Ein 29-jähriger Leipziger muss 40 Tagessätze zahlen, weil er am Connewitzer Kreuz einen Polizisten getreten hat. Zudem hatte er mehrere Polizisten beleidigt und sich gegen eine Identitätsfeststellung gewehrt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn daraufhin wegen Beleidigung und Widerstands gegen beziehungsweise tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte angeklagt.
Das Amtsgericht Leipzig hat einen 29-Jährigen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er am Connewitzer Kreuz drei Polizisten beleidigt und einen von ihnen getreten hat. Zuvor hatte er sich geweigert, den Polizisten seinen Ausweis zu zeigen.
Der Vorfall ereignete sich im Juli 2018. Gemeinsam mit seiner Freundin besuchte Thorsten Maurer* eine Bar in Connewitz. Nachdem es dort offenbar zu einer Schlägerei gekommen war, verließen sie gemeinsam den Laden und hielten sich anschließend auf dem Radweg vor einem Gemüsegeschäft auf.
Die wegen der Schlägerei gerufenen Polizisten wollten von beiden Personen die Personalien feststellen. Während Maurers Freundin kooperierte, weigerte er sich, seine Identität preiszugeben. Stattdessen beleidigte er die Beamten unter anderem als „Wichser“, die sich „verpissen“ sollten. Nach einem versuchten Tritt gegen das Bein eines Polizisten fixierten diese ihn auf dem Boden. Dabei wehrte er sich ebenfalls.
Maurer gab die Beleidigungen und den Widerstand gegen die Identitätsfeststellung vor Gericht zu, nicht jedoch den Tritt. „Ich war stark angetrunken und aufgebracht wegen der Schlägerei“, erklärte der junge Mann sein Verhalten. Ein Bluttest hatte eine Stunde nach dem Vorfall einen Wert von 2,6 Promille ergeben. Ab etwa 3,0 Promille ist von einer Schuldunfähigkeit auszugehen. Bei Maurer lag zumindest eine verminderte Schuldfähigkeit vor.
Tritt ohne Schuhe
Drei Polizisten waren als Zeugen geladen. Sie sagten allesamt aus, dass der Angeklagte – auf dem Boden sitzend – nach einem Beamten getreten habe. Dieser sei jedoch rechtzeitig ausgewichen. Während zwei Polizisten von einem gezielten Tritt sprachen, sah der dritte es eher als eine Art Zappeln. Maurers Freundin sagte, dass sie keinen Tritt gesehen habe.
Richter Goebes zeigte sich letztlich davon überzeugt, dass es den Tritt gegeben hat. Jedoch gebe es zahlreiche Umstände, die zugunsten des Angeklagten sprechen würden: keine Vorstrafen, ein Geständnis, die Entschuldigung bei den Polizisten und die vorhergehende Schlägerei, durch die er Verletzungen erlitten hatte. Zudem sei er beim Tritt barfuß gewesen.
Goebes verurteilte ihn zu 40 Tagessätzen zu je 13 Euro, also insgesamt 520 Euro. Maurer verfügt nach eigenen Angaben lediglich über ein monatliches Einkommen von rund 500 Euro.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann die Staatsanwaltschaft Berufung oder Revision einlegen. Der Verurteilte erklärte unmittelbar nach dem Urteil, dass er auf Rechtsmittel verzichten werde.
*Name geändert
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