Am Freitag stand der Noch-Stadtrat und ehemalige NPD-Funktionär Enrico Böhm (36) mit seiner Lebensgefährtin vor Gericht. Hintergrund ist eine Prügelei mit einem Radfahrer von 2015. Böhm wollte seine Verurteilung aus erster Instanz nicht hinnehmen und kämpfte um einen Freispruch - am Ende vergeblich. Außerdem versuchte er, zwei Pressefotografen zu behindern.
Laut Anklage attackierten Enrico Böhm, damals noch NPD-Mitglied, und seine Freundin Annemarie K. (33) am 2. August 2015 einen Lastradfahrer auf der Zweinaundorfer Straße. Böhm und Annemarie K. waren mit dem Auto auf dem Weg zu einer von ihnen angemeldeten Demonstration nach Grimma, als sie an einer Ampel mit dem Radler aneinandergerieten. Nach dem Geschehen landete Böhm im Sommer 2015 mehrere Wochen in Untersuchungshaft.
Das Amtsgericht Leipzig hatte das Pärchen im November 2018 zu Bewährungsstrafen verurteilt, wogegen beide Berufung einlegten.
„Wir exekutieren sie gleich hier”
Über den Auslöser des Vorfalls gingen die Darstellungen auseinander: Während Böhm und Annemarie K. unisono darauf beharrten, der Lastradfahrer sei mit seinem Fahrzeug überraschend nach links geschwenkt und habe den Audi beinahe gestreift, erklärte der Geschädigte Steffen B. (35), von dem überholenden Wagen fast abgedrängt worden zu sein. Als er die Insassen zur Rede stellen wollte, sei er von der Frau mit dem Vorwurf, keine Steuern zu zahlen, wüst beschimpft worden.
Weil er das Nummernschild fotografieren wollte, habe der Fahrer zurückgesetzt. Deswegen habe er aus Wut auf die Motorhaube geschlagen, woraufhin Böhm und Annemarie K. ihn körperlich massiv traktiert hätten.
Mit einem Fahrradschloss versuchte Steffen B., die Angreifer abzuwehren. Zugleich soll Böhm mit seinem Handy Verstärkung gerufen und gedroht haben: „Wir exekutieren sie gleich hier.” Gemeint waren offenbar Steffen B. und seine Freundin, die den Vorfall schockiert miterlebte.
Böhm und Annemarie K. hatten diese Worte energisch bestritten. Vielmehr habe Steffen B. Annemarie K. einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Er wisse dies nicht mehr genau, sagte Steffen B. dazu am Freitag.
Zeugen mit Gedächtnislücken
Auch andere Zeugen konnten sich nach über vier Jahren nur noch schemenhaft an das Geschehene erinnern. Mirco W. (27), der damals mit seiner Freundin zufällig vorbeiradelte, sprach von „tumultartigen Szenen”, musste aber bei vielen Detailfragen passen. Auch Freundin Katharina wusste nichts mehr von einer Schlägerei, entsann sich aber noch, dass Steffen B.s Freundin völlig aufgelöst gewesen sei und mit der Situation nicht zurechtkam. Während ihrer Vernehmung am Freitag brach diese in Tränen aus.
Die verschwommene Erinnerung der Zeugen führte zum Resümee der 9. Strafkammer, dass sich der genaue Verursacher der Aggression nach über vier Jahren nicht mehr feststellen ließe. Mit Sicherheit hätten alle Streithähne überreagiert, doch Böhms Verhalten sei über eine angemessene Abwehr hinausgegangen, betonte der Vorsitzende Richter Klaus Kühlborn.
Unter Einbeziehung zweier früherer Urteile wurde Böhm wegen Nötigung und Körperverletzung zu zehneinhalb Monaten auf Bewährung verurteilt, die Einzelstrafe für den Vorfall fiel mit sechs Monaten deutlich milder als in der ersten Instanz aus. Für Annemarie K. blieb lediglich eine Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu je 13 Euro, weil sie den betreffenden Audi nicht pflichtversichert haben soll. Vom Vorwurf der Körperverletzung sprach das Gericht sie frei.
Staatsanwältin Andrea Siler hatte für Böhm eineinhalb Jahre Bewährung und 100 Arbeitsstunden gefordert, für seine Freundin neuneinhalb Monate und 60 Arbeitsstunden. Die Strafverteidiger Ines Große und Arndt Hohnstädter plädierten auf Freispruch, da das Fehlverhalten und die Aggressionen womöglich vom Lastradfahrer ausgegangen seien.
Böhm behindert Pressefotografen – Richter greift nicht ein
Böhm und Annemarie K. erschienen am Freitagmorgen mehrere Minuten zu spät am Landgericht. Der ehemalige NPD-Kreischef, der Anfang 2016 nach internen Streitigkeiten aus der Partei geflogen war, versuchte ungeachtet seiner öffentlichen Bekanntheit, sich und Annemarie K. vor den zwei anwesenden Pressefotografen abzuschirmen und sie wegzudrängen.
Hilfe des Kammervorsitzenden bekamen die Journalisten trotz dessen Fotogenehmigung nicht: Richter Kühlborn beharrte darauf, die Sitzung habe bereits begonnen, und ließ sich trotz Bitten nicht erweichen, sie für Bildaufnahmen noch einmal zu unterbrechen. Am Ende wurde er gegen die Medienvertreter aktiv und hinderte sie daran, weiter zu fotografieren.
Enrico Böhm agierte seit seinem Rausschmiss aus der NPD als fraktionsloses Mitglied des Leipziger Stadtrats, fiel in dieser Rolle aber nicht sonderlich auf. Umso mehr allerdings als Straftäter: Insgesamt stand der gelernte Mediengestalter seit 2007 sechzehn Mal vor Gericht, unter anderem wegen Bedrohung, Leistungserschleichung, Körperverletzung, Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Zuletzt musste er sich Ende 2017 wegen Beleidigung einer Journalistin strafrechtlich verantworten. Seine Lebensgefährtin Annemarie K. hat aktuell zehn Eintragungen im Bundeszentralregister.
Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.
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