Für einen Zuschauer im Stadion von RB Leipzig war der 13. Dezember 2018 aus mehreren Gründen kein guter Tag: Zum einen schied RBL aus dem Europapokal aus, zum anderen sah er sich mit einer Anzeige wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen konfrontiert. Er soll den Hitlergruß gezeigt und „Sieg Heil“ gerufen haben. Doch weil sich die Ordner vor Gericht nicht mehr sicher waren, gab es einen Freispruch.

Das Amtsgericht Leipzig hat einen 34-jährigen Mann freigesprochen, der im vergangenen Jahr im Stadion von RB Leipzig den Hitlergruß gezeigt und „Sieg Heil“ gerufen haben soll. Beides ist in Deutschland verboten. Am Ende der beiden Verhandlungstage plädierte aber selbst die Staatsanwaltschaft auf Freispruch.

Robert Müller* besuchte am 13. Dezember 2018 gemeinsam mit einem Freund und seinem Vater das Europa-League-Heimspiel von RB Leipzig gegen Rosenborg Trondheim. Laut Anklage soll er kurz vor 22:30 Uhr den Hitlergruß gezeigt und mindestens zweimal „Sieg Heil“ gerufen haben. Ordner hätten dies bemerkt und die Polizei gerufen.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Er habe lediglich den Arm gehoben, um in der Menschenmenge auf sich aufmerksam zu machen. Als er einen Ordner gefragt habe, ob dieser wisse, wo sein Vater ist, seien ihm von diesem die Straftaten vorgeworfen worden. Der Freund des Angeklagten bestätigte diese Darstellung im Wesentlichen. Um auf sich aufmerksam zu machen, habe Müller zudem „Hier bin ich“ gerufen.

Am zweiten Verhandlungstag waren zwei Ordner als Zeugen erschienen. Beide gaben an, keinen Hitlergruß gesehen, aber „Sieg Heil“ gehört zu haben. „So etwas wird im Stadion nicht geduldet“, sagte einer von ihnen. Beide sagten jedoch auch, dass es ein Irrtum gewesen sein könnte. Auf die Nachfrage des Verteidigers Stuckas, ob der Angeklagte „Wie geil“ gerufen haben könnte, antwortete ein Ordner: „Mit Sicherheit.“

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat sich der Sachverhalt durch diese Aussagen nicht bestätigt. Im Zweifel müsse für den Angeklagten entschieden werden. Verteidiger Stuckas verwies zudem auf die enorme Lautstärke im Stadion. Diesen Argumentationen folgte Richter Goebes, der den Angeklagten letztlich freisprach.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Berufung oder Revision eingelegt werden.

*Name geändert

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Sinnlose Verschwendung von Steuergeldern. Wenn sich die Zeugen nicht sicher sind, was sie gehört haben, hätte schon die Polizei den Vorgang einstellen können. Spätestens dem Staatsanwalt hätte aber auffallen müssen, dass die Anklage auf ganz dünnem Eis steht. Wieso es aber dennoch zur Eröffnung eines Verfahrens mit mehreren Prozesstagen (!) kam, bleibt völlig unverständlich… (Davon völlig ünberührt bleibt die Frage, warum jemand mit ausgestrecktem Arm “Wie geil!” rufen sollte, wenn sein Verein gerade aus den EC ausscheidet…)

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