Mit einem versuchten Totschlag in einer Unterkunft für Asylbewerber befasst sich das Landgericht seit Freitag. Der angeklagte Mann soll seinem Kontrahenten während eines Streits in den Hals gestochen haben. Der vermutete Auslöser des Geschehens war offenbar banal.
Mit einer angeschliffenen Konservendose, so die Staatsanwaltschaft, habe der 28-jährige Nestor S. seinem heute 19 Jahre alten Kontrahenten am 23. Juli 2018 vor der Leipziger Erstaufnahmeeinrichtung Max-Liebermann-Straße in den Hals gestochen, nachdem er ihm zuvor noch einen Faustschlag verpasst hatte. Der junge Mann brach mit einer 3 cm tiefen Schnittverletzung zusammen, wurde im Krankenhaus notoperiert.
Der Auslöser des Geschehenen war offenbar erschreckend banal. Nach Kenntnissen der Ermittler hatte der aus Kamerun stammende Nestor S. zuvor bei der Abschiedsfeier für eine Mitbewohnerin der Einrichtung versehentlich die zubereitete Suppe auf den Boden verschüttet. Obwohl er sich sofort für sein Missgeschick entschuldigt und die Köchin finanziell entschädigt habe, sei der Vorfall zum Anlass eines heftigen Streits geworden, der sich immer weiter hochschaukelte.
Nach dem Malheur soll sich der Angeklagte aus Scham zunächst zurückgezogen haben, auch damit die Lage nicht weiter eskaliert. Nach Informationen der L-IZ machte er zudem nach seiner Festnahme geltend, er habe sich durch das spätere Opfer und weitere Bewohner des Hauses bedroht gefühlt.
Am Freitag wurde lediglich die Anklageschrift verlesen. Sein Mandant, der in Kamerun als LKW-Fahrer gearbeitet hatte und vor einigen Jahren nach Deutschland kam, wolle sich im Verlauf des Prozesses noch zu seinem persönlichen Hintergrund äußern, sagte Verteidiger Stefan Wirth. Angaben zum Tatvorwurf dagegen hatte Nestor S. bereits gegenüber einem Sachverständigen gemacht. Dessen Gutachten wird voraussichtlich beim nächsten Verhandlungstermin am 28. Oktober verlesen. Dann soll auch das Opfer, ein Landsmann des Angeklagten, als Zeuge aussagen.
Nestor S., der in Untersuchungshaft sitzt, drohen bei einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung mehrere Jahre Gefängnis.
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