Ein 36 Jahre alter Mann soll im Sommer einen Gohliser Getränkemarkt überfallen und rund 300 Euro erbeutet haben. Am Freitag begann sein Prozess vor dem Leipziger Landgericht mit einem Geständnis.
Ein bewaffneter Raubüberfall auf einen Getränkemarkt in der Breitenfelder Straße beschäftigt das Landgericht seit 13. Dezember. Laut Anklageschrift soll der 36-jährige Ronny R. das Geschäft am Nachmittag des 12. August 2019 betreten, die Kassiererin mit einem Schreckschussrevolver bedroht und Geld gefordert haben.
Am Ende verließ der Täter den Laden mit 310 Euro Bargeld, die Verkäuferin blieb äußerlich unverletzt. Obwohl der Räuber maskiert und mit Skibrille auftrat, konnte Ronny R. noch am gleichen Tag als dringend verdächtig festgenommen werden. Zeugenaussagen, Tatortspuren und ein Fährtenhund hatten ihn ins Visier der Polizei gerückt. Der Ermittlungsrichter erließ einen Tag später Haftbefehl wegen besonders schweren Raubes und unerlaubten Führens einer Schusswaffe.
„Der Tag war für’n Arsch“
Über seinen Anwalt Ingo Stolzenburg ließ der alkoholabhängige Ronny R. zum Prozessauftakt eine Erklärung abgeben, wonach die Vorwürfe zuträfen. Allerdings habe er durch starken Alkoholkonsum im Vorfeld schwere Erinnerungslücken. Den Raub habe er spontan und ungeplant aus Geldnot heraus begangen.
„Der Tag war für’n Arsch“, antwortete Ronny R. lapidar auf die Frage des Vorsitzenden Richters Rüdiger Harr, wie er sich an jenem 12. August gefühlt habe. Verteidiger Stolzenburg sagte über seinen vielfach vorbestraften Mandanten: „Ich kenne ihn seit zwanzig Jahren. Es gibt bei ihm positive Ressourcen, die es zu stärken gilt.“
Nach einem nicht-öffentlichen Rechtsgespräch stellte die Kammer in Aussicht, die vorgeschriebene Mindeststrafe von fünf Jahren Haft möglicherweise auf einen Rahmen zwischen drei Jahren und acht Monaten bis zu vier Jahren und vier Monaten zu senken. Das deutsche Strafrecht erlaubt diese Option im Fall einer verminderten Schuldfähigkeit, wie sie etwa durch einen Rauschzustand entstehen kann. Von dieser ging am Freitag auch ein forensischer Gutachter aus. Zugleich käme die Unterbringung Ronny R.s im Maßregelvollzug in Betracht, wo er seine Suchtproblematik angehen könne.
Zeuge spricht den Täter an
Wegen des Geständnisses wurde auf einige der geladenen Zeugen kurzfristig verzichtet. Ein 35-jähriger Passant, der während des Überfalls zufällig in den Laden kam und den Räuber ansprach, was das Ganze solle, erklärte am Freitag im Zeugenstand über den brenzligen Moment: „So eine Situation möchte ich nicht nochmal erleben. Aber sonst geht es mir gut.“
Außer einem „Verpiss dich!“ habe der Täter zum Glück nichts gegen ihn unternommen. Auch die Geschädigte Kerstin B. (57, Name geändert) erinnerte sich: „Ich hatte in dem Moment nur Angst.“ Trotzdem käme sie mit dem Geschehenen zurecht, sie habe keine Albträume. „Nur manchmal, wenn es dunkel wird und ich Leute mit Kapuze sehe, ist es ein bisschen komisch.“
Die Plädoyers werden für kommende Woche erwartet. Womöglich gibt es dann auch bereits ein Urteil.
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