LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausgabe 74, ab Freitag, 20. Dezember 2019 im HandelFür FreikäuferSeit 9. Dezember muss sich die ehemalige AfD-Parteisprecherin Frauke Petry wieder vor dem Leipziger Amtsgericht verantworten. Bereits vor einem Jahr hatte der Prozess gegen die 44-Jährige begonnen, war dann aber wegen eines formalen Fehlers bei der Vorladung ihres Anwalts geplatzt. Ein für April 2019 angesetzter Neustart fiel aus, da die hochschwangere Politikerin kurz vor der Entbindung ihres sechsten Kindes verhandlungsunfähig war.
Laut Anklage soll Frauke Petry 2014/15 eine sogenannte Turn-Around-Beratung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für ihre in Schieflage geratene Plagwitzer Firma „PURinvent GmbH“ in Anspruch genommen haben. Über dieses Programm erhalten Selbstständige unter Umständen einen Zuschuss, um externe Berater zu bezahlen, die im Falle einer Unternehmenskrise helfen.
Allerdings habe Petry die so bewilligten 6.000 Euro nicht für die Firma, sondern zur Begleichung ihrer Privatinsolvenz genutzt, sagte Staatsanwalt Michael Ullrich. Die Angeklagte soll dies bei der Umsatzsteuervoranmeldung falsch deklariert und außerdem die Berater-Rechnung von rund 9.500 Euro über ihre Firma bezahlt haben. Gegen einen Strafbefehl über 38.000 Euro hatte die Ex-AfD-Politikerin Einspruch erhoben. Damit muss die Sachlage in öffentlicher Verhandlung geklärt werden.
Ulrich A., Geschäftsführer der Leipziger Beratungsgesellschaft, gilt der Anklage als zentraler Belastungszeuge. Auch vor Amtsrichter Christian Brudnicki wiederholte der 43-Jährige seinen Vorwurf, wonach die in Rechnung gestellten Honorare eigentlich persönlichen Leistungen für Frauke Petry und nicht deren Firma gegolten hätten. Auch der Mann selbst geriet zuweilen ins Visier der Ermittlungsbehörden. Das Strafverfahren gegen ihn sei inzwischen jedoch eingestellt.
Derweil versuchte die Verteidigung, die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu erschüttern. So habe der sich mit Frauke Petry vergebens einen zivilrechtlichen Streit um die Berater-Honorare geliefert – und daher ein Motiv zur Falschaussage.
Das Gericht legte kurzerhand zwei weitere Prozesstermine fest. Damit wird erst im Januar mit einem Urteil über Frauke Petry gerechnet. Die promovierte Chemikerin war im April 2013 neben Konrad Adam und ihrem späteren Rivalen Bernd Lucke auf dem ersten AfD-Parteitag zur Sprecherin im Bundesvorstand gewählt worden. Im Juli 2015 konnte sie einen Machtkampf mit Lucke für sich entscheiden, der die AfD daraufhin verließ.
Kurz nach der Bundestagswahl 2017 hatte auch sie der AfD wegen interner Richtungsstreitigkeiten den Rücken gekehrt und noch im gleichen Jahr die „Blaue Partei“ initiiert. Nach verheerenden Schlappen bei den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen kündigten die „Blauen“ kürzlich ihre Auflösung zum Jahresende 2019 an. Petry gab überdies ihren mittelfristigen Rückzug aus der aktiven Politik bekannt. Ihr laufendes Bundestagsmandat will sie aber bis zu dessen Ablauf 2021 wahrnehmen.
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