisten zum Teil jahrelang nicht gelöscht wurden.“

Konkret sah das Gericht “die Art und Weise des Vollzugs der angegriffenen Beschlüsse“ als rechtswidrig an, in dem Sinn, „dass die Rückstellung der Benachrichtigung der betroffenen Beschwerdeführer und die Gründe hierfür nicht aktenkundig gemacht worden seien (sic!)und eine Benachrichtigung über den ohne weitere Begründung zulässigen Zeitraum von einem Jahr hinaus zunächst unterblieben sei. Die Kosten der Beschwerdeverfahren wurden zu 20 Prozent der Staatskasse und zu 80 Prozent den Beschwerdeführern auferlegt.“

Auf die Frage „Wie viele der Anträge befinden sich warum immer noch in Bearbeitung und wurden aus welchem Grund nicht entschieden? Gibt es bereits Verzögerungsrügen?“, antwortete am 10. Dezember – damals noch in seiner Funktion als Justizminister – Sebastian Gemkow sehr ausweichend.

Er stellte zwar fest, dass es 21 Verzögerungsrügen gab, zog sich dann aber auf die Aussage zurück: „Das zuständige Gericht entscheidet im jeweiligen Einzelfall über die Terminierung von Verhandlungen und den Zeitpunkt einer Entscheidung in richterlicher Unabhängigkeit (Artikel 97 Grundgesetz, Artikel 77 Absatz 2 SächsVerf). Verfahrensleitende Verfügungen und Anordnungen sowie Entscheidungen des Gerichts unterliegen daher nicht dem Auskunftsrecht des Abgeordneten im Rahmen einer Kleinen Anfrage.“

Das mag sein. Aber ist das der wirkliche Grund? Dutzende Landtagsanfragen haben sich in den letzten Jahren mit der Personalsituation in Sachsens Gerichten und dem dortigen Verfahrensstau beschäftigt. Überlastete Gerichte aber haben nicht viel Unabhängigkeit in der Terminierung von Verhandlungen. Die Frage berührt also auch das direkte Verantwortungsfeld des Justizministers, der für die personelle Ausstattung der Gerichte verantwortlich ist.

Denn Vertrauen wird nicht gerade aufgebaut, wenn Gerichte Fälle und Beschwerden über Jahre liegen lassen.

„Ich fordere die sofortige Bearbeitung der Anträge“, sagt Juliane Nagel. „Die Betroffenen, deren Privatsphäre jahrelang aufgrund von unbegründeten Verdächtigungen ausgespäht wurde, haben ein Recht darauf!“

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Auch dieser Artikel lässt Zweifel aufkommen, ob das Demokratieverständnis der sächsischen CDU noch irgendeiner Demokratietheorie (davon gibt es über 100 mit mehr oder weniger großen Unterschieden) noch gerecht wird. Sicher rein formal werden die Rechtsstaatkriterien noch eingehalten. Aber parlamentarische Kontrolle der Regierung (Stichwort: Gewaltenteilung) wird dermaßen widerwillig akzeptiert, dass schon das den Ansprüchen mancher Theorie nicht mehr entsprechen dürfte.

Dieser Artikel erinnert mich auf jeden Fall noch einmal eindringlich daran, warum ich keinen OBM-Kandidaten Gemkow werde wählen können. Der Mann hat als Justizminister genau so wenig Verantwortung für völlig verkorkste Maßnahmen in seiner Zuständigkeit übernommen wie ein Unland oder ein Ulbig. Die Liste ließe sich fortführen, leider wird ja immer wieder die CDU in die Regierung gewählt. Vielleicht schaffen sie es ja noch die Demokratie in Sachsen voll vor die Wand zu fahren.

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